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EU-Regeln für DigitalesSchutz vor Deepfakes als Verpackung

Kommentar von

Svenja Bergt

EU-Kommission, EU-Parlament und Mitgliedsstaaten einigen sich auf eine Deregulierung der Digitalregeln. Im Vordergrund steht jedoch etwas anderes.

Frauen wollen besser vor sexualisierenden Deepfakes geschützt sein Foto: Christoph Hardt/imago

D ie Un­ter­händ­le­r:in­nen der EU haben es schlau gemacht: Ihre Einigung auf eine Deregulierung der Digitalregeln verpacken sie in der Nachricht, Menschen besser vor sexualisierten Deepfakes zu schützen. Sie haben also eine breit geforderte und vergleichsweise wenig umstrittene Lösung nach vorne geschoben. Und der Rest, von dem bislang nur Eckpunkte bekannt gegeben wurden, etwa eine Verschiebung von Regeln für künstliche Intelligenz? Der gerät damit praktischerweise aus dem Fokus.

Die Fans von Deregulierung haben dabei gerade leichtes Spiel, in Europa wie auch in Deutschland. Die üblichen Kennzahlen der Wirtschaft sind mau bis mies, da gilt das Mantra, dass weniger Regeln mehr Wirtschaftswachstum bringen, auf einmal wieder als plausibel. Schutz von Verbraucher:innen? Ach, das kann man wieder machen, wenn die Konjunktur brummt. Vielleicht aber auch nicht, weil alle persönlichen Daten dann längst tief in den KI-Modellen stecken und bis zum KI-Armageddon nicht wieder rauszukriegen sind.

Die Bundesregierung ist ganz vorn mit dabei, wenn es um Deregulierung geht. Ein Vertreter des Digitalministeriums erklärte diese Woche vor Wirtschaftsvertreter:innen, man habe bei den Verhandlungen auf EU-Ebene für die Neuordnung der Digitalregeln hart daran gearbeitet, diese mehr im Sinne der Wirtschaft zu gestalten. Und auch konservative und industrienahe Europaabgeordnete wünschen sich noch weitergehende Änderungen.

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Und das Verbot von Software, mit der sich sexualisierte Deepfakes erstellen lassen? Ja, längst überfällig. Aber erstens wird es nur so gut sein wie die Details. Ob beispielsweise das nicht-einvernehmliche Erstellen von Bikinibildern unter das Verbot fällt, ist noch unklar. Und zweitens wird es nur so gut sein wie die Durchsetzung. Und da wäre schon bei den restlichen Digitalvorschriften etwas mehr Feuer von der EU-Kommission und den anderen Behörden nötig und möglich.

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Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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4 Kommentare

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  • "Und zweitens wird es nur so gut sein wie die Durchsetzung. Und da wäre schon bei den restlichen Digitalvorschriften etwas mehr Feuer von der EU-Kommission und den anderen Behörden nötig und möglich."



    Eine Anzeigenflut der Betroffenen, auch mit zivilrechtlichem Hintergrund, kann sogar einen Einschnitt bedeuten, wenn darüber berichtet wird.



    Zusammenschlüsse der Geschädigten sind eine gute Strategie.



    Vielleicht gibt's dann irgendwann, quasi in Analogie, "digitale Fußfesseln" für Menschenrechtsverletz_er.



    Bei zeit.de



    "Kinderpornografie:



    Frankreich leitet Ermittlungsverfahren gegen Musks Onlinedienst X ein



    Die Pariser Staatsanwaltschaft hat den Onlinedienst X im Verdacht, bei der Verbreitung von Kinderpornografie geholfen zu haben. X-Chef Musk könnte ein Haftbefehl drohen."



    Meldung von heute...

  • Auch wenn das Verbot solcher Software moralisch mehr als richtig und wichtig ist: Es wird 0 (null) nützen. Es gibt schon ewig und 3 Tage Offline KI. Außerdem reicht ein VPN Tunnel und schon kann man die "Dienste" halt in nem nicht EU-Land ohne Einschränkungen nutzen.

    Man müsste schon hart und konsequent juristisch gegen alle vorgehen die diese "Kontente" hochladen, teilen oder ihnen eine Plattform bieten. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen....und selbst wenn: was will die EU machen wenn solches Material dann außerhalb von A-socialMedia auf einer Website in IstWurstNixTan gehostet wird?

    Nein, Pandoras Büchse ist schon lang sperrangelweit offen und wie im Artikel zu lesen ist, gibt es es genug Leute die mit Freuden auch noch den Deckel absägen wollen....

  • Dass Verbot von Software kann die EU in EU Staaten durchsetzen, aber nicht Zb. in den USA, Rußland oder China. Und KI Sofware kann man sich, teilweise kostenlos herunterladen. Dann kann man also Deepfakes auf dem eigenen Rechner erstellen.

    Und wer Deepfakes veröffentlicht wird bestimmt nicht eine Kopie seines Ausweises mit hochladen.

    Und inzwischen kann man per Internet/Mail anonyme E Sim kaufen.

    Seit 20 Jahren versucht man Pornoanbieter, Film oder Serienportale zu sperren. Vergeblich. Wenn das Internet "Neuland" ist.

  • Meins, meins, meins, alles meins. Sollte das Urheberrecht nicht eher bei den Eltern liegen?