Erster großer Ausbruch der Saison: 87 Coronafälle auf Spargelhof
Die Behörden haben Hinweise auf Verstöße gegen Infektionsschutzregeln in dem Betrieb. Die Grünen fordern, alle Erntehelfer:innen zu impfen.
Bei einer Reihentestung auf dem großen Spargel- und Beerenbetrieb Thiermann waren 87 Corona-Infektionen bestätigt worden, wie der Kreis am Wochenende mitgeteilt hatte. Insgesamt seien 1.011 Menschen untersucht worden. Die positiv Getesteten wurden demnach isoliert und befinden sich in Quarantäne. Die 935 negativ Getesteten dürften ihre Unterkünfte verlassen, um zu arbeiten. Eine Landkreissprecherin geht davon aus, dass bei weiteren Reihentestungen zusätzliche Coronafälle entdeckt werden. Es gebe Hinweise darauf, dass manche Regeln missachtet wurden, sagte sie. Nach den Hinweisen sollen nicht alle Beschäftigten im Bus zur Arbeitsstätte eine Maske getragen haben. Die Mehrheit der Infizierten sind Erntehelfer:innen, die in Sammelunterkünften wohnen.
„Dass die restlichen 935 Spargelstecher:innen jetzt in Arbeitsquarantäne weiter schuften müssen, ist verantwortungslos“, sagte Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. „Laut Corona-Impfverordnung zählen Saisonarbeitskräfte zum Personenkreis mit erhöhter Priorität. Statt Arbeitsquarantäne muss es jetzt ein Impfangebot für alle Saisonarbeitskräfte geben!“
„Im letzten Jahr wurde das Hygienekonzept noch in den Himmel gelobt, jetzt droht dem Kreis Diepholz aufgrund des Ausbruchs beim Spargelgiganten Thiermann die Coronanotbremse“, so Ostendorff. Weder dem Betrieb noch den politischen Verantwortlichen ist ernsthaft daran gelegen, den Saisonarbeitskräften maximalen Schutz zu bieten. 87 Neuinfizierte auf dem „vermeintlichen Vorzeigebetrieb Thiermann“ zeigten, dass die Vorsichtsmaßnahmen offensichtlich nicht ausreichten.
Deutsche Landwirte stellen jedes Jahr rund 300.000 Saisonkräfte ein, die vor allem aus Osteuropa kommen. Die Bauern brauchen sie etwa für die Spargelernte. Danach holen Erntehelfer:innen zum Beispiel Erdbeeren vom Feld. Sie bekommen meist nur den gesetzlichen Mindestlohn von 9,50 Euro die Stunde – oft minus Abzüge für Unterkunft und Verpflegung. Die meisten sind nicht regulär sozialversichert und haben keine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.
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