Fragen und Antworten zu Masken: Vermummung ist jetzt Pflicht
In Bus und Bahn sind Masken ab Montag flächendeckend vorgeschrieben. In den meisten Bundesländern auch in Geschäften.
Lange wurde gezögert, auch in Deutschland eine Maskenpflicht einzuführen. Warum?
Während viele asiatische Länder in der Coronakrise von Anfang an auf Masken für alle gesetzt haben, wurden diese in Deutschland zunächst als unwirksam bezeichnet – weil es an Daten fehlte, aber wohl auch, weil es zu wenige professionelle Masken gab und diese dem Gesundheitssektor vorbehalten wurden. Inzwischen gilt aber als gesichert, dass Masken das Ansteckungsrisiko mindern.
Wie funktioniert dieser Schutz?
Wichtigster Effekt ist, dass beim Husten, Niesen oder Sprechen weniger Tröpfchen freigesetzt werden und diese zudem weniger weit fliegen, wenn man eine Maske trägt. Das ist wichtig, weil Coronaviren vor allem über solche Tröpfchen verbreitet werden. Eine einfache Maske schützt also überwiegend andere. Zu der Frage, ob die Masken auch diejenigen schützen, die sie tragen, gibt es widersprüchliche Studien. Zumindest große Tropfen dürften auch beim Einatmen aufgehalten werden. Klar ist aber auf jeden Fall: Wenn alle Menschen Masken tragen, sind alle besser geschützt.
Wo und ab wann genau gilt die Maskenpflicht?
Das kommt mal wieder darauf an, in welchem Bundesland man lebt: In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Maskenpflicht bereits diese Woche in Kraft getreten. In den übrigen Bundesländern gilt sie ab Montag, nur in Schleswig-Holstein erst ab Mittwoch. In Berlin und Brandenburg sind Masken nur im öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben, in allen anderen Bundesländern (und auch in Brandenburgs Hauptstadt Potsdam) zusätzlich in Geschäften sowie teilweise auch auf Märkten. Vorgeschrieben sind Masken meist für Erwachsene und Kinder ab 7 Jahren. Auch bei politischen Kundgebungen, die jetzt unter Auflagen teilweise wieder zugelassen werden, sind Masken für alle TeilnehmerInnen meist vorgeschrieben.
Was für Masken sollte man benutzen?
Sogenannte Atemschutzmasken (FFP1 bis FFP3) sollten medizinischem Personal und Risikopersonen vorbehalten bleiben. Benutzt werden können sogenannte OP-Masken (auch als Mund-Nase-Schutz bezeichnet), die inzwischen in manchen Apotheken oder online wieder erhältlich sind. Für den Alltagsgebrauch werden aber vor allem Stoffmasken empfohlen. Sie schützen nicht ganz so gut, sind aber leichter verfügbar und wiederverwendbar.
Woher kriege ich jetzt so eine Stoffmaske?
Aufmerksame taz-LeserInnen dürften längst eine haben, denn hier wurde ja schon vor vier Wochen das Maskentragen empfohlen und eine Nähanleitung abgedruckt. Als Material eignet sich vor allem dichte Baumwolle oder Leinen. Wer nicht selber nähen mag, kann Stoffmasken auch in vielen Geschäften kaufen. Mehrere Bundesländer haben Onlinemarktplätze eingerichtet, auf denen Stoffmasken angeboten werden.
Und wenn ich es trotzdem nicht schaffe, mir kurzfristig eine Maske zu besorgen?
Dann tut es auch ein über Mund und Nase gezogenes Halstuch oder ein Schal, um sich an die Vorschrift zu halten. Weil diese aber weniger eng anliegen und oft aus durchlässigeren Materialien bestehen, dürfte die Schutzwirkung geringer sein.
Was ist beim Tragen einer Maske zu beachten?
Beim Auf- und Absetzen sollte man die Innenseite der Maske nicht berühren. Die Maske muss auch die Nase bedecken und sollte möglichst eng anliegen. Nach dem Tragen muss sie desinfiziert werden – entweder durch Waschen bei 60 Grad oder durch Bügeln auf hoher Stufe. Auch im Backofen bei 70 Grad sterben Viren ab. Die Mikrowelle ist nur für Masken geeignet, die keinen Draht enthalten; dabei muss die Maske auf ein Gefäß mit Wasser gelegt werden. Zudem ist wichtig: Das allgemeine Tragen von Masken verringert das Ansteckungsrisiko, ersetzt aber keineswegs die sonstigen Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandhalten, Händehygiene sowie Hust- und Niesetikette.
Darf der Staat so etwas eigentlich einfach vorschreiben?
Wohl schon. Die Maskenpflicht stützt sich wie alle anderen Coronamaßnahmen auf das Infektionsschutzgesetz, das Ländern und Kommunen zur Bekämpfung der Epidemie viele Möglichkeiten einräumt. In Jena, wo Maskenpflicht bereits Anfang April beschlossen wurde, gab es eine Klage dagegen. Die wurde vom Verwaltungsgericht Gera in einer Eilentscheidung abgewiesen. Weil auch Alltagsgegenstände als Masken akzeptiert werden, wertete das Gericht die Pflicht als verhältnismäßig. In Jena wurde seit Mitte April übrigens keine neue Corona-Infektion gemeldet. Inwieweit das an der Maskenpflicht liegt, ist aber unklar.
Und was passiert, wenn man sich nicht an die neue Vorschrift hält?
Möglich ist, dass Menschen ohne Mund-Nase-Bedeckung der Zugang zu Geschäften oder Bussen verwehrt wird. Bußgelder sind dagegen bisher nur in einzelnen Bundesländern vorgesehen – 25 Euro in Mecklenburg-Vorpommern, 50 Euro in Hessen und 150 Euro in Bayern. Andere Länder haben noch keine Regelung getroffen oder planen zunächst gar keine Strafen, weil sie auf die Einsicht der Menschen setzen. Eines wird aber wohl auf jeden Fall passieren, wenn viele Menschen die Maskenpflicht ignorieren: Es wird länger dauern, die Corona-Epidemie einzudämmen.
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