Generali kürzt Betriebsrenten: Warten auf den Tod

Frühere Mitarbeiter der gewerkschaftseigenen Volksfürsorge in Hamburg klagen auf höhere Betriebsrenten. Der neue Eigentümer beklagt einen „Notfall“.

Ein Gerippe trägt ein Schild um den Hals, auf dem steht: "Ich brauche keine Betriebsrente mehr."

Könnte der Generali zu Hilfe kommen: der Tod Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

HAMBURG taz | Die Kürzungen der Betriebsrenten wurden vom Vorstand der Generali-Versicherung nicht groß angekündigt. Es gab nur den alljährlichen schriftlichen Bescheid. Irgendjemand rechnete mal genauer nach. Und dann kam Klaus-Peter Kussmann ins Spiel: Er sprach mit Betriebsräten, es kamen Versicherungsmathematiker und Juristen hinzu. Ein Widerspruch bei der Geschäftsführung blieb wirkungslos.

Kussmann gründete daraufhin die Initiative „Keine Sorge“, und im Januar 2016 begann der erste Prozess. Mittlerweile laufen laut Kussmann bundesweit 1.600 gerichtliche Verfahren, 5.000 Betriebsrentner sind betroffen. Gestritten wird um einen Betrag von 8 Millionen Euro – pro Jahr.

Die Betroffenen sind frühere Mitarbeiter der Volksfürsorge („Vofü“), einst mit Millionen Kunden eine der größten Versicherungsgesellschaften in Deutschland und lange im Eigentum der Gewerkschaften. Vor zehn Jahren fusionierte das Unternehmen aus Hamburg mit der in München ansässigen Deutschland-„Tochter“ der Generali. 2015 verschwand die Traditionsmarke „Keine Sorge – Volksfürsorge“ dann gänzlich vom Markt.

Mit dem Ende der Vofü wollten die Italiener 50 Millionen Euro einsparen – Stellen wurden gestrichen, Strukturen durchrationalisiert. Trend der Zeit: Auch andere Konzerne bauten ihre Leben-Branche um oder verkauften, wie Generali im April 2019, ihre Lebensparte an spezialisierte Finanzdienstleister.

Verweis auf Ausnahmeregel

Doch im Fall der Generali kamen bald gewisse Zweifel auf. So kürzte das Triester Unternehmen ehemaligen Vofü-Angestellten vertraglich zugesicherte Betriebsrenten. Die Bestimmungen der Volksfürsorge sahen vor, dass diese entsprechend der gesetzlichen Rente angepasst werden: Seit 2015 hätte Generali die Renten daher jährlich um etwa 3 Prozent anheben müssen – stattdessen fror der Vorstand die Anhebung bei 0,5 Prozent ein.

Der Generali-Vorstand verweist auf eine Ausnahmeregelung, die in alten Versorgungsordnungen enthalten sei, für Notfälle. „Grund hierfür war ein notwendiger Erneuerungs- und Restrukturierungsprozess der Generali in Deutschland“, erklärt Unternehmenssprecher Dirk Brandt am Dienstag auf Anfrage der taz. Der besagte Notfall sei „maßgeblich“ durch äußere Faktoren wie Niedrigzinsen und staatliche Regulierungen nach der Finanzkrise ausgelöst worden.

Doch warum sollen ausgerechnet die Betriebsrentner einen „Beitrag zur Stärkung und Zukunftssicherung des Unternehmens“ leisten, wie es der Konzernvorstand fordert? Immerhin wird der Konzern 2019 weltweit an die 70 Milliarden Euro an Beiträgen kassieren. Jene Frage bewegt mittlerweile Land auf, Land ab Dutzende Arbeitsgerichte.

„In allen abgeschlossenen Verfahren bekamen die Kläger Recht!“, sagt Kussmann. Zudem fällte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mehrere Grundsatzurteile zugunsten der Rentner. Generali-Sprecher Brandt gibt „diverse Niederlagen“ zu. Der Konzern will aber dennoch Teilerfolge vor Gericht errungen haben.

Die Münchner zeigen sich überzeugt davon, dass die Renten-Beschneidung „notwendig und richtig war“, um den Konzern zu restrukturieren. Vor diesem Hintergrund habe sich der Vorstand entschieden, „die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung weiter zu führen“.

Die Generali spielt auf Zeit

Generali spiele offensichtlich auf Zeit, kritisiert der Hamburger Anwalt der Vofü-Rentner, Christoph Welscher. Da das Arbeitsrecht keine Sammelklagen zulässt, muss jeder Betriebsrentner sein eigenes Urteil erstreiten.

Am Donnerstag ist Kussmann dran. Er ist sicher, dass ihm das Landesarbeitsgericht Hamburg Recht geben wird. Zu eindeutig sei eigentlich die Rechtslage. Der IT-Fachmann verweist auf das Bundesarbeitsgericht, dass Generali sogar „Rechtsbruch“ vorgeworfen habe.

Kommt es so, wie Kussmann erwartet, muss Generali endlich zahlen – nach fünf Jahren –, denn eine Revision ist in dieser zweiten Instanz nicht möglich. Doch 1.599 weitere Gerichtsverfahren harren weiterhin des endgültigen rechtlichen Abschlusses.

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