GDL gegen Deutsche Bahn: Festgefahren
Ein Gericht bestätigt den Streik der Lokführer. Schon jetzt ist klar: Je länger er dauern wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass es am Ende nur Verlierer gibt.
D ie GDL darf weiter streiken. Wie schon 2015 bestätigte auch diesmal das hessische Landesarbeitsgericht die Rechtmäßigkeit des Streiks. Der Konflikt geht in die nächste Runde, denn von einer Lösung ist er so weit entfernt wie zuvor. Allerdings haben die Richter auch noch einmal klar gestellt, dass bei der Bahn das Tarifeinheitsgesetz angewendet wird.
Selbst wenn GDL-Chef Claus Weselsky ein Abschluss für weitere Berufsgruppen gelänge, käme der Tarifvertrag wohl nirgends zur Anwendung, weil die GDL nur in wenigen Betrieben die erforderliche Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder hat. Ob es sich vor diesem Hintergrund für die kleine Gewerkschaft weiterzukämpfen lohnt, wird sich zeigen.
Die Differenz bei den materiellen Fragen rund um Entgelte und Betriebsrenten rechtfertigen einen längeren Arbeitskampf nicht. So weit liegen Angebot und Forderung nicht mehr auseinander. Der von der GDL so bezeichnete Existenzkampf wäre eher eine Begründung für eine weiter kämpferische Haltung. Doch genau den darf die Spartengewerkschaft eigentlich nicht führen. Es bleibt also eine vertrackte Situation, bei der am Ende womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, wie es bei der Tarifautonomie weitergeht.
Am Ende könnten auf allen Seiten Verlierer stehen, wenn die GDL wieder in die Rolle als Berufsgruppenvertretung gedrängt wird und die Bahn einen sehr teuren Arbeitskampf verdauen muss.
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