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EU-Verfahren gegen XEin Signal der Stärke

Kommentar von

Svenja Bergt

Die EU-Kommission will gegen sexualisierende KI-Bilder auf X vorgehen – und zeigt damit, dass sie sich von den USA nicht einschüchtern lässt.

E s ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung: Nachdem Nutzer Anfang Januar die Onlineplattform X mit KI-generierten sexualisierten Bildern von realen Personen, vor allem Frauen, fluteten, wird nun die EU-Kommission tätig. Sie hat am Montag ein Verfahren gegen den Dienst von US-Milliardär Elon Musk eingeleitet.

Mit dessen KI-Chatbot Grok wurden die Bilder erzeugt. Bei der Untersuchung wird geprüft, ob das Unternehmen die Risiken von Grok ordnungsgemäß bewertet und gemindert hat. Das Center for Countering Digital Hate schätzt auf Basis einer Stichprobe, dass Grok etwa 3 Millionen sexualisierte Bilder in weniger als zwei Wochen generiert hat – darunter 23.000 von Kindern.

Es ist nicht das erste Verfahren gegen einen Dienst von Musk: Im Dezember hatte die EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X verhängt. Damals ging es um mangelnde Transparenz bei Werbung und einen unzureichenden Datenzugang für Forschende.

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Rechtskräftig ist die Strafe noch nicht. Doch die EU-Kommission versucht anscheinend Signale zu senden, dass sie sich von Trump und dessen wiederholten Zoll-Drohungen für Staaten, die auf eine Regulierung von Big Tech setzen, nicht einschüchtern lassen will.

Es gibt allerdings einen Haken: Leitet die EU-Kommission ein Verfahren ein, führt das zwar zu Hasstiraden und Vergeltungsankündigungen seitens Musks und der US-Regierung. Aber für grundsätzliche Veränderung sorgen erst abgeschlossene Verfahren.

Und die Ma­che­r:in­nen des Digital Services Act, des EU-Gesetzes, auf dem diese Verfahren beruhen, hatten anscheinend nicht im Kopf, dass es Unternehmen geben könnte, die sich der Regulierung extrem hartnäckig widersetzen. Wie lange solche Verfahren dauern, wenn das beschuldigte Unternehmen alle Fristen ausreizt und die Sache letztlich beim Europäischen Gerichtshof landet – unklar.

Wichtig bleibt daher, dass die nationalen Gesetzgeber tätig werden. Und die sexualisierten KI-Bilder realer Personen im Strafrecht als das anerkennen, was sie sind: sexualisierte Gewalt.

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Svenja Bergt Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt

schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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5 Kommentare

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  • Friedrich Merz ist auch bloss noch bei X, um die Plattform mit Nacktbildern von Elon Musk zu fluten

  • 8G
    846224 (Profil gelöscht)

    Ein Signal der Stärke wäre es, die Accounts bei X, Facebook & Co. zu löschen.



    Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen sollten hier mit großem Beispiel vorangehen.



    Das wäre ein Segen für den gesellschaftlichen Gesamtfrieden.

    • @846224 (Profil gelöscht):

      Ich kenne neben mir noch ein paar Querköpfe, die noch nie ein Account bei irgendeiner gesellschaftsunverträglichen Weltverschlechterungsdatenkrake hatten.



      Der übliche Kram, den man braucht, um IT überhaupt nutzen zu können, ist schon schlimm genug. Für eine sinnvolle Freizeitgestaltung gibts wesentlich intelligentere Mittel als teuer erkaufte Katzenvideos oder anscheinend kostenlose Kanäle für stundenlanges sinnloses Geschwafel.

      • 8G
        846224 (Profil gelöscht)

        @Erfahrungssammler:

        Kann ich gut nachvollziehen.



        Deshalb muss oder darf die taz auch mit meinen lustigen Kommentaren an dieser Stelle leben.



        Im Moment teste ich mastodon aus, ist aber leider nicht viel beachtet.

  • "Und die sexualisierten KI-Bilder realer Personen im Strafrecht als das anerkennen, was sie sind: sexualisierte Gewalt."



    Ich weiß nicht so recht, wie man rechtlich das KI-Ding von einem Grafikprogramm unterscheiden soll, mit dem man beispielsweise den Kopf von Ursula von der Leyen auf einen nackten Körper montiert. Muss das Bereitstellen solcher Grafikprogramme im Netz auch verboten werden? Oder müssen die auch Filter einbauen (mit KI?), um solche Konstruktionen zu verhindern?