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Fehler in StraßenverkehrsordnungZurück ins Jahr 2009

Alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 könnten unwirksam sein – weil die Rechtsgrundlagen nicht richtig zitiert wurden.

Christian Rath

Aus Freiburg

Christian Rath

Neben dem Verkehrs-Bußgeldkatalog könnten auch alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 unwirksam sein. Darauf weist das baden-württembergische Justizministerium hin. Die Neue Osnabrücker Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Um die Verkehrsregeln schnell anpassen zu können, darf der Bundesverkehrsminister diese per Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundesrats) ändern. Es ist also nicht jedes Mal ein Gesetz des Bundestags erforderlich. Welche Themen per Verordnung geregelt werden dürfen, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Damit die Öffentlichkeit kontrollieren kann, ob sich das Ministerium im Rahmen seiner Befugnisse bewegt, muss es bei jeder Verordnung und jeder Änderung angeben, auf welchen StVG-Paragraphen es sich dabei stützt.

Das geht beim Bundes-Verkehrsministerium allerdings immer wieder schief. So mussten die Bundesländer ihre Behörden anweisen, den eigentlich ab Ende April 2020 geltenden verschärften Bußgeldkatalog nicht mehr anzuwenden, weil das Ministerium von Andreas Scheuer (CSU) die Rechtsgrundlagen unvollständig zitiert hatte. Der Vorgang wurde bekannt, weil Scheuer seinen Formfehler derzeit sogar dazu nutzen will, Fahrverbotsregeln für Raser teilweise rückgängig zu machen.

Das Stuttgarter Justizministerium von Minister Guido Wolf (CDU) weist nun darauf hin, dass auch alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 2009 aufgrund eines Zitierfehlers möglicherweise unwirksam waren. Nach Informationen der taz hat den Fehler ein Richter am Karlsruher Oberlandesgericht gefunden, der sich aus Interesse, also ohne konkreten Fall, mit der Materie beschäftigte. Das Ministerium betont, dass es sich die Befürchtungen „aus der gerichtlichen Praxis“ nicht ausdrücklich zu eigen mache, sie aber den zuständigen Stellen zur Kenntnis geben wolle.

Neufassung mit Fehlern

Um was geht es? Schon bei der StVO-Novelle 2009 gab es soviele Zitier-Fehler, dass das Bundesverkehrsministerium 2013 eine völlige Neufassung der StVO vornahm. Leider gab es wohl auch hier wieder einen Zitierfehler. Und da alle folgenden StVO-Änderungen sich auf die StVO-Neufassung von 2013 bezogen, könnten auch diese unwirksam sein, heißt es in dem Schreiben des Stuttgarter Justizministeriums, das der taz vorliegt. Anwendbar wäre dann die bis zum 31. August 2009 geltende StVO-Fassung. 2013 war Peter Ramsauer (CSU) Verkehrsminister.*a

Das Bundesverkehrsministerium sieht nun zwar keinen Zitierfehler in der Neufassung von 2013. Und der ADAC kennt keine Gerichtsurteile, die seitdem einen Formfehler der StVO feststellten. Das könnte sich nach dem jetzigen Bekanntwerden der Probleme aber schnell ändern.

Zwar sind alte Bußgeldbescheide bestandskräftig. Bei neuen Bescheiden und Fahrverboten, die sich auf Regelungen stützen, die ab 2009 eingeführt wurden, werden Verkehrs-Anwälte aber massenhaft Einspruch einlegen. So wäre wohl das Verbot, mit dem Handy im Auto zu telefonieren, mit betroffen. Wie Gerichte dann entscheiden werden, ist noch nicht absehbar. Es entstünde jedenfalls große Rechtsunsicherheit.

Es liegt daher nahe, dass Bund und Länder sich nicht nur auf einen neuen Bußgeldkatalog einigen, sondern zugleich auch die StVO neufassen und dabei besondere Sorgfalt auf das Zitieren der gesetzlichen Ermächtigungen legen.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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9 Kommentare

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  • Bolzkopf

    Gott, mir wird schlecht ...

    Die Trottel an der Spitze unseres Rechtssystems sind ja noch trotteliger als die Polizei erlaubt...

    Das Ganze erinnert mich zunehmend an das angebliche "Geheimwissen" der kath. Kirche im Mittelalter ...

    Offenbar ist unser Gesetzgebungsverfahren nicht geeignet das Funktionieren des Staates und den gesellschaftlichen Frieden zu gewährleisten.

    Aber eines ist sicher: Juristen werden niemals arbeitslos - dafür sorgen die schon selbst....

  • Andreas J

    "... aufgrund eines Zitierfehlers". Was abschreiben und die Quelle ordentlich angeben übersteigt die Fähigkeit von Juristen in einem Ministerium?

  • Waldo

    Ja Ja die Karrierejuristen wie auch immer die ihren Abschluss hinbekommen haben. Womöglich gar mit Prädikat und dann auch noch aus Bayern. "Fake it till you make it."

    • 0G
      05838 (Profil gelöscht)

      @Waldo:

      Doktortitel in Jura sind so wissenschaftlich wie medizinische.

  • kommentomat

    Und erst die Bibel, alles voller Fehler vom vielen hin- und herübersetzen, Aramäisch - Herbräisch - Latein - Mittelhochdings...-deutsch, und dazu immer diese zerbröselten Steintafeln und der vergammelte Papyrus.

  • Lowandorder

    Würde mich nicht sonderlich wundern.

    Wenn ausgewachsene B 6er++ vor Gericht zB beim TelekommunikationsGesetz.



    Rumstottern. Weil ihnen klassische Gesetzestextformeln wie “…insbesondere…“ ff - wa!



    In ihrer inhaltlichen Bedeutung tuto completto - unbekannt sind. Newahr.



    Normal - 👻 -

    So geht das

    • sachmah

      @Lowandorder:

      Was sind B6er?

      • Max Omega

        @sachmah:

        Grundgehalt:10289.32 €

      • 0G
        05838 (Profil gelöscht)

        @sachmah:

        B6 ist eine Besoldungsstufe für Minderleister.