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Gekipptes Vorkaufsrecht bei ImmobilienSchmerzhafte Schelle

Gareth Joswig
Kommentar von Gareth Joswig

Das Bundesverwaltungsgericht hat das kommunale Vorkaufsrecht für Immobilien in Innenstadtlagen gekippt – und damit Mie­te­r*in­nen weiter geschwächt.

Protest von Anwohnern und MieterInnen gegen den Verkauf eines Hauses in Berlin-Neukölln Foto: Christian Mang

E inen Umzug in Berlin oder München kann man sich eigentlich nur noch ab einem Richtergehalt leisten. Vielleicht lässt sich so erklären, warum das Bundesverwaltungsgericht das kommunale Vorkaufsrecht faktisch gekippt hat – und damit eine der letzten wirksamen Schutzmaßnahmen für Mie­te­r*in­nen in von Wohnungsnot geplagten Städten abgeschafft hat. In der kurzen Begründung des Gerichts dazu heißt es lediglich, dass man einem Investor nicht automatisch unterstellen könne, dass dieser künftig gegen soziale Standards handeln wird. Wie realitätsfern kann man eigentlich sein?

Natürlich kaufen Immobilienunternehmen Häuser in Innenstadtlagen mit der Aussicht auf saftige Rendite. Und im konkret verhandelten Fall gibt es dafür sogar unmissverständliche Belege. Die Käu­fe­r*in­nen hatten niemals die Absicht, den Wohnraum im Sinne des Milieuschutzes und damit der Mie­te­r*in­nen zu bewirtschaften: Eine Verpflichtung auf soziale Ziele lehnte die klagende Wohnungsfirma ausdrücklich ab, indem sie sich weigerte, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Erst dann dürfen Kommunen, Gemeinden und Bezirke überhaupt das Vorkaufsrecht ziehen.

Nach dem Leipziger Urteil müssen Städte und Mie­te­r*in­nen der Verdrängung weiter tatenlos zuschauen. Nach dem im April vom Verfassungsgericht gekippten Berliner Mietendeckel ist das die nächste schmerzhafte Schelle für Menschen ohne Immobilieneigentum und mit Durchschnittseinkommen.

Entsprechend schockiert äußerten sich Po­li­ti­ke­r*in­nen aus Landes- und Kommunalpolitik, die viel Zeit und Energie in eine sozial gerechtere Wohnungspolitik stecken. Ihre Fassungslosigkeit ist Ausdruck ihrer beschnittenen Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort. Und für Mie­te­r*in­nen bleibt es folgenlos, dass sie progressive Parteien in kommunale Verwaltungen oder Parlamente gewählt haben, wenn diese angesichts der drängendsten sozialen Frage unserer Zeit ohnmächtig sind und wirksame Regelungen auf der Bundesebene weiter blockiert werden – bisher von der CDU, bald wohl von der FDP.

Der Berliner Mietendeckel scheiterte ebenfalls auf Bundesebene, obwohl er angesichts der Wohnungsnot im Bundesland eine demokratische Mehrheit hat. Das ist dysfunktionaler Föderalismus. Inwiefern mit der FDP in einer Ampelkoalition eine Reform des Baugesetzes oder wirksamer Mie­te­r*in­nen­schutz machbar sein soll, ist angesichts dieser Bund-Länder-Schieflage überaus fraglich.

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Gareth Joswig
Redakteur Inland
Arbeitet seit 2016 als Reporter und Redakteur bei der taz. Zunächst in den Lokalredaktionen von Bremen und Berlin, seit 2021 auch im Inland und Parlamentsbüro. Davor Geschichts- und Soziologiestudium. Themenschwerpunkte: extreme Rechte, AfD, soziale Bewegungen, Mietenpolitik, dies, das, verschiedene Dinge.
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10 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Sorry - einfach nochmals! lesen -

    “… Nach § 26 Nr. 4 Alt. 2 BauGB ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Abs. 2 und 3 Satz 1 aufweist. Diese Voraussetzungen liegen nach den nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen und für den Senat daher bindenden Tatsachenfeststellungen des Oberverwaltungsgerichts vor.

