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Folgen einer DrogenfahndungEinmal schielen, bitte

Die Polizei vermutete bei unserem Autor Drogenkonsum. Ein Irrtum, der ihn seinen Führerschein und eine halbe Theaterpremiere kostete.

550 Beamte aus zwölf Bundesländern machen Jagd auf Kiffer und Trinker hinterm Steuer Foto: Jörn Pollex (dpa)

HAMBURG taz | Sicher, ich hatte es eilig – noch kurz umziehen und einen Snack einwerfen vor der Theaterpremiere. Mag sein, ich habe auf meinem Roller ein paar Meter abgekürzt, auf der durch gestreifte Hütchen abgesperrten Fahrbahn, die am nächsten Tag geteert werden soll. Macht man nicht und kann, wenn es dumm läuft, 20 Euro kosten. Doch diesmal läuft es nicht dumm: Es läuft richtig dumm.

Was ich nicht weiß: Die Hamburger Polizei begeht gerade den dritten und letzten Tag ihrer „DIS“-Woche, was in Langfassung soviel wie Schwerpunktkontrolle Drogen im Straßenverkehr heißt. 550 Beamte aus zwölf Bundesländern machen Jagd auf Kiffer und Trinker hinterm Steuer. An Straßensperren werden hunderte Fahrzeuge rausgewunken, zudem sind überall in der Stadt Beamte unterwegs, die auf Fahrfehler lauern, um Fahrzeuge zu stoppen.

So einen habe ich begangen und natürlich werde ich sofort angehalten. Fahrzeugkontrolle, Halterabfrage und dann: „Wir möchten Sie bitten, einen Drogentest zu machen!“ Ich schaue ungläubig. „Ihr Fahrverhalten lässt den Rückschluss zu, dass sie unter Drogen stehen“, klärt mich die Beamtin auf, die hier das Heft in der Hand hat. Da ich sicher sein kann, dass der Test negativ ausfällt, willige ich ein. Wenn ich kooperiere, hab ich es schneller hinter mir, denke ich. Und irre mich gewaltig.

Ab in die nächstgelegene Kneipe – zur Pinkelprobe. Während wir auf das Ergebnis warten, macht die Beamtin Tests mit mir, ihre beiden Begleiter schauen interessiert zu. Später erfahre ich, dass sie ausgebildete „Drogenerkennerin“ ist und die beiden anderen Beamten schult. Da braucht man eine gewisse Anzahl von Drogentests am lebenden Objekt, um irgendwann die Prüfung abzulegen.

Also darf ich vor einem Hauseingang zur Freude der aus den Fenstern guckenden Nachbarn Gleichgewichtsübungen machen, muss – ohne zu zählen – einen Zeitraum von 30 Sekunden abschätzen und soll schielen. Das konnte ich noch nie und bei der halben Minute vertue ich mich um sechs Sekunden.

„Nicht fahrtüchtig“

Das reicht: Dass der firmenneue Drogenschnelltest wie erwartet negativ ausgefallen ist, hilft mir nichts. Aufgrund der Übungen wäre bei ihr der Eindruck entstanden, ich sei derzeit „nicht fahrtüchtig“ erklärt mir die Beamtin und da der Urintest sowieso nur die zwölf häufigsten Drogen überprüfe und zudem nicht gerichtsverwertbar sei, müsse ich mit zum Bluttest in die Wache. Das könnte ich freiwillig tun, oder sie würde es von einem Staatsanwalt anordnen lassen. Mit einem Blick auf die Uhr beschließe ich weiter zu kooperieren. Bis zum Premierenbeginn sind es nur noch 75 Minuten.

Die verbringe ich im Gang der Polizeiwache Mörkenstraße. Hier sind Verdächtige aus ganz Hamburg angelandet worden, denen ein Rechtsmediziner Blut abnimmt. Die Warteschlange ist lang. Nach anderthalb Stunden komme ich dran, darf erneut balancieren, Sekunden zählen und schielen. Das mit dem Schielen klappt immer noch nicht, dafür liege ich diesmal nur drei Sekunden daneben.

