Asyl für Ira­ne­r*in­nen: Kein bisschen besser geschützt

Das iranische Regime geht brutal gegen die Protestierenden im Land vor. Auf deutsche Asylentscheidungen hat das bisher offenbar keinen Einfluss.

Eine überwiegend weibliche Menschenmenge demonstriert

Demonstration in Solidarität mit den Frauen in Iran im November in Berlin Foto: Mauersberger/imago

BERLIN taz | Zwei Menschen ließ das iranische Regime bereits hinrichten, die sich an den Protesten nach dem gewaltsamen Tod der Kurdin Jina Mahsa Amini im September beteiligt hatten. Viele weitere sind zum Tode verurteilt. Auf die Entscheidungen über Asylanträge von Ira­ne­r*in­nen hat das bisher keinen Einfluss. Das belegen Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die der taz vorliegen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) erklärt darin, auf Grundlage des neuen Lageberichts aus dem Auswärtigen Amt von Ende November überarbeite das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) derzeit seine „internen Herkunftsleitsätze Iran“. Um ein „umfassendes Lagebild zu erhalten“, beobachte das Bamf zudem „fortlaufend die allgemeine Entwicklung im Land und wertet zusätzlich eigenständig Daten und Quellen aus“, so das BMI.

Handlungsbedarf hat das Bamf daraus bisher offenbar keinen abgeleitet: Die bereinigte Schutzquote für Ira­ne­r*in­nen schwankte in den Monaten September, Oktober und November zwischen 39,3 und 42,3 Prozent. Sie lag damit sogar etwas niedriger als im Durchschnitt der ersten elf Monate des Jahres 2022 (44,7 Prozent).

„In Anbetracht des Charakters des Regimes im Iran sind die aktuellen Schutzquoten viel zu gering“, kritisiert Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Bünger hatte die Kleine Anfrage gestellt, in der es neben Asylentscheidungen vor allem um die Bedrohungslage in Deutschland lebender Exil-Iraner*innen ging, über welche die taz diese Woche berichtete hatte.

Bünger zufolge habe das Bamf noch im Oktober 2022 in der Begründung eines ablehnenden Asylbescheids erklärt, „geringfügigste Aktivitäten“ wie das Mithelfen bei Demonstratio­nen für eine kurdische Organisation im Iran seien kein Asylgrund, da sie keine verfolgungsrelevanten „Eingriffe“ seitens des Regimes nach sich ziehen würden. „Dass etwas, was im Iran für ein Todesurteil reicht, in Deutschland kein Asylgrund ist, kann man niemandem erklären“, so Bünger.

Dem BMI zufolge hat Bayern im Oktober noch eine Person in den Iran abgeschoben. „Spätestens seit Beginn der Proteste im Iran ist deutlich geworden, dass jede Abschiebung in den Iran eine konkrete Lebensgefahr für die Betroffenen bedeutet“, kritisiert Bünger. Zumindest vorübergehend wird es dazu nicht mehr kommen: Im Dezember einigten sich die Länder auf der Innenministerkonferenz darauf, vorerst keine Menschen mehr in den Iran abzuschieben – mit Ausnahmen für Ge­fähr­de­r*in­nen und Tä­te­r*in­nen schwerer Straftaten. Ein formaler Abschiebestopp, wie ihn die SPD-Länder gefordert hatten, ist das allerdings nicht.

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