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Entscheidung des EU-GerichtshofsTofu ist kein Käse

Nur tierische Milcherzeugnisse dürfen „Butter“ und „Käse“ heißen, urteilen die Richter in Luxemburg. Für Fleisch gibt es keinen Begriffsschutz.

Ist das Milch oder kann das weg? Foto: dpa

KARLSRUHE taz | „Tofubutter“ und „Pflanzenkäse“ sind keine zulässigen Bezeichnungen für vegane Lebensmittel. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Begriffe „Milch“, „Butter“ und „Käse“ seien tierischen Produkten vorbehalten.

Konkret ging es um Produkte der deutschen Firma Tofutown. Diese war von einem Wettbewerbsverband abgemahnt worden, weil sie Produkte wie „Tofubutter“, „Planzenkäse“ und „Veggie-Cheese“ vertreibt. Dies verstoße gegen EU-Recht.

Tatsächlich schreibt die EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse schon lange vor, dass der Begriff „Milch“ grundsätzlich nur verwendet werden darf, wenn das Produkt tierischen Ursprungs ist. Das Gleiche gilt für Milcherzeugnisse wie Käse, Butter, Rahm und Joghurt.

Auf Vorlage des Landgerichts Trier entschied nun der EuGH, dass die EU-Verordnung die Verwendung von Begriffen wie Tofubutter und Pflanzenkäse ausschließt. Auch klarstellende Begriffszusätze wie „Tofu-“ und „Pflanzen-“ könnten eine Verwechslungsgefahr nicht sicher ausschließen. Das Verbot gelte auch für Begriffe wie „Rice-Cream“ (Reis-Sahne). Zwar sei der Begriff „Sahne“ in der Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt, er entspreche aber dem Begriff „Rahm“.

Die Richter verwiesen auf ein eigenes Urteil von 1999. Damals untersagte der EuGH, dass die Diätmarke „becel“ einen „Diätkäse“ verkaufen durfte. Dort wurde ein Teil der tierischen Fette mit gesättigten Fettsäuren durch pflanzliche Fette mit mehrfach ungesättigten Fettsäuren ersetzt. Erst recht, so der EuGH, gelte das Verbot für Produkte, die ausschließlich aus pflanzlichen Produkten hergestellt wurden.

„Erdnussbutter“ ist ok

Es gibt zwar Ausnahmen vom strengen Begriffsschutz für Milch­erzeugnisse. So dürfen Produkte durchaus Namen wie „Erdnussbutter“ oder „Fleischkäse“ tragen. Diese Ausnahmen sind aber abschließend in einer Liste enthalten, die – auf Vorschlag der EU-Mitgliedsstaaten – von der Europäischen Kommission geführt wird. „Tofubutter“ und „Pflanzenkäse“ stünden nicht auf der Liste, so der EuGH. Die Liste könne aber auch geändert werden, wenn „aufgrund geänderter Verbrauchererwartung“ nachweislich ein Bedarf bestehe, trösteten die Richter.

Das Urteil gilt nur für Milchprodukte. Für Fleischprodukte gibt es keinen vergleichbaren Begriffsschutz. Veggie-Würste dürfen also weiterhin verkauft werden. Darin liegt, so der EuGH, auch keine unzulässige Ungleichbehandlung, denn jeder landwirtschaftliche Sektor unterliege eigenen Regeln.

Veggie-Würste dürfen weiterhin mit dieser Bezeichnung verkauft werden

„Wir betrachten uns trotz des Urteils als Sieger der Herzen“, erklärte Bernd Drosihn, Geschäftsführer von Tofutown, „weil wir so viel positives Feedback erhalten haben und niemand den Sinn der gesetzlichen Regelung wirklich versteht“.

Der Vegetarierbund (VeBu) hielt das Urteil „aufgrund des strikten Wortlautes der Verordnung“ für „erwartbar“. Die angestoßene Debatte zeige jedoch, „dass ein Verbot nicht mehr zeitgemäß ist“. Der Milchindustrieverband hofft, dass die Lebensmittelüberwachung nun „stärker als bisher gegen die vermehrte Verletzung des Bezeichnungsschutzes“ vorgeht.

Der Deutsche Bauernverband fordert vom Gesetzgeber schärfere Regeln für Fleisch- und Wurstprodukte und ein „eindeutiges Bekenntnis zum Original“. Da zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie „Schinken“ oder „Schnitzel“ auf den Markt komme, müsse dort ein ähnlicher Bezeichnungsschutz wie bei Milcherzeugnissen eingeführt werden.

Ende 2016 hatte Agrarminister Christian Schmidt (CSU) angekündigt, dass er Begriffe wie „vegane Currywurst“ oder „veganes Schnitzel“ verbieten will. Vermutlich wäre aber auch hier eine EU-einheitliche Regelung erforderlich.

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13 Kommentare

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  • Milchglasscheibe

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    Wolfsmilch

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  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

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    • @4932 (Profil gelöscht):

      Und Teewurst? Ist die etwa nicht aus Tee? Da hat die Fleischindustrie die Verbraucher_innen aber jahrzehntelang hinters Licht geführt, tststs...

  • So scheinheilig, wenn 'Veg's ihre Lebensmittelverarbeitungen nach tierischen Produkten benennen wollen.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    "Tofu ist kein Käse", Japaner sehen das anders und das find' ich gut.

  • Und was ist mit Körpermilch??

    Kokosmilch... Muttermilch?????

  • Vegane Butter gibt es schon lange...

    Nennt sich Margarine.

    Dann wird halt aus der Soja-Butter, Soja-Margarine.

  • Wie heisst Sojasahne denn wenn nicht Sojasahne?

    • @Christian:

      Ach, Sojasahne ist gar keine Kuhsahne? Jetzt bin ich verwirrt. ;)

    • @Christian:

      Schauen wir doch mal bei Alnatura: Sojacreme Cuisine. :D

    • @Christian:

      Einfach irgendwas mit Soja und einem neu zur erfindenen Wort. Suchen Sie sich was aus. Darf halt nur nicht Käse, Butter oder Sahne heißen. Sojasahne durfte übrigens schon seit Jahrzehnten nicht Sojasahe heißen.

  • 8G
    849 (Profil gelöscht)

    "Ende 2016 hatte Agrarminister Christian Schmidt (CSU) angekündigt, dass er Begriffe wie „vegane Currywurst“ oder „veganes Schnitzel“ verbieten will. Vermutlich wäre aber auch hier eine EU-einheitliche Regelung erforderlich."

     

    Schnitzel bezeichnete im Spätmittelhochdeutschen zunächst eine abgeschnittene Scheibe Obst. Und wenn man seinerzeit auf Schnitzeljagd ging, hat man auch keine (Wild)schweine gejagt.

     

    Wurst bezeichnete etymologisch hingegen entweder das Gedrehte oder aber das Gemenge, aber nicht den Inhalt. Nicht umsonst spricht der Volksmund ja auch in Bezug auf seine Verdauungsausscheidungen von Würsten.

     

    Analog hierzu wäre ich geneigt, das Ansinnen des Herrn Ministers als Gehirnfurz zu bezeichnen, wenn mich nicht die Hochachtung vor seinen sonstigen Leistungen davon abhielte.

     

    Zum Urteil: es kam wie es zu erwarten war: ein Wurst-Käs-Szenario! Mir eh vurscht! Ich ess den Kram eh nicht, der da geschützt werden soll.

     

    Und was ist eigentlich mit Käsfüßen?