Frankfurter Ex-Oberbürgermeister: Feldmann tritt aus SPD aus
Der wegen Vorteilsnahme verurteilte Ex-OB von Frankfurt, Peter Feldmann, ist nicht länger SPD-Mitglied. Der Grund sei die „Kampagne gegen meine Person“.
Foto: Sebastian Gollnow/reuters
epd | Der abgewählte und wegen Vorteilsannahme verurteilte Ex-Oberbürgermeister von Frankfurt am Main, Peter Feldmann, hat seinen Austritt aus der SPD erklärt. „Nach fast fünfzig Jahren in der SPD trete ich aus der Partei aus.
Dieser Schritt fällt mir äußerst schwer“, schreibt Feldmann in einem am Freitag in Frankfurt am Main veröffentlichten Brief an die Partei. „Mit der Kampagne gegen meine Person haben Teile der Parteispitze die sozialdemokratische Gestaltung unserer Stadt aufs Spiel gesetzt und sind der CDU auf den Leim gegangen“, kritisiert er.
Mit Verweis auf die parteiinterne Gegnerschaft gegen die frühere hessische SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti und die früheren Frankfurter SPD-Oberbürgermeister Volker Hauff und Andreas von Schoeler, auf die CDU-Wahlsiege folgten, schreibt Feldmann: „Die Geschichte zeigt eindrücklich, die SPD hat ein besonderes Talent, sich von innen zu zerlegen.“
Konkret äußert sich der Ex-OB fassungslos, dass die SPD in der Abwahlkampagne Großanzeigen und Plakate gegen ihn finanziert habe. Dazu wolle er keinen Beitrag mehr leisten. „Für eine gute Sache braucht es kein SPD-Parteibuch“, schreibt Feldmann.
Mit 95 Prozent der Stimmen abgewählt
Peter Feldmann wurde am 6. November durch einen Bürgerentscheid mit 95 Prozent der abgegebenen Stimmen abgewählt. Zur Abwahl aufgerufen hatten sowohl die Parteien der Frankfurter Stadtkoalition, seine eigene Partei, die SPD, dazu die Grünen, FDP und Volt als auch die CDU als größte Oppositionspartei.
Am 23. Dezember verurteilte das Landgericht ihn wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 21.000 Euro. Zum einen ging es um die Anstellung seiner damaligen Freundin und späteren Ehefrau als Kindergartenleiterin bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit überhöhtem Gehalt und Dienstwagen, zum anderen um die Spendensammlung der AWO-Geschäftsführerin im Wahlkampf für seine Wiederwahl als Stadtoberhaupt. Feldmann hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
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