Gabriel wirbt für TTIP: Ist doch alles prima!
Wirtschaftsminister Gabriel lässt bundesweit Werbung für das Freihandelsabkommen TTIP schalten. Darin behauptet er Dinge, die nicht stimmen.
Es geht um die bei TTIP umstrittenen privaten Schiedsgerichte. Dort können Investoren Staaten verklagen, oft geht es gegen Umwelt- oder Gesundheitsstandards. Das könnte sich durch TTIP häufen.
Auch auf Gabriels Initiative hin hat die EU-Kommission deshalb einen Vorschlag erarbeitet, der private Schiedsgerichte verhindern soll, „in denen Lobbyisten demokratisch gewählte Regierungen oder Parlamente unter Druck setzen können“, wie es in den Anzeigen hieß. Die EU schlage nun ordentliche Handelsgerichtshöfe vor, und zwar „mit Berufsrichtern“.
Allerdings liegt Gabriel damit falsch. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht keine Berufsrichter vor. Möglich ist auch die Ernennung von „Juristen mit anerkannter Kompetenz“, wie es in dem Verhandlungsvorschlag der EU-Kommission an die USA heißt. Die Linkspartei treibt das auf die Palme: „Die bisher im Schiedsrichter-Geschäft tätigen privaten Anwälte müssen auch zukünftig nicht um ihr reichliches Auskommen fürchten“, sagt Klaus Ernst, Vize-Fraktionschef der Linken.
Umweg über Ceta
Gabriel verkaufe „die Bevölkerung für dumm, indem er allein von ‚Berufsrichtern‘ spricht“, schimpft er. In einer kleinen Anfrage seiner Fraktion an die Bundesregierung sieht diese nämlich keine Notwendigkeit einer Änderung des Vorschlags der Kommission: Die Verhandlungsposition greife die deutschen Vorstellungen vom Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend auf, heißt es in der Antwort, die der taz vorliegt.
Auch eine Gruppe von TTIP-kritischen Organisationen hat den Kommissionsvorschlag unter die Lupe genommen. Ihr Schluss: Zentrale Probleme privater Schiedsgerichte sind darin nicht ausgeräumt. Beispielsweise soll demnächst das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada verabschiedet werden. Das aber sieht weiter private Schiedsgerichte vor.
US-Unternehmen könnten also mit ihren kanadischen Konzerntöchtern EU-Staaten nach den Regeln komplett privater Schiedsgerichte verklagen, selbst wenn TTIP anderes vorsehen sollte: Das Papier der Kommission zu TTIP sieht immerhin eine Berufungsinstanz vor. Zudem dürfen die Richter nicht mehr, wie bisher, von den Konfliktparteien berufen werden.
Darauf macht auch das Bundeswirtschaftsministerium auf taz-Anfrage aufmerksam. „Der Vorschlag sorgt dafür, dass private Investoren notwendige parlamentarische Entscheidungen im Allgemeinwohlinteresse nicht über Sonderrechte aushebeln können“, schreibt das Ministerium. „Die Ernennung von Anwälten zu Richtern ist zwar nicht ausgeschlossen“, heißt es. Allerdings würden die Richter öffentlich bestellt – und die Konfliktparteien selbst dürften an der Entscheidung nicht mehr mitwirken.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Iran als Bedrohung Israels
„Iran könnte ein Arsenal an Atomwaffen bauen“
Rücktritte an der FDP-Spitze
Generalsekretär in offener Feldschlacht gefallen
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“