EuGH-Verfahren gegen Polen: Polnische Justiz bekommt eins auf den Deckel
Polens Verfassungsgericht wollte EuGH-Entscheidungen nicht anerkennen. Das höchste europäische Gericht sieht darin einen krassen Bruch mit EU-Werten.
dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt. Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen tragende Grundsätze wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte Polen vor dem EuGH verklagt.
Hintergrund des Falls sind zwei Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs (Trybunal Konstytucyjny) aus dem Jahr 2021, in denen er sich weigerte, Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts als verbindlich anzuerkennen, weil sie aus seiner Sicht gegen die polnische Verfassung verstießen. Der Verfassungsgerichtshof befand, dass der EuGH seine Kompetenzen überschreite, wenn er sich in die polnische Justiz einmische.
Zu der Zeit führte die nationalkonservative PiS-Regierung das Land. Diese hatte das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt. Der EuGH hatte angeordnet, bestimmte Reformen wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken auszusetzen.
Polen könne sich nicht auf seine Verfassungsidentität berufen, um sich gemeinsamen EU-Werten wie Rechtsstaatlichkeit, effektivem Rechtsschutz und richterlicher Unabhängigkeit zu entziehen, stellte der EuGH nun klar. Diese Werte seien für alle Länder, die der Europäischen Union beitreten, rechtlich bindend. Mitgliedstaaten könnten sich davon nicht lossagen, teilten die Richterinnen und Richter mit.
Polen hatte Verstöße bereits anerkannt
Nach der Regierungsübernahme durch den liberal-konservativen Donald Tusk hatte Polen die Verstöße bereits vollumfänglich anerkannt. Der EuGH musste die Vorwürfe dennoch prüfen.
Außerdem stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass der Verfassungsgerichtshof wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung mehrerer Richter und seiner ehemaligen Präsidentin kein unabhängiges und unparteiisches Gericht darstellte.
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