Nach dem Blutabnehmen muss ich wieder warten, bis einer der Beamten mich nach Hause fährt, um den im Handschuhfach meines Wagens abgelegten Führerschein sicherzustellen. Erstaunlich: Während der Zündschlüssel meines Rollers konfisziert wurde, hat der Polizist an dem Autoschlüssel überhaupt kein Interesse.

Pünktlich zum Pausengong

Weil ich so gut kooperiert hätte, fährt der Polizist mich tatsächlich anschließend ins Theater, wo ich nach dreieinhalb Stunden in den Fängen der Ordnungsmacht pünktlich zum Pausengong eintreffe. Und hätte der Beamte während der Fahrt nicht ein halbes dutzend Mal darauf hingewiesen, wie außerordentlich nett von ihm dieser kleine Bringservice sei, ich wäre ihm wohl ein wenig dankbar gewesen. Und auch das Theaterstück erschließt sich mir leider nicht mehr.

Am Tag danach schlage ich erneut auf der Wache auf. Die Drogenerkennerin hatte mich belehrt, dass ich nach 24 Stunden meinen Führerschein abholen könne, wenn ich dann den lustigen Dreikampf mit den Disziplinen Balancieren, Schielen und Zählen erfolgreicher absolvieren würde. Doch leider ist mein Führerschein inzwischen in der Verkehrsdirektion Harburg gelandet – weil ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen mich angestrengt wurde.

So kollidieren die auf 24 Stunden befristete Einziehung der Fahrerlaubnis wegen angeblicher akuter Fahruntüchtigkeit und eine längerfristige Einziehung wegen möglicher Drogendelikte miteinander. Nach kurzer Zeit diskutieren sechs Beamte angeregt die Frage, ob ich mich nach Ablauf der 24-Stunden-Frist nun ans Steuer setzen darf oder nicht. Da sie in einem vertretbaren Zeitraum zu keinem Ergebnis kommen, verlasse ich irgendwann entnervt die Wache: mit Rollerschlüssel, aber ohne Lappen.

Dafür finde ich mich – quasi als Beifang – in der Erfolgsstatistik der Polizei und der Innenbehörde wieder, mit der der personenintensive Drogencheck gerechtfertigt wird. 29 Strafanzeigen habe die Kontrolle gebracht, freuen sich der Polizeipräsident und der Innensenator – und ich bin dabei. Ob eine der Anzeigen zu einem Verfahren oder gar zu einer Verurteilung führt, wird nie jemand erfahren.

Für die Schikanen, die ich erdulden musste, damit die Statistik gut klingt, beschließe ich mich zu rächen, indem ich den Innensenator beim nächsten Interview mit besonders fiesen Fragen ärgere – doch leider entkommt er meiner Revanche durch vorherigen Rücktritt.

Keine telefonische Auskunft

Nach einer knappen Woche läuft die Frist ab, an der mich die Polizei informieren muss, was der Bluttest ergeben hat und ob mein Führerschein wieder in meinen Besitz wandert. Der Termin verstreicht. Als ich tags darauf gerade den Hinweis lese, dass ich bitte davon absehen mag in Harburg anzurufen, da mir telefonische Auskünfte keinesfalls erteilt werden könnten, klingelt mein Handy und eine Beamtin erteilt mir die telefonische Auskunft, dass auch der Bluttest negativ ausgefallen sei.

Meine Nachfrage, ob ich mich rechtstreu verhielte, wenn ich mich nun ins Auto setzte, um meinen Führerschein abzuholen, löst erneut eine kleine Rechtsdiskussion zwischen den anwesenden KollegInnen aus, die ich am Telefon hören kann. Schließlich bitte ich darum, mir die Plastikkarte per Post zukommen zu lassen. Seitdem übe ich täglich Schielen: für den nächsten Schwerpunkt-Einsatz.

