Exmatrikulation wegen Antisemitismus: Studis gehen, Präsidenten bleiben
Antisemitische Studierende und renitente Professoren: zwei Probleme, die Universitäten umtreiben. Deshalb schraubt Niedersachsen am Hochschulgesetz.
Foto: Michael Matthey/dpa
Es gibt zwei große, aber sehr unterschiedliche Problemfelder, die die Universitäten in Niedersachsen gerade umtreiben: Einerseits gibt es die Klage, dass sich jüdische Studierende an deutschen Universitäten nicht mehr sicher fühlen können.
Zum anderen gibt es eine immer länger werdende Liste von Universitäten, die sich durch Abwahlen oder Abwahlversuche ihrer Präsident*innen und öffentlich ausgetragene Führungsstreitigkeiten selbst lahmlegen: die Georg-August-Universität Göttingen, die Universität Vechta, die Musikhochschule Hannover, die Ostfalia Hochschule Wolfenbüttel und die TU Braunschweig.
Deshalb schraubt Rot-Grün nun am Hochschulgesetz: In dieser Woche haben die Regierungsfraktionen ihre Änderungsvorschläge in den Landtag eingebracht. Dabei ist vor allem das Ordnungsrecht, mit dem künftig unter anderem antisemitische Studierende leichter vom Universitätsbetrieb ausgeschlossen werden könnten, eine knifflige Angelegenheit.
Exmatrikulation wurde aus guten Gründen abgeschafft
Es gab ja durchaus ein paar gute Argumente dafür, dieses Ordnungsrecht Anfang der 2000er-Jahre erheblich zusammenzustreichen. Niemand brauche eine universitäre Paralleljustiz, hieß es damals.
Wenn jemand Straftaten begeht, ist das ein Fall für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte, nicht für Universitätsleitungen. Diese haben keine Ermittlungsbefugnis und können keine Beweise aufnehmen. Außerdem muss auch niemand doppelt bestraft werden. Schon gar nicht, wenn dabei immer die Gefahr besteht, schlicht missliebige politische Positionen zu bestrafen.
Für einfache disziplinarische Maßnahmen wie den zeitweisen Ausschluss von Lehrveranstaltungen reicht das Hausrecht aus.
Exmatrikulationen aus ordnungsrechtlichen Gründen hielten oft auch vor Verwaltungsgerichten nicht stand, da sie tief in das im Grundgesetz verbriefte Recht auf freie Berufswahl eingreifen. Das darf nicht aufgrund einfacher, vielleicht auch einmaliger Vergehen geschehen. Dafür braucht man sorgsame, klare und transparente Verfahren.
Doch in der Folge des 7. Oktober 2023 und der eskalierenden Auseinandersetzungen zwischen propalästinensischen Studierenden und jüdischen Universitätsangehörigen an den Universitäten hat sich die Debatte noch einmal gewandelt. Das gilt nicht nur für Niedersachsen – Berlin hat sein universitäres Ordnungsrecht zuerst verschärft.
CDU-Opposition nutzt die Debatte für eigene Vorschläge
Die CDU-Opposition in Niedersachsen nutzte die bundesweite Debatte, die vor allem nach dem brutalen Angriff auf Lahav Shapira in Berlin an Fahrt aufgenommen hatte, um einen eigenen Gesetzesvorschlag vorzulegen und damit den Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) unter Druck zu setzen.
Der Vorschlag wurde von Rot-Grün aber abgelehnt – vor allem mit der Begründung, das Ministerium arbeite an einer umfassenden Novelle des niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die hatte Minister Mohrs mehrfach für 2025 angekündigt. Sie liegt allerdings bis heute nicht vor.
Mit dem Vorschlag der Regierungsfraktionen wird dieses Problemfeld nun also doch vorgezogen, was die CDU prompt für weitere Attacken auf den Wissenschaftsminister nutzte. Sie hat sich seit einiger Zeit auf ihn eingeschossen, da sie ihn als das schwächste Glied in der Kabinettskette identifiziert hat.
Rot-Grün versucht juristische Fußangeln zu umgehen
Inhaltlich unterscheidet sich der Entwurf von Rot-Grün deutlich von dem der CDU. Er sieht ein gestuftes Verfahren vor, bei dem die Exmatrikulation das letzte Mittel ist. Üblicherweise sollen zuvor eine Rüge oder Verwarnung, der zeitweise Ausschluss von Lehrveranstaltungen und die Androhung der Exmatrikulation erfolgen.
Entscheiden soll darüber ein neu geschaffenes Gremium, das unabhängig vom Präsidium sein soll. Den Vorsitz soll eine Person mit der Befähigung zum Richteramt ausüben; der Rest des Gremiums soll paritätisch aus den verschiedenen Statusgruppen der Universität (Professoren, Studierende, Mitarbeitende) besetzt werden.
In schweren Fällen – zum Beispiel bei Staatsschutz- und Gewaltdelikten – soll die Universität allerdings ein Ordnungsverfahren auch schon parallel zum Strafverfahren einleiten können. So soll verhindert werden, dass der Universitätsbetrieb weiter gefährdet wird und Opfer mit den Tätern noch drei Jahre lang in denselben Seminaren sitzen müssen, bis der Fall gerichtlich geklärt ist.
Nach Exmatrikulation zwei Jahre gesperrt
Gleichzeitig versucht Rot-Grün, mit diesem Entwurf jede Form der Diskriminierung abzudecken, indem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) herangezogen wird. Eine Exmatrikulation soll eine zweijährige Sperre nach sich ziehen und ein Universitätshopping zur Umgehung soll ausgeschlossen werden.
Wie das im Detail ausgestaltet ist und wie praktikabel es ist, werden erst die weiteren Beratungen im zuständigen Fachausschuss klären müssen.
Fast aus dem Blick geriet bei der Debatte, dass Rot-Grün auch die universitäre Selbstverwaltung neu justieren möchte. Künftig soll eine Abwahl des Universitätspräsidenten oder der Universitätspräsidentin nur noch möglich sein, wenn die verschiedenen Gremien dabei kooperieren. Bisher konnte der Senat dies im Alleingang durchsetzen und den Hochschulrat überstimmen. Auch um diese Neuregelung muss nun im Ausschuss weitergerungen werden.
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