Geflüchtete aus der Ukraine: Das Recht auf gleiche Behandlung
Geflüchtete werden nicht gleich behandelt. Nicht in Deutschland, nicht an der EU-Außengrenze, nicht in Europa. Das muss aufhören.
![Männer sitzen in einem dunklen Bus Männer sitzen in einem dunklen Bus](https://taz.de/picture/5630577/14/30413964-1.jpg)
N ach Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine habe ich geschrieben, dass Solidarität auch heißt, die eigenen Belange kurz mal ruhen zu lassen und sich für einen Moment auf das mörderische Putin-Regime zu fokussieren. Ich stehe weiter dazu. Doch diese Solidarität mit Ukrainer:innen bedeutet nicht, dass andere Geflüchtete benachteiligt werden dürfen. Die Ungleichbehandlung von Geflüchteten in Deutschland, Europa und an den Außengrenzen der EU muss aufhören. Hier drei Beispiele, die zumindest mich empören:
In Chemnitz mussten Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und anderen Krisengebieten eine Unterkunft kurzfristig räumen, damit ukrainische Geflüchtete dort einziehen konnten. Die Stadt argumentierte, dass man den vielen ukrainischen Frauen und Kindern ein eigenes Heim zur Verfügung stellen wollte. Die Geflüchteten, die der Räumung zum Opfer fielen, berichteten von Schikane. Die städtische Baugesellschaft informierte, dass Hunderte Wohnungen in Chemnitz leer stünden und alle menschenwürdig untergebracht werden könnten. Doch die lokalen Behörden bevorzugten die Option, die die Benachteiligung von „sonstigen Geflüchteten“ gut illustriert.
Derzeit bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der ukrainischen Ärzt*innen weitestgehend erlauben würde, in deutschen Kliniken Ukrainer*innen zu behandeln. 2015 wurden zwar Ausnahmen für einige syrische Mediziner*innen ausgesprochen, damit sie andere Syrer*innen in Unterkünften behandeln, doch eine vereinfachte Arbeitserlaubnis für Kliniken folgte nicht. Auch hier: Anstatt arbeitsfähigen und -willigen Ärzt*innen zu erlauben, ihrem wichtigen Beruf mit ihren nachgefragten Sprachkenntnissen in jeder Umgebung nachzugehen, entscheiden sich die Verantwortlichen lieber für die Variante: Die einen dürfen viel, die anderen viel weniger.
Eine Bekannte, die in einem westdeutschen Jugendamt arbeitet, schilderte mir, dass sich nach Beginn des Kriegs viele potenzielle Pflegeeltern bei den Behörden gemeldet hätten. Sie wollten ukrainische Kinder aufnehmen. Als es hieß, dass es zu dem Zeitpunkt keine unbegleiteten ukrainischen Minderjährigen zu vermitteln gäbe, afghanische Kinder aber seit Monaten auf einen geschützten Raum in einer Pflegefamilie warteten, war die Hilfsbereitschaft plötzlich weg. Die Ersatzeltern wollten keine mehr sein, sie wollten nur ukrainische Kinder aufnehmen. Was für eine inhumane Einstellung.
An dieser Stelle habe ich noch nicht eklatante Menschenrechtsverstöße geschildert, wie bei der pauschalen Zurückweisung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen, die nicht zur Ukraine führen. Oder die Frontex-Verbrechen auf dem Mittelmeer, bei denen regelmäßig Menschen getötet werden. Es gehört sich nicht, eine Gruppe zu bevorzugen und eine andere schutzbedürftige Gruppe zu benachteiligen. Wie Ukrainer*innen behandelt werden, ist richtig. Andere Geflüchtete haben Gleichberechtigung nicht nur verdient: Es ist ihr gutes Recht.
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