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27 Kommentare

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  • Wow! So viele Kommentare! So viele Autofahrer hier?

  • Danke für den Bericht!

     

    Für solche Fälle würde ich mir wünschen, dass die Polizei Bürger für ihren Zeitaufwand bei Fehl-Verdächtigung entschädigen muss (z.B. zum doppelten Mindestlohn).

     

    Und über alle Fehl-Verdächtigungen berichten muss.

  • 9G
    9076 (Profil gelöscht)

    Verhalten in der Polizeikontrolle: https://www.youtube.com/watch?v=6XcCLNu6aSk

     

    Selbst Schuld wenn man sich alles gefallen lässt.

  • Schön, dass Ihr Euch diesem Thema mal annehmt.

    Gerade in Hamburg findet derzeit eine bedenkliche Entwicklung statt.

    Das muss mehr in die Öffentlichkeit!

     

    Fragt mal ein paar Anwälte!

     

    Unter der Prämisse: „Wir kämpfen gegen Drogen“ die ja keiner anzweifeln will, findet Rechtbeugung bis Amtsanmaßung in einer nie dagewesenen Form statt.

     

    Ich selber habe mehrere Menschen kennengelernt, die unter Tränen geschworen haben, bestimmte Dinge während einer Verkehrskontrolle so nie gesagt zu haben.

    Wenn aber drei Verkehrspolizisten bezeugen, dass man angeblich einen Drogenkonsum zugegeben hat, dann ist der Führerschein weg, ohne MPU kommt der nicht mehr zurück.

    Selbst wenn alle Tests negativ sind! Ich weiß, das klingt unglaubwürdig, ist aber so!

     

    Ohne jedes Unrechtsbewusstsein, teilweise vor laufender Kamera, wird durch die Polizei in die Grundrechte der Verkehrsteilnehmer eingegriffen:

    Zweifelhafte Reaktionstests, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Nötigen zu einem Drogenvortest, weil man gerade in das Vorurteilsbild des Beamten passt usw.

     

    Das gesamte Verhalten wird dann mit ein paar zweifelhaften „Fahndungserfolgen“ legitimiert.

    Demgegenüber stehen aber Eingriffe in die Grundrechte in einem eklatanten Ausmaß.

    Die Grundrechte eines festgenommenen Einbrechers oder Vergewaltiger werden besser geschützt als die eines willkürlich angehaltenen Verkehrsteilnehmers!

     

    Der überwiegende Teil der polizeilichen Forderungen im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist freiwillig! Die Gesetze stellen den Polizisten ausreichend Instrumente zur Verfügung, bei tatsächlich Verdächtigen zu handeln.

    Anstatt sich an diese zu halten und einen rechtskonformen Staat zu repräsentieren, verletzt die Verkehrspolizei täglich die Grundrechte ohne jede Gesetzeslegitimation.

     

    In einer Zeit, in der das Vertrauen in den Rechtsstaat sowieso schwindet, eine fatale Entwicklung.

  • Fies sind solche Willkürtests besodners für all jene, die sich zwar nur nüchtern hinters Steuer setzen, aber auch unter der Woche vielleicht noch nachweisbare Spuren vom Wochenendvergnügen in Pipi/Blut mit sich herumtragen. Folge: Positiver Pisstest trotz Nüchternheit, Blutentnahme, Führerscheinentzug, MPU, viel Geld ausm Fenster geworfen und ne Menge Ärger. Mitunter verlieren Menschen wegen so etwas ihre Arbeit. Und wozu das alles? Für die Statistik? Vom oftmals höchst arschigen Benehmen der beteiligten Beamten möchte ich gar nicht anfangen.

  • Recht und Ordnung sind nun mal noch immer Deutschlands wichtigste Werte. Das war schon in der DDR so und es ist heute nicht anders.

