Ermittlungen gegen Nordic Division: Mit Maschinenpistole posiert
Kriegswaffen und Volksverhetzung: Gegen die Gruppe Nordic Division wird jetzt ermittelt, aufmerksam war der Verfassungsschutz durch Chats geworden.
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Staatsanwaltschaft waren verschiedene Nachrichten und Kommentare der Gruppe über den Instantmessenger Telegram aufgefallen. Die acht Mitglieder aus der Schweiz und Deutschland hatten Fotos der BundeskanzlerInnen seit 1949 mit dieser Anmerkung gepostet: „Fast alle jüdischer Abstammung, aber das hirngefickte Volk wählt sie immer noch.“ Sie veröffentlichten zudem Artikel der nationalsozialistischen Monatsschrift für Blut und Boden, herausgegeben vom nationalsozialistischen Reichsbauernführer Walther Darré.
Dem BfV war, laut Spiegel, ein Foto eines Mitglieds aufgefallen, auf dem die Person mit einer Maschinenpistole posierte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen zwei Männer und einer Frau. Die Gruppe soll der Schweizer Marco S. anführen. In der Schweiz ist der 53-Jährigen aus dem Kanton Luzern nicht unbekannt. Auf Twitter ist er als „Schweizer Krieger“ aktiv und hat über 1000 Follower. In den Sozialen Netzwerken soll S. auch einen „Rekrutierungsoffizier“ gesucht haben. Sein Blog „Schweizer Krieger“ und sein Twitter-Account sind seit Samstag offline.
Bereits Ende September sollen Kieler Ermittler Wohnungen durchsucht und Waffen sichergestellt haben. Die Überprüfung durch das Landeskriminalamt, ob die Waffen funktionstüchtig oder als Kriegswaffen klassifiziert sind, ist noch nicht abgeschlossen. Keine Person kam bisher in Haft.
Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung
Schweizerisch-Norddeutsche Szenekontakte bestehen schon länger. 2013 gingen die Ermittlungsbehörden gegen das rechtsextreme „Werwolf-Kommando“ vor. Die Bundesanwaltschaft vermutet die „Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung“. Einer der Drahtzieher war der Schweizer Neonazi Sebastian N., der im Mai 2012 in Zürich mit zwei Schüssen einen jungen Mann schwer verletzte. Zwei Tage nach den Schüssen endete am Bahnhof Hamburg-Harburg die Flucht von Sebastian N. Eine Spezialeinheit fing ihn auf dem Weg zu seiner Freundin im nahen Buchholz ab und überwältigte ihn. Der Verdacht der „kriminellen Vereinigung“ erhärte sich jedoch nicht. 2015 stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren ein.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin