EU-Flüchtlingspolitik: Selten Rücknahme von Geflüchteten
Deutschland gelingt es laut einem Medienbericht kaum, Geflüchtete in andere EU-Staaten zurückzuschicken, wenn sie dort bereits Asyl beantragt haben.
Grundlage für die europäische Asylgesetzgebung sind derzeit die sogenannten Dublin-Regeln. Nach ihnen ist normalerweise der Staat für Asylanträge zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt. Reist der Flüchtling nach seiner Ankunft in der EU weiter und stellt in einem anderen Land erneut einen Antrag auf Asyl, kann er in das Erstaufnahmeland zurückgeschickt werden.
Dem Bericht der Bild zufolge hat die Zahl der deutschen Ersuchen auf eine Rückübernahme im vergangenen Jahr einen neuen Rekordwert seit Inkrafttreten der aktualisierten Dublin-Regeln im Jahr 2014 erreicht: Er lag 62,5 Prozent höher als 2021 (42.284). Die Rücknahmequote lag dagegen dem Bericht zufolge mit 6,05 Prozent so niedrig wie nie zuvor.
Deutschland hat nach Angaben der Bild seit 2014 insgesamt 444.849 Anträge auf Rückübernahme an andere Länder gestellt. Tatsächlich zurückgenommen wurden aber nur 46.838 Personen.
Insbesondere die Zahlen aus Griechenland und Italien sind auffällig. Im Jahr 2021 etwa stellte Deutschland 10.427 Rücknahme-Ersuchen an Griechenland, tatsächlich zurückgeführt wurde jedoch lediglich ein Flüchtling. Italien sollte 6.623 Flüchtlinge zurücknehmen, tatsächlich kehrten nur 287 zurück.
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