     

    Übrigens: Das blöde Spiel, zunächst mal jeden zu verdächtigen, damit man in der eigenen Rolle noch besser aussieht, und nachher (außer nach Strafandrohung) niemandem zu sagen, dass man sich geirrt hat, beherrschen "die Medien" auch. Zuletzt haben sie das angesichts der "Nordafrikaner" beeindruckend unter Beweis gestellt. Überhaupt scheint dieses noch immer das Lieblingsmotto der auf Recht und Ordnung bedachten Deutschen zu sein: Lieber zehn Unschuldigen den Tag versaut als einmal NEIN gesagt zu Leuten, die einen damit beauftragen im Sinne der angeblich guten Sache.

  • Jaja, die Drogentestes.

    Hatte selber schon des Öfteren die Ehre, obwohl natürlich immer negativ ausgefallen. Mit Lederjacke in meinem schrottigen Punto war ich wohl der typische Täter.

    Zwei besonders gute Beispiele:

    1. Wurde direkt vor meiner Wohnung angehalten, wurde dann von den Beamten gefragt warum ich nicht früher angehalten wär, sie wären mir schon 5km gefolgt(sicher, denn ich war zuletzt beim Kippenautomaten zwei Straßen weiter). Naja also 30s schätzen, an die Nase Fassen usw, alles mit bravur gemeistert und sie sagt:"Okay das sieht ja gut aus, aber um SICHER zu sein müssen wir einen Urintest machen"(Inzschwischen hatten sich schon mein Mitbewohner, ein Teil der Nachbarn und mein VERMIETER der nebenan wohnte, als Schaulustige platziert) Naja gut sie gibt mir den Becher und ich fragte ob ich ins Haus oder zumindest in den Garten gehen kann, sie könne mich ja begleiten. "Nein, die Probeabgabe muss am Fahrzeug geschehen..." Naja unter heiterem Grinsen meines Mitbewohners und erstaunten Blicken der anderen gab ich nun die Probe am Straßenrand ab. NEGATIV, SCHÖNNE TAG NOCH

    2. Auf Sparkassenparkplatz, wollte zum Friseur gegenüber, war schon knapp dran. Altes spiel 30s, Stehen, Nase fassen und trotz allem noch Pissen, war schwierig, denn ich war 10 min vorher auf der Toilette. Als ich nach ca. 12 min zwei Tropfen rausgeschüttelt hatte, viel mit etwas ein und ich fragte den Beamten als ich ihm den Becher gab:"Also für öffentliches Urinieren hat ein Kumpel von mir, auf einem Feld neben einem Konzert, schonmal ne Anzeige und Bußgeld bekommen. Und sie zwingen mich hier den Sparkassenparkplatz vollzupissen?" Er meinte im Rahmen der Drogenfahndung sei das ein legitimes Mittel. Aha, naja Test war negativ. Und ich ging mit 15min Verspätung zu meiner genervten Friseurin, welche dadurch auch Terminprobleme bekam.... Danke

    • @Teleshopper:

      Werden nur Männer getestet oder müssen Frauen auch öffentlich auf einem Platz urinieren?

  • Zugedrogt fahren: ist scheisse, ohne Frage, weil es Andere gefährdet. Aber solche komischen Tests und Maßnahmen -geht gar nicht. Was ist denn das bitte für eine Aussage, wenn jemand 30 sec nicht schätzen kann? Hä? Jeder, der die Begriffe "Objektivität Reliabilität und Validität" kennt, kann da jawohl nur lachen. Oder weinen.

    • @Wu:

      Gut als Kriterium zum Verdächtigtwerden ist auch die Hautfarbe.

      • @Karl Kraus:

        Alles der totale Dreck. Technologisch leben wir vielleicht in 2016, aber menschlich und rechtlich kommts mir manchmal eher wie im Mittelalter vor.

