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Einkauf im Ausland via InternetGleiches Produkt, höherer Preis

Die EU-Kommission will die Geolokalisierung stoppen. Dabei variieren Preise für im Netz gekaufte Leistungen in Abhängigkeit vom Buchungsstandort.

Der Seitenbetreiber kann erkennen, ob dieses Outfit in Köln oder London bestellt wird Foto: dpa

BERLIN taz | Wer online einen Mietwagen für den Urlaub im Ausland buchen will, kennt das Phänomen: Mitunter steigt oder sinkt der Preis bereits abhängig von der Sprache, in der die Buchungswebsite aufgerufen wird. Manchmal ist es nicht ganz so einfach: Da zahlen Kunden einen höheren oder niedrigeren Preis für dieselbe Leistung, weil sie aus unterschiedlichen Ländern buchen oder kaufen.

Geolokalisierung heißt die Technik, die das ermöglicht. Der Seitenbetreiber kann erkennen, in welchem Land – und meist noch sehr viel präziser, in welcher Region oder Straße – der Mensch sitzt, der da auf die Website zugreift. Und dementsprechend lassen sich auch Preise anpassen oder Inhalte komplett blockieren – eine Praxis, die die EU-Kommission gern verhindern will. „Eine Diskriminierung der Verbraucher auf Grundlage ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes darf es nicht geben“, sagte EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska bei der Vorstellung der Pläne am Mittwoch. Sie sind Teil eines Maßnahmenkatalogs zur Digitalwirtschaft.

EU-Kommissar Andrus Ansip zufolge kam eine Studie der Kommission zu dem Schluss, dass zwei Drittel derer, die Waren oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Land beziehen wollten, das nicht konnten – etwa weil sie keinen Zugang zu der Website bekamen, die Registrierung nicht klappte oder es an Lieferung oder Bezahlung scheiterte, weil beispielsweise eine Nutzung ausländischer Zahlungskarten nicht möglich war.

Eine Verpflichtung für Händler, Waren auch ins Ausland zu liefern, will die Kommission aber ausdrücklich nicht einführen. Pflicht soll es lediglich werden, Abholmöglichkeiten ebenfalls für Ausländer einzurichten, wenn es diese für Inländer gibt. Ob die in der Praxis attraktiv sein werden, wird sich zeigen – möglicherweise wird das Diskriminierungsverbot auch vor allem beim Bezug digitaler Waren oder bei Dienstleistungen, etwa dem Buchen von Mietwagen, Hotels oder Eintrittskarten, relevant sein.

Kunden aus unterschiedlichen Ländern zahlen unterschied­liche Preise

Die Bürgerrechtsorganisation EDRi kritisierte weitere Pläne der EU-Kommission, die den Umgang mit „illegalen“ oder „schädlichen“ Inhalten im Netz betreffen. Hier setzt die Kommission unter anderem auf eine Selbstregulierung der Anbieter – die EDRi kritisiert das als eine Verlagerung der Rechtsprechung auf private Unternehmen.Die EU-Staaten und das Parlament müssen den Vorschlägen noch zustimmen.

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1 Kommentar

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  • Das Problem aus deutscher Sicht ist, dass die meisten Waren in Deutschland bereits am günstigsten sind - zumindest im Vergleich zu Westeuropa. Das heißt, dass der deutsche Verbraucher hier nicht viel gewinnen wird.

    Möglicherweise aber die deutschen Händler - manchmal muss man die nämlich zu ihrem Glück zwingen - da werden im benachbarten Ausland die gleichen Güter bis zu einem Viertel teurer angeboten, aber die Händler interessieren sich nicht dafür, auch dorthin zu versenden... manchmal hilft dann nur eine Packstations-Addresse in Grenznähe .. aber halt, die bekommt man ja auch nur mit deutscher Anschrift und Mobiltelefonnummer...

    Da gibt's noch viel zu tun!