Reform der Straßenverkehrsordnung: Bundesrat ringt um Raser-Strafen
Das Saarland will höhere Strafen für Raser, aber nicht so hohe wie einst vorgesehen. SPD, Grüne und Linkspartei stimmen zu, Union und FDP nicht.
„Alle eint das Ziel, Raser härter zu bestrafen und Radfahrerinnen und Radfahrer besser zu schützen“, sagte Rehlinger, die zurzeit Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder ist. Alle Seiten müssten aufeinander zugehen. Ihr Vorschlag sieht vor, dass RaserInnen nicht so schnell den Führerschein abgeben müssen wie ursprünglich in der Novelle der StVO vorgesehen. Die hatte der Bundesrat im Februar verabschiedet und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im April in Kraft gesetzt. Damit sollten Radfahrende und FußgängerInnen unter anderem durch höhere Strafen für Verkehrsverstöße von AutofahrerInnen besser geschützt werden. Wegen eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums ist die Novelle aber von den Ländern außer Kraft gesetzt worden.
Jetzt muss die Verordnung vom Bundesrat erneut verabschiedet werden. Die Union will das nutzen, um die härteren Regeln für RaserInnen in der Fassung vom Februar aufzuweichen. Ursprünglich sollten Autofahrende den Führerschein abgeben müssen, wenn sie innerorts 21 Stundenkilometer oder außerorts 26 Kilometer mehr als erlaubt fahren. Bislang gibt es ein Fahrverbot für TemposünderInnen, die in Orten 31 Stundenkilometer und außerhalb 41 Stundenkilometer zu schnell fahren.
Rehlinger schlägt vor, dass die Grenzen für den Führerscheinentzug auf eine Überschreitung auf 26 Stundenkilometer innerorts und 36 Stundenkilometer außerorts festgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Bußgelder für Tempoüberschreitungen „im Interesse der Verkehrssicherheit an das Niveau vieler europäischer Nachbarstaaten angenähert und nahezu verdoppelt“ werden, heißt es in dem Beschluss.
Scheuer muss zustimmen
Der Vorschlag sieht außerdem eine Klarstellung zu den sogenannten Pop-up-Radwegen vor, temporären Radstreifen, die in der Coronakrise in etlichen Städten geschaffen wurden. Hier soll die Hürde wegfallen, dass die Kommunen eine besondere Gefährdung von Radfahrenden nachweisen müssen, wenn sie solche Streifen einrichten.
Offen ist, wie die Abstimmung am 6. November im Bundesrat ausgeht. Möglicherweise werden aus dem Lager der von der Union mitregierten Länder mindestens Baden-Württemberg und Hessen für den Vorschlag stimmen, hieß es aus dem Umfeld der Verkehrsministerkonferenz. Auch wenn der Bundesrat für den Kompromissvorschlag stimmt, kann die Novelle nur in Kraft treten, wenn Bundesverkehrsminister Scheuer das veranlasst.
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