         

        Kleider machen Leute, und als "Kleider" zählen Hautfarbe, Frisur, Gesamterscheinungsbild und Autotyp selbstverständlich mit.

  • Mir ist vor ca. 2 Jahren etwas sehr Ähnliches passiert.

    Obwohl der Schnelltest negativ aussgefallen war und ich auch keinerlei Fahrfehler begangen hatte, waren die beiden Polizeibeamten bei ihrer Kontrolle davon überzeugt, dass da irgendetwas nicht stimmen würde. "Ihre Pupillen reagieren nicht normal auf Licht", war die Begründung.

    Ich wurde genötigt insgesamt 2 Speicheltests und 2 weitere Urintests machen zu lassen, mußte meinen Wagen stehen lassen, mit auf die Wache kommen und bekam dort immer wieder verhörmässig die unsinnigsten Fragen gestellt.

    Die ganze Aktion hat über 3,5 Stunden gedauert und das an einem Werktag spätabends.

    Gehen ließ man mich dann mit den Worten "..im Zweifel für den Angeklagten", keinerlei Entschuldigung für das ganze Ungemach.

     

    Trotz allem war ich sehr höflich und freundlich weil ich einfach nur ins Bett wollte/musste.

  • Diese Willkür ist unfassbar. Ein leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr ist noch lange kein Indiz für Drogenkonsum. Da müsste ja jeder Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bluttest folgen. Das würde ich mir nicht gefallen lassen ... und Schnelltests oder Testspielchen darf man keines Falls zustimmen. Kooperation bringt einem selbst nie wirklich Vorteile sondern meist nur Nachteile: Indizien gegen einen.

    • @EDL:

      Jipp, und wenn du protestierst, hast du ganz schnell noch viel mehr Ärger. Die fackeln nicht lange, weil sie gar nicht auf die Idee kommen, dass ihr Verhalten scheiße und provozierend sein könnte.

      • @Karl Kraus:

        Protestieren ist sicherlich der Falsche weg. Ruhig, höflich aber bestimmt alles was freiwillig ist ablehnen ist aber nicht verkehrt. Dann werden die Beamten zumindest erst einmal ins Grübeln kommen, ob die nicht vorhandenen Indizien reichen, eine Blutentnahme richterlich anordnen zu lassen! ;)

        • @EDL:

          Schnelltests ablehnen ist immer eine gute Idee. Je nach Test schlagen die auch an auf Hanföl im Salat, Hanfsamen im Müsli oder auf Mohnkuchen. Mit nem Opiate-Nachweis, auch wenn noch so falsch, fängt der Spaß dann erst richtig an. Von daher gleich auf dem Bluttest bestehen, dann spart man sich auch das Prozedere mit dem Pinkeln.

          Die Notwendigkeit für eine richterliche Anordnung ist übrigens eher theoretischer Natur, da wenn Untersuchungserfolg gefährdet (Abbau von Alkohol und Drogen im Körper) und Richter nicht erreichbar (nachts/Wochenende) auch Staatsanwaltschaft und deren Ermittllungspersonen (Polizei) eine Entahme durch einen Arzt anordnen können. Beziehe mich im übrigen auf den gleichen link wie Wolfgang Russ unten, der gerichtliche Klärung empfiehlt. An sich: warum nicht. Fördert dann aber nicht die Kooperations-Boni...

  • Ich lebe seit vier Jahren in Panama, Mittelamerika. Sie wissen schon: Fast noch Dritte Welt, Korruption, kein funktionierendes Rechtssystem und so. Und bin gerade mal wieder so richtig froh darüber.

