Erneuerung des Schienennetzes: Bund und Länder uneins über Kosten
Der Bund will sich an den Kosten für die Instandhaltung von Gleisen beteiligen. Dafür soll es ein Gesetz geben. Doch das reicht vielen Ländern nicht.
Die Generalsanierung besonders hochbelasteter Strecken dürfe nicht verzögert werden, sagt Michael Theurer, der Schienenbeauftragte der Bundesregierung. „Das wäre mit Blick auf den für jeden Fahrgast offensichtlich nicht hinnehmbaren Zustand unserer Infrastruktur kaum erklärbar.“
Der Bundesrat hat am Freitag eine Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (kurz: BSWAG, gesprochen: Beschwag) blockiert. Die Novelle sollte möglich machen, dass sich der Bund an den Kosten für die Sanierung des Schienennetzes beteiligt. Bisher darf nur dann Geld aus Bundestöpfen fließen, wenn Schienen neu gebaut oder ganz ersetzt werden müssen.
Trotzdem blieben auch mit dem neuen BSWAG zu viele Kosten an den Bundesländern hängen, kritisiert der Bundesrat – zum Beispiel für Schienenersatzverkehr und die Instandhaltung der Bahnhofsgebäude. Deshalb hat die Ländervertretung in der vergangenen Woche entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dort können Bund und Länder über mögliche Änderungen des BSWAG verhandeln.
Generalsanierung auf 40 Strecken
Der Bund plant, bis 2030 40 Hochleistungskorridore zu sanieren. Die erste Generalsanierung startet im Juli auf der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, sie soll fünf Monate dauern. Der Streckenabschnitt wird bis Dezember vollgesperrt. Dieses Projekt könne umgesetzt werden, versichert ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums auf Anfrage der taz. Allerdings ist die Deutsche Bahn in Vorleistung gegangen, der Bund sollte später zurückzahlen. Ohne die BSWAG-Reform droht die DB AG auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Und auch für die restlichen Generalsanierungen dränge die Zeit, sagt Alexander Kaas Elias, Sprecher für Bahn und ÖPNV beim ökologischen Verkehrsclub VCD. Auch wenn er versteht, dass die Länder etwa bei der Finanzierung des Schienenersatzverkehrs nachhaken. „Die Kosten müssen geklärt werden“ – eben möglichst schnell im Vermittlungsausschuss.
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