Fehler in Straßenverkehrsordnung: Zurück ins Jahr 2009

Alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 könnten unwirksam sein – weil die Rechtsgrundlagen nicht richtig zitiert wurden.

Eine Autofahrerin telefoniert mit dem Handy

Das Verbot, mit dem Handy im Auto zu telefonieren, wäre betroffen Foto: Frank Hoermann/SVEN SIMON/picture alliance

FREIBURG taz | Neben dem Verkehrs-Bußgeldkatalog könnten auch alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 unwirksam sein. Darauf weist das baden-württembergische Justizministerium hin. Die Neue Osnabrücker Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Um die Verkehrsregeln schnell anpassen zu können, darf der Bundesverkehrsminister diese per Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundesrats) ändern. Es ist also nicht jedes Mal ein Gesetz des Bundestags erforderlich. Welche Themen per Verordnung geregelt werden dürfen, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Damit die Öffentlichkeit kontrollieren kann, ob sich das Ministerium im Rahmen seiner Befugnisse bewegt, muss es bei jeder Verordnung und jeder Änderung angeben, auf welchen StVG-Paragraphen es sich dabei stützt.

Das geht beim Bundes-Verkehrsministerium allerdings immer wieder schief. So mussten die Bundesländer ihre Behörden anweisen, den eigentlich ab Ende April 2020 geltenden verschärften Bußgeldkatalog nicht mehr anzuwenden, weil das Ministerium von Andreas Scheuer (CSU) die Rechtsgrundlagen unvollständig zitiert hatte. Der Vorgang wurde bekannt, weil Scheuer seinen Formfehler derzeit sogar dazu nutzen will, Fahrverbotsregeln für Raser teilweise rückgängig zu machen.

Das Stuttgarter Justizministerium von Minister Guido Wolf (CDU) weist nun darauf hin, dass auch alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 2009 aufgrund eines Zitierfehlers möglicherweise unwirksam waren. Nach Informationen der taz hat den Fehler ein Richter am Karlsruher Oberlandesgericht gefunden, der sich aus Interesse, also ohne konkreten Fall, mit der Materie beschäftigte. Das Ministerium betont, dass es sich die Befürchtungen „aus der gerichtlichen Praxis“ nicht ausdrücklich zu eigen mache, sie aber den zuständigen Stellen zur Kenntnis geben wolle.

Neufassung mit Fehlern

Um was geht es? Schon bei der StVO-Novelle 2009 gab es soviele Zitier-Fehler, dass das Bundesverkehrsministerium 2013 eine völlige Neufassung der StVO vornahm. Leider gab es wohl auch hier wieder einen Zitierfehler. Und da alle folgenden StVO-Änderungen sich auf die StVO-Neufassung von 2013 bezogen, könnten auch diese unwirksam sein, heißt es in dem Schreiben des Stuttgarter Justizministeriums, das der taz vorliegt. Anwendbar wäre dann die bis zum 31. August 2009 geltende StVO-Fassung. 2013 war Peter Ramsauer (CSU) Verkehrsminister.*a

Das Bundesverkehrsministerium sieht nun zwar keinen Zitierfehler in der Neufassung von 2013. Und der ADAC kennt keine Gerichtsurteile, die seitdem einen Formfehler der StVO feststellten. Das könnte sich nach dem jetzigen Bekanntwerden der Probleme aber schnell ändern.

Zwar sind alte Bußgeldbescheide bestandskräftig. Bei neuen Bescheiden und Fahrverboten, die sich auf Regelungen stützen, die ab 2009 eingeführt wurden, werden Verkehrs-Anwälte aber massenhaft Einspruch einlegen. So wäre wohl das Verbot, mit dem Handy im Auto zu telefonieren, mit betroffen. Wie Gerichte dann entscheiden werden, ist noch nicht absehbar. Es entstünde jedenfalls große Rechtsunsicherheit.

Es liegt daher nahe, dass Bund und Länder sich nicht nur auf einen neuen Bußgeldkatalog einigen, sondern zugleich auch die StVO neufassen und dabei besondere Sorgfalt auf das Zitieren der gesetzlichen Ermächtigungen legen.

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