  • Wenn sicher ist, dass der Bluttest negativ verläuft: Keinesfalls einer Entnahme zustimmen, die sollen erst mal dem Richter die Gründe darlegen. Wenns nicht nützt und Staatsanwaltschaft "Notentnahme" anordnet: Hinterher gerichtlich klären lassen und Schadenersatz verlangen. http://www.verkehrslexikon.de/Module/Blutprobe_ohne_Richter.php

  • Das ist leider Normalität. Die Verfolgung, besonders von Cannabiskonsumten, wird seit Jahren vom strafrechtlichen Bereich auf den verkehrsrechtlichen Bereich umgewälzt. So kann man Konsumenten, obwohl sie niemals die Verkehrssicherheit gefährdet haben, die Fahreignung absprechen, wenn nur ein Verdacht besteht, strafrechtlich also überhaupt kein Vergehen vorliegt. Gesetzmäßig ist das, aber nicht rechtsstaatlich.

    • @Lockhead:

      Wenn es gesetzmäßig ist, ist es auch rechtsstaatlich. Rechtsstaat bedeutet nämlich u.a. Bindung an das Gesetz. D.h. die Polizei und die Rechtsprechung ist sogar verpflichtet zu der von Ihnen so titulierten "Verfolgung von Cannabiskonsumenten". Und das ist auch gut so, denn wollen Sie, dass die Justiz künftig selbst entscheidet, welche Gesetze sie vollziehen soll?

      • @verflixt:

        Falsch.

         

        Rechtsstaatliches Handeln hat als oberste Prämisse bei der Verfolgung von Gesetzesverstössen die Verhältnismässigkeit.

         

        Unverhältnismässige Aktionen sind daher per se NICHT rechtsstaatlich, auch wenn sie vorgeben, lediglich ein Gesetz durchsetzen zu wollen.

        • @cursed with a brain:

          Da haben Sie Recht, unverhältnismäßiges Vorgehen ist aber auch schon gesetzeswidrig;-) Ich habe nur darauf hingewiesen, dass gesetzmäßiges Handeln auch stets rechtsstaatlich ist.

  • Danke für den Tollen Beitrag. Der TAZ sind 10 Euro zugeschrieben worden ;)

     

    P.S. Kann man sich gegen solche willkürlichen Sachen nicht wehren? Ich brauche mein Auto zwingend zum arbeiten, würde mir so was passieren, ich könnte eine Woche nicht arbeiten. Die Erklärung beim Chef wäre auch eine tolle :D

    • @Zero:

      Natürlich kannst du Dich gegen diese Willkür wehren.

       

      Zum Beispiel, wenn Du noch Interesse an weiteren 100 Stunden Sozialarbeit wegen Beamtenbeleidigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, vorsätzliche Tääuschung von Ermittlungsbeamten etc. hast.

       

      Wie, das liegt hier doch gar nicht vor? Das mein Lieber, entscheidest nicht Du sondern das entsprechende Gericht auf Antrag der entsprechenden Staatsanwaltschaft und gestützt auf die entsprechenden Aussagen der Beamten, im Zweifel also von zwei bis drei Belegschaften der beteiligten Polizeiwachen.

       

      Dann bist Du am Ende auch noch vorbestraft und mußt den Führerschein ganz abgeben. Also mach es nicht schlimmer, als es ohnehin schon ist.

    • @Zero:

      Sich nachträglich wehren ist schwer, da müsste man vor Gericht ziehen und es bis zum BVG durchziehen. Erst gar nicht kooperieren ist das Richtige. Keinen Test machen, dafür das Nichteinverständnis deutlich machen. Statt dem echten Führerschein eine Kopie mit führen, da ist es kein Problem wenn der abgenommen wird.

      • @Jodok:

        Toller Tipp (nicht wirklich).

         

        Wer den Führerschein kopiert, handelt sich unter Umständen ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Und die Plastikkarten-Führerscheine nachzuahmen dürfte zudem schon etwas aufwendiger werden.

  • Oh man. Das hat sich wirklich so zugetragen? Unglaublich! Fahrfehler. Man, man, man. Davon mache ich derart viele (Überfahren von Begrenzungslinien z.B. in Kurven), dass ich wohl von Glück sprechen kann, dass man mich noch nicht rausgezogen hat.