    § 26 Nr. 4 BauGB ist nach seinem Wortlaut eindeutig auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung über das Vorkaufsrecht bezogen. Eine Auslegung in dem Sinne, dass die Vorschrift auf Vorkaufsrechte für Grundstücke im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung keine Anwendung findet, kommt nicht in Betracht. Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung des BauGB die alte Rechtslage nach dem BBauG insoweit unverändert übernehmen wollte und ihm dies bei der Gesetzesformulierung lediglich "misslungen" ist. Die vom …(OVG) angestellte Prüfung, ob zukünftig von erhaltungswidrigen Nutzungsabsichten auszugehen ist, scheidet daher aus.“ Get it?! Fein



    & the whole shit =>



    www.bverwg.de/de/pm/2021/70



    & anschließend => besser is das =>



    Den Schaum vom Mund wischen - wa.



    “Richterrecht“ hat Grenzen. So hier:



    Gesetze können halt nicht beliebig um ein Wunschkonzert “ergänzt“ werden •

  • Einst war die Rede von der Klassenjustiz. Vergessene Worte kommen wieder zurück.

    Die Stadt gehört nicht den Menschen, die drin wohnen?!

    • @Rosmarin:

      Auch wenn Ihnen die Antwort auf Ihre Frage missfällt:



      Die Stadt gehört den Eigentümern und gerade nicht den Mietern.

      • @CR43:

        Oha. Den letzten Satz - se werdes ahnen!



        Sollten auch Sie sich - Rahmen 🖼 - 🎃 -



        &



        interaktiv.tagessp...em-gehoert-berlin/



        &



        www.rosalux.de/dos...-gehoert-die-stadt



        & wat’n 🥚 - Die Kirche vollfett mitdabei



        Bella Roma - ma nicht Berlin - 😇 -



        www.srf.ch/news/in...he-in-rom-wirklich



        “ Der Vatikan gibt keine Auskünfte über sein Gesamtvermögen. Doch die italienische Wirtschaftszeitung «Il Sole 24 Ore» hat – gestützt auf vatikanische Dokumente – eine Schätzung gemacht. Carlo Marroni hat sie mitverfasst: «Aufgrund der ausgewerteten Unterlagen kommen wir zum Schluss, dass dem Vatikan Immobilien im Wert von acht und Anlagepapiere im Wert von fünf Milliarden Euro gehören.»



        Allerwege - Das sind Belege! - 🦂 -

  • Den Mietendeckel hatte ich immer so verstanden, daß ein untauglicher Gesetzesvorstoß politisch mobilisieren sollte.



    Ohne juristische Erfolgsmöglichkeit, Aufmerksamkeit erregen.

    Hat auch funktioniert.

    Dem Vorkaufsrecht habe ich einige Prozentpunkte mehr an Durchsetzbarkeit zugesprochen. Ein Scheitern aber auch erwartet.

    Gesetze an der richtigen Stelle ändern, Leute.



    Die Rechtsprechung ist Judikative. Hat in diesen beiden Fällen ihren Job richtig gemacht.

  • Die Immobilien ist schon ein riesiges Spekulation-Geschäft in Deutschland..



    Die Politikern schauen "nur" diesem Zirkus an.

    Reichen werden damit noch reicher....



    Otto-Normal Bürger müssen das durch höheren Preisen, Krediten und Pfandungen bezahlen...

  • RS
    Ria Sauter

    Vielleicht haben einige der Entscheider selbst Immobilien dieser Art.



    Anders ist das nicht zu verstehen.

    • @Ria Sauter:

      Das ist durchaus anders zu verstehen. Nämlich so, dass Richter nach Recht und Gesetz entscheiden und nicht nach Lust und Laune.

      • RS
        Ria Sauter
        @Adam Weishaupt:

        Aha, es gibt keinen Ermässungsspielraum.?

        • @Ria Sauter:

          Sie meinten Ermessen. Nicht wenn die Rechtslage eindeutig ist. Und selbst wenn nicht, dient der Ermessensspielraum nicht dazu, Privatinteressen zu verfolgen.