Folgen einer Drogenfahndung: Einmal schielen, bitte
Die Polizei vermutete bei unserem Autor Drogenkonsum. Ein Irrtum, der ihn seinen Führerschein und eine halbe Theaterpremiere kostete.
Was ich nicht weiß: Die Hamburger Polizei begeht gerade den dritten und letzten Tag ihrer „DIS“-Woche, was in Langfassung soviel wie Schwerpunktkontrolle Drogen im Straßenverkehr heißt. 550 Beamte aus zwölf Bundesländern machen Jagd auf Kiffer und Trinker hinterm Steuer. An Straßensperren werden hunderte Fahrzeuge rausgewunken, zudem sind überall in der Stadt Beamte unterwegs, die auf Fahrfehler lauern, um Fahrzeuge zu stoppen.
So einen habe ich begangen und natürlich werde ich sofort angehalten. Fahrzeugkontrolle, Halterabfrage und dann: „Wir möchten Sie bitten, einen Drogentest zu machen!“ Ich schaue ungläubig. „Ihr Fahrverhalten lässt den Rückschluss zu, dass sie unter Drogen stehen“, klärt mich die Beamtin auf, die hier das Heft in der Hand hat. Da ich sicher sein kann, dass der Test negativ ausfällt, willige ich ein. Wenn ich kooperiere, hab ich es schneller hinter mir, denke ich. Und irre mich gewaltig.
Ab in die nächstgelegene Kneipe – zur Pinkelprobe. Während wir auf das Ergebnis warten, macht die Beamtin Tests mit mir, ihre beiden Begleiter schauen interessiert zu. Später erfahre ich, dass sie ausgebildete „Drogenerkennerin“ ist und die beiden anderen Beamten schult. Da braucht man eine gewisse Anzahl von Drogentests am lebenden Objekt, um irgendwann die Prüfung abzulegen.
Also darf ich vor einem Hauseingang zur Freude der aus den Fenstern guckenden Nachbarn Gleichgewichtsübungen machen, muss – ohne zu zählen – einen Zeitraum von 30 Sekunden abschätzen und soll schielen. Das konnte ich noch nie und bei der halben Minute vertue ich mich um sechs Sekunden.
„Nicht fahrtüchtig“
Das reicht: Dass der firmenneue Drogenschnelltest wie erwartet negativ ausgefallen ist, hilft mir nichts. Aufgrund der Übungen wäre bei ihr der Eindruck entstanden, ich sei derzeit „nicht fahrtüchtig“ erklärt mir die Beamtin und da der Urintest sowieso nur die zwölf häufigsten Drogen überprüfe und zudem nicht gerichtsverwertbar sei, müsse ich mit zum Bluttest in die Wache. Das könnte ich freiwillig tun, oder sie würde es von einem Staatsanwalt anordnen lassen. Mit einem Blick auf die Uhr beschließe ich weiter zu kooperieren. Bis zum Premierenbeginn sind es nur noch 75 Minuten.
Die verbringe ich im Gang der Polizeiwache Mörkenstraße. Hier sind Verdächtige aus ganz Hamburg angelandet worden, denen ein Rechtsmediziner Blut abnimmt. Die Warteschlange ist lang. Nach anderthalb Stunden komme ich dran, darf erneut balancieren, Sekunden zählen und schielen. Das mit dem Schielen klappt immer noch nicht, dafür liege ich diesmal nur drei Sekunden daneben.
Nach dem Blutabnehmen muss ich wieder warten, bis einer der Beamten mich nach Hause fährt, um den im Handschuhfach meines Wagens abgelegten Führerschein sicherzustellen. Erstaunlich: Während der Zündschlüssel meines Rollers konfisziert wurde, hat der Polizist an dem Autoschlüssel überhaupt kein Interesse.
Pünktlich zum Pausengong
Weil ich so gut kooperiert hätte, fährt der Polizist mich tatsächlich anschließend ins Theater, wo ich nach dreieinhalb Stunden in den Fängen der Ordnungsmacht pünktlich zum Pausengong eintreffe. Und hätte der Beamte während der Fahrt nicht ein halbes dutzend Mal darauf hingewiesen, wie außerordentlich nett von ihm dieser kleine Bringservice sei, ich wäre ihm wohl ein wenig dankbar gewesen. Und auch das Theaterstück erschließt sich mir leider nicht mehr.
Am Tag danach schlage ich erneut auf der Wache auf. Die Drogenerkennerin hatte mich belehrt, dass ich nach 24 Stunden meinen Führerschein abholen könne, wenn ich dann den lustigen Dreikampf mit den Disziplinen Balancieren, Schielen und Zählen erfolgreicher absolvieren würde. Doch leider ist mein Führerschein inzwischen in der Verkehrsdirektion Harburg gelandet – weil ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen mich angestrengt wurde.
So kollidieren die auf 24 Stunden befristete Einziehung der Fahrerlaubnis wegen angeblicher akuter Fahruntüchtigkeit und eine längerfristige Einziehung wegen möglicher Drogendelikte miteinander. Nach kurzer Zeit diskutieren sechs Beamte angeregt die Frage, ob ich mich nach Ablauf der 24-Stunden-Frist nun ans Steuer setzen darf oder nicht. Da sie in einem vertretbaren Zeitraum zu keinem Ergebnis kommen, verlasse ich irgendwann entnervt die Wache: mit Rollerschlüssel, aber ohne Lappen.
Dafür finde ich mich – quasi als Beifang – in der Erfolgsstatistik der Polizei und der Innenbehörde wieder, mit der der personenintensive Drogencheck gerechtfertigt wird. 29 Strafanzeigen habe die Kontrolle gebracht, freuen sich der Polizeipräsident und der Innensenator – und ich bin dabei. Ob eine der Anzeigen zu einem Verfahren oder gar zu einer Verurteilung führt, wird nie jemand erfahren.
Für die Schikanen, die ich erdulden musste, damit die Statistik gut klingt, beschließe ich mich zu rächen, indem ich den Innensenator beim nächsten Interview mit besonders fiesen Fragen ärgere – doch leider entkommt er meiner Revanche durch vorherigen Rücktritt.
Keine telefonische Auskunft
Nach einer knappen Woche läuft die Frist ab, an der mich die Polizei informieren muss, was der Bluttest ergeben hat und ob mein Führerschein wieder in meinen Besitz wandert. Der Termin verstreicht. Als ich tags darauf gerade den Hinweis lese, dass ich bitte davon absehen mag in Harburg anzurufen, da mir telefonische Auskünfte keinesfalls erteilt werden könnten, klingelt mein Handy und eine Beamtin erteilt mir die telefonische Auskunft, dass auch der Bluttest negativ ausgefallen sei.
Meine Nachfrage, ob ich mich rechtstreu verhielte, wenn ich mich nun ins Auto setzte, um meinen Führerschein abzuholen, löst erneut eine kleine Rechtsdiskussion zwischen den anwesenden KollegInnen aus, die ich am Telefon hören kann. Schließlich bitte ich darum, mir die Plastikkarte per Post zukommen zu lassen. Seitdem übe ich täglich Schielen: für den nächsten Schwerpunkt-Einsatz.
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