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Festnahme am G20-Jahrestag in HamburgParkbank-Trio angeklagt

Staatsanwaltschaft klagt zwei Männer und eine Frau wegen der Vorbereitung mehrerer teils schwerer Brandstiftungen an. Zwei sitzen in U-Haft.

Können sich nun vor Gericht verteidigen: die Drei von der Parkbank Foto: Will Patterson/Unsplash

Hamburg taz | Es hat eine ganze Weile gedauert, nun liegt die Anklage vor: „Die Drei von der Parkbank“, die am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in einem Park in Eimsbüttel festgenommen wurden, können sich jetzt verteidigen. Zwei junge Männer sitzen seit dem 8. Juli in Untersuchungshaft, eine Frau ist unter Auflagen frei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Verabredung zur gemeinschaftlichen Begehung von drei Brandstiftungen und einer schweren Brandstiftung vor.

In einem Rucksack, den einer der drei bei sich trug, hatte die Polizei selbst gebastelte Brandsätze, Handschuhe und ein Feuerzeug gefunden, bei den anderen beiden ebenfalls Handschuhe, Feuerzeuge und Wechselkleidung. In dem Rucksack mit den Brandsätzen sei außerdem einen Zettel mit vier Adressen gewesen, die die Ermittler*innen als Anschlagsziele werten.

Laut der Staatsanwaltschaft stehen die Adressen in Zusammenhang mit der Hamburger Immobilienwirtschaft. Darunter ist auch ein Wohnhaus – offenbar die Adresse von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). Dieses Ziel rechtfertige den Vorwurf der schweren Brandstiftung, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nana Frombach.

Außerdem komme dem Verfahren eine besondere Bedeutung zu, weil die Angeklagten durch „Art und Ausmaß der geplanten Rechtsverletzungen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ in Kauf genommen hätten, sagt Frombach. Das erwartete Strafmaß liegt bei mindestens einem und höchstens 15 Jahren. Die Ermittlungen führt die Generalstaatsanwaltschaft, das Verfahren soll am Landgericht eröffnet werden.

Angeklagte sind nicht vorbestraft

Die Anwält*innen der Betroffenen können jetzt Stellung beziehen und gegebenenfalls weitere Ermittlungen veranlassen. Eine Strafkammer muss dann die Anklage prüfen und das Verfahren eröffnen. Die Verteidiger*innen halten sich bedeckt, was die Kommunikation nach außen angeht. Es sind schwere Vorwürfe, die auf ihren Mandant*innen lasten.

Zugute kommen könnte ihnen, dass sie nicht vorbestraft sind. Zudem werden zwei von ihnen schon einige Monate abgesessen haben, wenn das Verfahren eröffnet wird. Eine Unterstützer*innen-Gruppe, die Solipartys für die Betroffenen organisiert und regelmäßig zum Briefeschreiben an die Inhaftierten einlädt, geht davon aus, dass der Prozess noch in diesem Jahr startet.

Zum Jahreswechsel müsste das Oberlandesgericht eine neue Haftprüfung durchführen, weil die Inhaftierten dann sechs Monate ohne Anklage hinter Gittern säßen. Um eine so lange U-Haft zu rechtfertigen, müssen ein dringender Tatverdacht und Haftgründe wie Fluchtgefahr bestehen.

Dass die Ermittler*innen die drei nachts im Park festgenommen haben, geht wahrscheinlich auf Observationen anlässlich des G20-Jahrestags zurück. Offiziell heißt es bei Polizei und Innenbehörde, das Trio hätte sich in dem Park auffällig verhalten.

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2 Kommentare

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  • korrigiert Andi S Darstellungen. Die Solipartys werden veranstaltet um die zu erwartenden Kosten des Verfahrens erstatten zu können. Aber selbstverständlich können Sie darauf bestehen mit Ihren Steuerabgaben die Gerichtskosten zu finanzieren.

  • Ja geil, eine Soliparty für versuchte Brandstiftung. Auf die Idee muss man erstmal kommen.