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Entscheidung des VerfassungsschutzesDer „Flügel“ ist rechtsextrem

Der Verfassungsschutz beobachtet die Strömung in der AfD nun vollständig. Verbeamtete Mitglieder müssen deutliche Konsequenzen fürchten.

Andreas Kalbitz und Björn Höcke beim Wahlkampf in Thüringen Foto: Jens Büttner/dpa/picture alliance

Berlin taz | Der „Flügel“, die einflussreiche Strömung am rechten Rand der AfD, ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Der Inlandsgeheimdienst sieht also seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine klar rechtsextreme Bestrebung handelt.

Der „Flügel“ sei eine „erwiesen extremistische Bestrebung“, sagte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Die bisherigen Anhaltspunkte haben sich zur Gewissheit verdichtet.“ Schon seit Januar 2019 war der „Flügel“ von dem Geheimdienst als „Verdachtsfall“ gelistet.

Der Verfassungsschutz verwies nun auf die organisatorische Festigung des „Flügels“, der Marginalisierung von Gegenkräften der Gruppe in der AfD und einer verstärkten Vernetzung in der rechtsextremen Szene. Haldenwang sprach auch von einem „Bedeutungszuwachs“ des „Flügel“-Anführers Björn Höcke, dessen teils brachiale Aussagen und dessen Kontakte zu Rechtsextremisten wie dem Pegida-Frontmann Lutz Bachmann.

Der Verfassungsschutz gehe gegen alle Bedrohungen des Rechtsextremismus vor, sagte Haldenwang. Dies gelte auch, wenn sie aus dem parlamentarischen Raum kommen. Die Einstufung des Flügels sei deshalb auch eine „Warnung“, so der Präsident: „Wir stehen zusammen und handeln.“ Der Verfassungsschutz rechnet dem Flügel bundesweit 7.000 Mitglieder zu. Man habe sich dabei an Selbstzuordnungen der Anhänger orientiert, so der Dienst.

Auch Elsässer und Kubitschek im Blick

Die AfD im Gesamten führt der Verfassungsschutz weiterhin nur als „Prüffall“, die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ als „Verdachtsfall“, eine Stufe höher.

Problematisch werden kann es nun für BeamtInnen, die zum „Flügel“ gehören – wie Höcke beispielsweise, der eigentlich Lehrer ist. BeamtInnen sind grundsätzlich zur Verfassungstreue verpflichtet. Nun indes stuft der Verfassungsschutz ihre Organisation als klar rechtsextrem an.

Gleichzeitig erwähnte Haldenwang auch, dass das Compact-Magazin des Publizisten Jürgen Elsässer als rechtsextremer „Verdachtsfall“ geführt werde. Auch der neurechte Vordenker Götz Kubitschek sei im Blick. Haldenwang sprach von einem neurechten Netzwerk, das eine gefährliche Scharnierfunktion von der gesellschaftlichen Mitte zu Rechtsextremen darstelle.

Mit der Einstufung des Flügels zählt der Verfassungsschutz nun 32.000 Rechtsextremisten in Deutschland – zuletzt waren es noch 24.100. Haldenwang verwies auf die Terroranschläge auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, in Halle und in Hanau. „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sind aktuell die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland“, betonte Haldenwang. „Unser gesetzlicher Auftrag verpflichtet uns zum Handeln. Und wir handeln.“

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6 Kommentare

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  • Der rechte Flügel der AfD ist rechtsextrem? Ehrlich?



    Sensation! Da wäre ja sonst niemand drauf gekommen...

  • Andreas Kemper , Autor*in ,

    Matthias Weber, BfV, auf die Frage, ob Höcke unter dem Pseudonym Landolf Ladig Nazitexte verfasst habe: „Unter dem Pseudonym Landolf Ladig wurden Texte 2011 / 2012 veröffentlicht, die nach unserer Plausibilisierung von niemand anderen stammen können als von Björn Höcke. […] Wir halten die Plausibilisierung für nicht anfechtbar und das ist bisher in der Sache auch nicht erfolgt.“ www.pscp.tv/phoeni...NlEjvKw?t=1h21m57s

  • Unter Maaßen hätte der "Flügel" den "Großen Preis für Verfassungstreue" erhalten!

    • @Peter Lorenz:

      Oder das Eiserne Kreuz ...

  • RS
    Ria Sauter

    Das sind gute Nachrichten.



    Hoffentlich wird auch danach handelt bei den Staatsdienern.

    • @Ria Sauter:

      Die guten Nachrichten sehe ich da nicht wirklich. Das ist m.E. nach wie vor nichts anderes als Verharmlosung wenn nicht gar Augenwischerei. Nein der ganze Verein gehört schlicht und ergreifend verboten. Denn auch der angebliche neoliberale Flügel, der in Wahrheit sozialdarwinistisch ist und der Arbeitslosen und Empfängern von Transferleistungen das Wahlrecht entziehen möchte ist nicht weniger verfassungsfeindlich.