Folgen von Pestiziden und Kältemitteln: EU-Behörde stuft Säure TFA als fortpflanzungsschädlich ein
Föten könnten durch TFA geschädigt werden, warnt die EU-Chemikalienbehörde. Der Stoff gelangt etwa durch Pestizide und Kältemittel in die Umwelt.
Ein Stoff, der beispielsweise aus Pestiziden oder Kältemitteln entsteht, kann der EU-Chemikalienbehörde Echa zufolge Embryonen und Föten schädigen. Das Amt teilte am Mittwoch mit, sein Risikoprüfungsausschuss empfehle eine Einstufung der Trifluoressigsäure (TFA) als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch“ wegen entwicklungsschädigender Wirkungen. Demnach kann TFA vermutlich auch die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Zudem könne der wegen seiner langen Abbauzeit auch als Ewigkeitschemikalie bekannte giftige Stoff eine „sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“. Die EU muss nun über Konsequenzen wie Kennzeichnung und Verbote entscheiden.
In einem Tierversuch mit TFA seien Fehlbildungen an Nachkommen beobachtet worden, insbesondere Augenschäden bis zur Erblindung, berichtete Peter Clausing, Toxikologe der Umweltorganisation Pestizid Aktions-Netzwerk, der an den Diskussionen des Risikoprüfungsausschusses zu der Chemikalie teilgenommen hat. Deshalb hatten auch die zuständigen deutschen Behörden dazu geraten, TFA als wahrscheinlich fortpflanzungsgefährdend einzustufen.
TFA findet sich zum Beispiel im Grundwasser, oft in einer Konzentration über den Grenzwerten. Laut Umweltbundesamt kann sie nur mit sehr hohem Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung entfernt werden. Bisher sind die Konzentrationen Behörden zufolge unbedenklich, doch die TFA-Funde nehmen zu.
„Wir begrüßen die gründliche, objektive und unabhängige Bewertung durch den Risikoprüfungsausschuss“, sagte Umweltschützer Clausing nun. „Die Belege wurden sorgfältig geprüft und die wissenschaftliche Begründung entsprach höchsten Standards“. Der Industrieverband Agrar, der deutsche Pestizidhersteller vertritt, erklärte, bestehende Daten zeigten, „dass Schwellenwerte für eine sichere Verwendung identifiziert“ werden könnten.
PAN fordert Verbot von betroffenen Pestiziden
In diese Richtung scheint auch die EU-Kommission zu gehen: Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit arbeitet laut Pestizid Aktions-Netzwerk an einem Richtwert, der eine für die Gesundheit unschädliche TFA-Menge definieren soll. Dieses Vorgehen lehnt das Netzwerk ab. Kein Grenzwert könne ersetzen, die Verschmutzung an der Quelle zu stoppen: „Bei den derzeitigen Zunahmeraten werde die Belastung unabhängig von der festgelegten Grenze schädliche Werte erreichen“, so die Organisation.
Umweltschützer fordern schon lange, alle Pestizide zu verbieten, die TFA bilden. Denn gemäß EU-Recht dürfen Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel normalerweise nicht genehmigt werden, wenn sie wie nun TFA als fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Allerdings sind Ausnahmen möglich.
Die Säure wurde zum Beispiel 2016 in Trinkwasser der Neckarregion nachgewiesen, wie das Umweltbundesamt und andere Behörden Ende Mai mitteilten. TFA-Vorsubstanzen stammen außer aus Pestiziden aus großen Industrieanlagen und Produkten wie Pappbechern, Pizzakartons, Backpapier, antihaftbeschichteten Pfannen, Outdoorkleidung, Teppichen, aber auch aus dem Kältemittel R1234yf. Dieses wird laut Deutscher Umwelthilfe in fast jeder Autoklimaanlage genutzt.
TFA gehören zu den „per- und polyfluorierten Alkylverbindungen“ (PFAS): Sie werden synthetisch hergestellt, sind wasserabweisend, hitzebeständig, ausgesprochen stabil und zersetzen sich deshalb kaum oder gar nicht. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass einige der Chemikalien bei Menschen die Leber und das Immunsystem schädigen, die Wirkung von Impfungen und die Fruchtbarkeit verringern sowie Krebs erzeugen können. Einige Untergruppen sind bereits untersagt.
Ende März hatte die Echa ein weitreichendes Verbot von Ewigkeitschemikalien empfohlen, wobei sie aber eine Reihe von Ausnahmen als sinnvoll einstufte. Dazu erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) damals: „Ein allgemeines Verbot lehnen wir ab.“ (mit afp)
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