G20-Gegner*innen vor Gericht: Rondenbarg-Prozess ohne Fabio V.
Der Prozess gegen 57 Personen, die beim G20 in Hamburg am Rondenbarg festgenommen wurden, beginnt im Dezember. Das Parkbank-Verfahren endet bald.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich an einem Aufzug am Morgen des 7. Juli 2017 beteiligt zu haben, aus dem heraus Steine auf eine Polizeieinheit und Wasserwerfer geworfen wurden. Die Polizist*innen hatten die Demonstrant*innen in der Straße Rondenbarg angegriffen, elf kamen schwer verletzt ins Krankenhaus.
Aus der einen Gruppe hat das Landgericht fünf Verfahren abgetrennt, weil die Angeklagten zum damaligen Zeitpunkt minderjährig waren. Gegen sie wird zuerst verhandelt. Aufgrund ihres Alters kann es sein, dass wie schon beim G20-Elbchausse-Prozess, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Ein erster Prozess in Sachen Rondenbarg war bereits 2018 geplatzt. Der damals 19-jährige Italiener Fabio V. saß fünf Monate in Untersuchungshaft, bevor die Richterin, ohne ein Urteil gefällt zu haben, in den Mutterschutz ging. Wie auch allen jetzt Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft Fabio V. keine individuellen Straftaten vor, sondern lediglich, dabei gewesen zu sein – mit Blick auf das Versammlungsrecht ein heikles Unterfangen.
Es gibt keinen Gerichtssaal für so viele Angeklagte
Wenn das Gericht den Prozess von Fabio V. demnächst neu aufrollt, wird das Verfahren den anderen aber nicht angegliedert, sondern bleibt am Amtsgericht. Säle, in denen 19 Angeklagte samt Verteidiger*innen und aller anderen Beteiligten Platz finden, gibt es am Amtsgericht, wo die Verfahren eigentlich hingehören, nicht – in Pandemiezeiten allerdings auch in keinem anderen Hamburger Gericht. Bis die restlichen Angeklagten tatsächlich vor Gericht erscheinen müssen, wird es also dauern.
Währenddessen nähert sich ein anderes G20-Verfahren dem Ende: Das Urteil gegen die „Drei von der Parkbank“ soll am 5. November fallen. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich am Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg zu Brandanschlägen verabredet zu haben. Ermittler*innen nahmen sie auf einer Parkbank in Eimsbüttel fest und fanden Brandsätze sowie einen Zettel mit Adressen in ihrem Rucksack.
Anders als die Staatsanwaltschaft geht die Kammer mittlerweile nicht mehr von schwerer Brandstiftung aus, da nicht genug Indizien dafür sprächen, dass die drei wirklich ein Wohnhaus anzünden wollten. Einen Sachverständigen, der im Auftrag des Landeskriminalamts die Folgen von Brandsätzen an Wohnhäusern und Autos skizzieren sollte, entließ das Gericht wegen Befangenheit. Zwei der drei Angeklagten sitzen seit 15 Monaten in Untersuchungshaft.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“