Fastenmonat in Jordanien: Bloß nicht auf offener Straße essen!
Der Ramadan hat begonnen. Und damit in vielen arabischen Ländern das Verbot, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen und zu trinken – auch in Jordanien.
E s ist Samstag, kurz nach Mittag, doch die berühmte Regenbogenstraße in Amman ist nahezu menschenleer. Lediglich kleine Touristengruppen schlendern durch die zu dieser Jahreszeit nur mäßig warmen Straßen der Stadt.
Die sonst so quirligen Restaurants haben ihre Rolltore heruntergelassen, die gesamte Straße liegt in einer Art Dornröschenschlaf. Nur in wenigen Lokalen warten Kellner hinter blickdichten Gardinen auf Kunden.
Es ist Ramadan und das bedeutet in Jordanien so wie im Rest der muslimischen Welt: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang wird gefastet, einen Monat lang. Kein Tropfen Wasser, kein Essen. Die Abstinenz von Mahlzeiten, Rauchen, Sex und sonstigen Vergnügen ist eine der Säulen des Islams, wird als heilig angesehen und dient unter anderem dazu, sich Reflexion und Gebet zu widmen. Menstruierende Frauen, Kinder, Reisende und Kranke sind ausgenommen, die Gesundheit geht vor.
Gefängnis oder Geldstrafe
Trotzdem gilt für alle, gleich welchen Glaubens: Essen und trinken an öffentlichen Orten ist verboten. Wer dagegen verstößt, kommt für einen Monat ins Gefängnis – oder muss 15 jordanische Dinar zahlen, knapp 18 Euro. Über die Strafe entscheidet der zuständige Richter.
Ausnahmen gelten für Menschen, die sich des Ramadans nicht bewusst waren oder zum Fastenbrechen gezwungen wurden, etwa durch plötzlich auftretende Krankheit. Um den vielen ausländischen Studierenden, NGO-Mitarbeitenden, Tourist*innen und Nichtmuslim*innen im Land entgegenzukommen, dürfen Restaurants mit touristischer Lizenz seit einigen Jahren tagsüber legal öffnen, solange die Essenden diskret von äußeren Blicken abgeschirmt sind.
Das Verbot ist im Artikel 274 des Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 1960 geregelt. Unklar ist, ob und wie viele Menschen auf der Grundlage dieses Gesetzes bereits ins Gefängnis gekommen sind. Doch in diesem Jahr wird das Gesetz in den sozialen Netzwerken heiß diskutiert. „Als Christin respektiere ich meine Freunde und andere in der Öffentlichkeit, aber Menschen wegen essen oder trinken ins Gefängnis zu schicken, ist extrem“, schreibt etwa eine Nutzerin, „Und was ist mit Menstruierenden oder Nichtmuslimen?“, fragt eine andere.
Kaufkraft von 1960
Am Abend kurz nach Iftar, dem Fastenbrechen, sitzen in einem Garten vier Freund*innen, trinken süßen Tee, essen Brot mit Hummus, Reis und Linsensalat. Die Luft ist frisch, ein Geruch von verbranntem Holz steigt aus der Feuerschale. „Ich finde, es sollte keine Straftat sein, sondern eher eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Alina*, eine 25-jährige Deutsche, die in Amman lebt. „Verhaften finde ich schon sehr streng.“ Ihr Kumpel wundert sich eher über die Unverhältnismäßigkeit der Alternative zwischen Gefängnis und 18 Euro Bußgeld. Dies kann jedoch an der Kaufkraft im Jahr 1960 liegen, aus dem das Gesetz stammt.
„Einmal musste ich vier Kilometer laufen, weil kein Bus mehr gefahren ist, irgendwann konnte ich nicht mehr, ich habe mich hinter einer Straßenecke versteckt und etwas mit Zucker gegessen“, beichtet die 23-jährige Maria* aus Spanien. Ahmad aus Ägypten findet das Gesetz hingegen gut. Schließlich sei Jordanien ein muslimisches Land, man müsse die Traditionen respektieren.
Ähnlich sehen es zwei junge Jordanier, 26 und 30 Jahre alt, die sich auf Nachfrage der taz dazu äußern, doch anonym bleiben möchten. „Es geht nur darum, die Tradition des heiligen Monats zu bewahren“, sagt einer. Als Christ faste er jedoch nicht.
Es ist bereits Nacht, in der Ferne hört man dumpfes Böllerkrachen. In einem Restaurant der Regenbogenstraße tragen Kellner im gedimmten Licht Krüge mit Bier zu einer Gruppe Norwegern. „Ich habe auf Roya News davon erfahren, dachte aber nicht, dass man dafür ins Gefängnis kommt“, sagt einer von ihnen. Ein anderer schaut erstaunt. In der Felsenstadt Petra hätten heute alle getrunken und gegessen, erzählt er und schmunzelt.
*Name von der Redaktion geändert.
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