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Diskussion über „Moschee-Steuer“Ein Vorschlag, viele Irrtümer

Pascal Beucker
Kommentar von Pascal Beucker

Die Berliner Imamin Seyran Ateş hat erneut eine „Moscheesteuer“ ins Gespräch gebracht. Dabei fußt die Idee auf einem deutschen Anachronismus.

Privatsache Foto: dpa

E s gibt Ideen, die scheinen auf den ersten Blick einleuchtend. Aber bei näherer Betrachtung erweisen sie sich als ziemlicher Unsinn. Aktuelles Beispiel: In der nachrichtenarmen Weihnachtszeit hat die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ateş die Einführung einer „Moscheesteuer“ ins Gespräch gebracht.

Der erste Irrtum: Dem Vorschlag liegt offenkundig die Vorstellung zugrunde, der staatlich organisierte Einzug von Mitgliedsbeiträgen sei bislang ein Privileg der beiden Großkirchen. Doch auch wenn diese am meisten davon profitieren, ist das falsch. Genauso wie es die „Kultussteuer“ für die jüdische Gemeinden gibt, könnten schon jetzt islamische Gemeinschaften in den Genuss einer „Moscheesteuer“ kommen. Wenn sie denn wollten.

Sie müssen sich nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisieren. Dazu sind die großen islamischen Dachverbände jedoch nicht bereit, weil sie dann unter anderem gezwungen wären, eine feste Mitgliedschaft zu definieren. Das ist ihre Entscheidung. Der Körperschaftsstatus ist jedenfalls keine unüberwindliche Hürde, wie die Beispiele der kleinen Ahmadiyya-Muslim-Gemeinschaft und der Alevitischen Gemeinde Deutschland zeigen.

Die sind in verschiedenen Bundes­ländern als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt und haben dort schon jetzt das Recht, die Beiträge ihrer Mitglieder von den Finanzbehörden einziehen zu lassen. Sie verzichten allerdings freiwillig darauf – wie übrigens auch einige christliche Religionsgemeinschaften, zum Beispiel die Neuapostolische Kirche, die Methodisten, die Baptisten, die Mormonen, die Zeugen Jehovas oder die orthodoxen Kirchen.

Der zweite Irrtum: Mit einer analog zur Kirchensteuer organisierten Finanzierung könnte der als schädlich betrachtete ausländische Einfluss auf muslimische Gemeinden eingedämmt werden, behaupten Befürworter. Aber warum sollte das so sein?

Obwohl sie seit dem 19. Jahrhundert das Kirchensteuerprivileg in Anspruch nehmen kann, hat sich jedenfalls die deutsche Filiale der römisch-katholischen Kirche bis heute nicht vom Vatikan emanzipiert. Trotz finanzieller Unabhängigkeit entscheidet noch immer der Papst, wer einem Bistum vorsteht. Er ernennt die Bischöfe, nicht irgendeine kirchliche Institution in der Bundesrepublik.

Und selbst wenn es die Deutsche Bischofskonferenz oder das Zentralkomitee der deutschen Katholiken anders wollten, bliebe die grundgesetzlich verbriefte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in ihrer Kirche ein frommer Wunsch.

Warum soll der Staat überhaupt als Dienstleister für irgendwelche nichtstaatlichen Organisationen agieren?

Die ideologische Orientierung und organisatorische Verbindung einer Religionsgemeinschaft ist eben keine Frage der Herkunft des Geldes. Eine Moscheesteuer würde daher noch nichts an der Ausrichtung einer muslimischen Gemeinde an Ankara oder Riad ändern.

Der dritte Irrtum: Ateş beklagt, deutsche Moscheen würden, weil es ihnen an eigenem Geld fehlt, auf Imame aus der Türkei zurückgreifen. Was führt sie zu dem Glauben, es läge nur an der Bezahlung durch den türkischen Staat, dass insbesondere die Imame in den Gemeinden der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib), dem größten islamischen Dachverband, aus der Türkei gesandt werden?

Schließlich stammt der Klerus etlicher anderer in Deutschland minoritärer religiöser Zusammenschlüsse, wie der verschiedenen christlich-orthodoxen Kirchen, ebenfalls in der Regel nicht aus Deutschland. Und selbst die römisch-katholische Kirche greift zunehmend auf auswärtige Fachkräfte zurück. So kommt inzwischen fast jeder fünfte katholische Priester aus dem Ausland.

Der vierte Irrtum: Mit einer Moscheesteuer könne alles, was die Gemeinden brauchen, „in Zukunft von den Mitgliedern selbst aufgebracht werden“, sagte Ateş der Welt. Was sie dabei übersieht: Eine solche Steuer ändert nichts an der personellen Stärke, sondern erspart nur eigene Anstrengungen beim Einzug des Mitgliedsbeitrags.

