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Elbvertiefung noch mal vor GerichtWasserfenchel versus Wirtschaft

Umweltverbände versuchen das Ausbaggern der Elbe noch zu stoppen: Der Schaden für den Fluss sei größer als erwartet, der Nutzen für Hamburg geringer.

So selten wie der Panda: Der Schierlings-Wasserfenchel wächst nur an der Unterelbe Foto: Georg Wendt/dpa

Hamburg taz | Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Freitag noch einmal über die Elbvertiefung. Es ist für die Umweltverbände wahrscheinlich die letzte Möglichkeit, die bereits zur Hälfte gediehene Vergrößerung der Elbfahrrinne zu stoppen. Sie halten das Ausbaggern angesichts der befürchteten Schäden für die Natur und auch der Kosten für unverhältnismäßig.

Die Elbvertiefung ist mit rund 900 Millionen Euro nur etwas teurer als die Elbphilharmonie. Sie soll sicherstellen, dass Containerfrachter mit einem Tiefgang von 13,5 Metern jederzeit den Hafen anlaufen können. Dazu muss die Fahrrinne auf bis zu 19 Meter vertieft und verbreitert werden. Außerdem soll ein Abschnitt so breit werden, dass sich sehr große Schiffe dort begegnen können. Das Ziel ist, dass die Schiffe Hamburg voll beladen anlaufen können und der Hafen mit Rotterdam und Antwerpen konkurrieren kann.

Diese Planung ist aus Sicht der Umweltverbände Nabu, BUND und WWF überholt. Als die Vertiefung um das Jahr 2000 herum ins Auge gefasst wurde, sei mit Schiffen geplant worden, die 8.000 Standardcontainer (TEU) tragen konnten, ­­sagt Manfred Brasch, Landesgeschäftsführer des BUND. Heute tragen die größten Schiffe 22.000 Container.

Die damaligen Wachstumsprog­nosen für den Hafen wurden infolge der Finanzkrise massiv verfehlt. Ein Gutachten des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) im Auftrag der Verbände empfahl unlängst, lieber heute als morgen einen Strukturwandel einzuleiten: weg vom Umschlagswachstum hin zu innovativen Unternehmungen, die mehr Wertschöpfung pro Fläche bringen.

„Rechtswidrig und nicht vollziehbar“

Bei der erneuten Klage der Verbände steht eine Pflanze im Mittelpunkt, die es nur an der Unterelbe gibt: der Schierlings-Wasserfenchel. Dieser gedeiht nur im Süßwasser-Tidebereich und ist entsprechend rar. Das Bundesumweltministerium bescheinigt ihm in seinem aktuellen Bericht zur Lage der Natur den Status „schlecht“.

2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Elbvertiefung für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt, weil die Planer keine hinreichenden Ausgleichsgebiete für die Pflanze geschaffen hatten. Der Senat hat mittlerweile nachgebessert und in zwei Filterbecken des ehemaligen Wasserwerks Kaltehofe ein Biotop für den Schierlings-Wasserfenchel geschaffen, die der Verein Rettet die Elbe ob dessen Künstlichkeit umgehend als „Zuchtanstalt“ schmähte.

Die Umweltverbände bezweifeln, dass die Pflanze dort gedeihen wird. „Wir wissen viel von den komplexen Anforderungen, die der Schierlings-Wasserfenchel an einen Lebensraum stellt“, sagt der Nabu-Vorsitzende Alexan­der Porschke. In dem künstlichen Biotop werde er sich nicht halten. „Dass die Kohärenzmaßnahmen so kleingerechnet werden, ist nicht einzusehen, wenn man das Projekt für so wichtig hält“, sagt Beatrice Claus vom WWF an die Adresse des rot-grünen Senats.

Die drei im Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe vereinten Verbände befürchten, dass ein Fahrrinnenausbau auch den Allgemeinzustand der Elbe verschlechtern würde – was ­die Wasserrahmenrichtlinie der EU untersagt. Die bisherigen Vertiefungen haben den Tidenhub stark steigen und das Wasser immer trüber werden lassen. In der Folge kollabierte die Population des Stints, eines kleinen Fischs an der Basis der Nahrungskette.

Der verstärkte Flutstrom schwemmt immer mehr Sediment stromaufwärts, sodass die Stadt immer mehr Geld für die Unterhaltungsbaggerei ausgeben muss. Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Hamburger Hafenbehörde (HPA) haben deshalb ein Tideelbekonzept mit künstlichen Sandbänken unter Wasser entwickelt. So soll der Tidenhub nur um fünf statt zehn Zentimeter größer werden. Claus ist skeptisch: „Die BAW hat die Auswirkungen in der Vergangenheit immer unterschätzt.“

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