Das heißt: Eine kleine religiöse Gemeinschaft mit wenigen Mitgliedern hat so oder so geringe Beitragseinnahmen, falls sie welche erhebt, und ist entsprechend auf anderweitige Zuwendungen angewiesen. Das gilt für die liberale Ibn Rushd-Goethe Moschee von Ateş ebenso wie für jene problematischen Hinterhofmoscheen, in denen eine salafistische Auslegung des Koran gepredigt wird.

Die Grundsatzfrage: Warum soll der Staat überhaupt als Dienstleister für die Einziehung der Mitgliedsbeiträge für irgendwelche nichtstaatlichen Organisationen agieren? Das Kirchensteuersystem in der BRD ist eine anachronistische deutsche Besonderheit, deren Haltbarkeitsdatum längst abgelaufen ist. Der Trennung von Kirche und Staat widersprechend, passt es nicht mehr in die heutigen säkularen Zeiten.

Was für Parteien, Gewerkschaften, Sportvereine oder den ADAC gilt, sollte auch für Religionsgemeinschaften gelten. Und zwar für alle.

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Pascal Beucker
Inlandsredakteur
Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft. Sein neues Buch "Pazifismus - ein Irrweg?" ist gerade im Kohlhammer Verlag erschienen.
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20 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Religion sollte Privatsache sein und wer einer Religionsgemeinschaft zugehören oder beitreten will soll dafür einen Beitrag leisten. Mir geht es schon gegen den Strich, wenn Bischofsgehälter (B-Besoldung), Religionslehrer, Theologieprofessoren u.v.m. von meinen Steuergeldern – nicht von der Kirchensteuer! - bezahlt werden.



    Ich gehe mit dem Beitrag konform, „was für Parteien, Gewerkschaften, Sportvereine oder den ADAC gilt, sollte auch für Religionsgemeinschaften gelten. Und zwar für alle.“



    Zudem würde bei einer durch den Staat erhobenen Steuer der Steuerzahler erneut zur Kasse gebeten, da diese Beiträge – wie die Kirchensteuer auch – sicherlich abzugsfähig wären.

  • Warum meckern? Warum? Irgendwie machen sich doch immer alle Anderen Gedanken, wie man mehr als 5 Millionen Muslime in Deutschland in die Gesellschaft integriert. Wenn nun einmal eine Muslimin selbst Vorschläge unterbreitet, wird erst einmal alles „in die Tonne gekloppt“. Es gibt Forderungen nach Unabhängigkeit von äußeren Einflüssen, Forderungen nach der in Deutschland und in Europa nach den Prinzipien des Fortschritts beheimateten Aufklärung.Diese Frau braucht Unterstützung!

    Religionsfreiheit ist richtig und wichtig, aber nur wenn zuerst kommt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar".

    Die Ausbildung von Religionsgelehrten in Deutschland z. B. wird nur Sinn ergeben, wenn die Gemeinden diese auch einstellen und mit diesen die Erneuerung ihrer Religion auch vorantreiben.

    Wenn wir mit unseren muslimischen Landsleuten ins Gespräch kommen wollen, müssen wir den Mut haben, diese anzusprechen und mit gegenseitigem Respekt über unterschiedliche Auffassungen zu diskutieren, anstatt diese zu hofieren oder aus dem Weg zu gehen.

    Wollen wir Fortschritt oder sind wir zufrieden und glücklich mit der jetzigen Situation?

    Wollen wir uns anpassen oder müssen wir uns aneinander anpassen?

    Was hat Helmut Schmidt in seinem Buch: „Religion in der Verantwortung“ 2011 schon erkannt? … Das wird auf beiden Seiten ein Minimum an Toleranz verlangen – und ebenso die entschlossene Abwehr von Intoleranz…

  • 8G
    80336 (Profil gelöscht)

    Offensichtlich kennt die Dame noch nicht einmal das Buch, auf welches sie sich beruft. Nach bisherigem Kenntnisstand verlangt es von jedem Gläubigen lediglich die Entrichtung der Armensteuer (= 2,5 % Vermögenssteuer), auszuzahlen jährlich an Bedürftige, und Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung wird erst nach dem Ableben des Steuersünders geahndet.

    • @80336 (Profil gelöscht):

      Auf welches Buch beruft sie sich denn? Falls Sie den Koran meinen, dort werden Sie die 2,5% vergeblich suchen, es ist nur allgemein davon die Rede, das Entbehrliche zu spenden - ein dehnbarere Begriff. Die 2,5% sind Interpretation der traditionellen Juristen/Theologen.

    • @80336 (Profil gelöscht):

      Dann kennen Sie sicher auch die Textstelle, wonach der Bau einer Moschee nichts kostet.

      • 8G
        80336 (Profil gelöscht)
        @Rudolf Fissner:

        Da hat der Autor der drei Bestseller vermutlich fürchterlich geschlampt bei der Zusammenstellung der religiösen Pflichten für die Menschen. Über Risiken und Nebenwirkungen fehlender religiöser Vorschriften in religiösen Schriften fragen Sie daher am besten Ihren nächsten Rabbi, Priester oder Imam.

  • Endlich kann man eine TAZ Kommentar Mal weitgehend zustimmen. Bis auf die Einschätzung, dass die Finanzierungsherkunft nichts mit ideologischer Ausrichtung zu tun habe. Weit gefehlt. Es gab schon einen Grund, warum die Radikalisierung islamischer Gemeinden auf dem Balkan mit der Finanzierung aus saudischen/VAE-Quellen einher ging.

  • Auch der Name „Moschee-Steuer“ ist übrigens ein Irrtum. „Kirchensteuer“ bezieht sich nicht auf das Gebäude, sondern auf die Institution Kirche.

    • @Thomas Scholz:

      Schon, aber Kirche meint doch ebenfalls sowohl ein Bauwerk, als auch eine Institution.

  • Danke!

  • Am einfachsten wäre doch die Verträge aus den 60ern zu kündigen, wenn man die Finanzierung aus dem Ausland abstellen möchte.

  • Zum 1. Irrtum:



    Frau Ateş ist Juristin und steckt mit Sicherheit zu sehr im Thema drin, um diesem Irrtum zu erliegen.

    Zum 2. Irrtum:



    Riad und Ankara finanzieren nur Gemeinden, die einen ihnen genehmen Islam vertreten.

    Insofern besteht sehr wohl ein Zusammenhang zwischen ideologischer Orientierung und Herkunft des Geldes.

    Belgien ist dafür exemplarisch. Dort ist es ganz schlecht gelaufen.

    Außerdem haben Moscheevereine typischerweise kein Oberhaupt im Ausland, wie es die katholische Kirche hat. Deshalb hinkt hier der Vergleich.

    Zum 3. Irrtum:



    Wenn nur jeder 5. Imam aus dem Ausland kommen würde, wäre das ein Grund zum entspannten Zurücklehnen. Dann hätte Frau Ateş ihren Vorschlag nicht eingebracht.

    Zum 4. Irrtum:



    Wer die Auslandsfinanzierung unterbinden will, muss sagen, wie sich die Moscheevereine sonst finanzieren sollen. Da wäre die Kirchenstuer eine Alternative.

    Kleine Gruppen haben auch nur kleine Ausgaben.

    Ansonsten hat Frau Ateş nichts gegen inländische Spender. Es sollten nur nicht ausländische Regierungen sein mit einer Agenda, die den Vorstellungen des Grundgesetzes zuwiderlaufen.

    Fazit:



    Ich fand Herrn Beuckers Artikel wenig überzeugend. Die "Irrtum"-Struktur wirkt besserwisserisch und arrogant.

  • 9G
    90618 (Profil gelöscht)

    Der größte Irrtum ist offenbar der Pascal Beuckers: Seyran Ateş hat offenbar gar keine "Moscheesteuer" im Sinne eines staatlich eingezogenen Mitgliedsbeitrages gefordert. Vielmehr war das eine "fake news" der "Welt". Im Tagesspiegel wird dieser (absichtliche?) Irrtum aufgeklärt: www.tagesspiegel.d...euer/23801216.html



    Die taz hätte Frau Ateş ja auch mal fragen können, statt blind irgendeiner "Online"-Sache blinden Glauben zu schenken.

    • Pascal Beucker , Autor des Artikels, Inlandsredakteur
      @90618 (Profil gelöscht):

      Sorry, aber das war keine „Fake-News“ der „Welt“. Vielmehr hat Frau Ates eine „Moscheesteuer“ auch auf ihrer eigenen Facebook-Seite gefordert. Wörtlich schrieb sie dort: „Die Einführung einer ‚Moscheesteuer‘ analog zur Kirchensteuer ist in Deutschland längst überfällig.“ Dass sie es inzwischen nicht mehr so gemeint haben will, wie sie es formuliert hat, zeigt allerdings, dass sie offensichtlich keine Ahnung davon hat, worüber sie da spricht.

      • 9G
        90618 (Profil gelöscht)
        @Pascal Beucker:

        Wenn das so ist, bitte ich um Entschuldigung und schimpfe mit auf Frau Ateş!



        Mangels Facebook-Zugang kann ich die Aussagen nicht überprüfen — aber wie wäre es mit einem Interview mit Frau Ateş selbst um ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Aussage zu erklären? Noch besser wäre vielleicht ein Streitgespräch mit einem Kirchensteuer-Experten wie z.B. Carsten Frerk...

  • Der Staat sollte Moschee- und Kirchensteuer nach dem Abzug von Einkommen/Lohn zusammenzählen und demokratisch auf die einzelnen Religionsgemeinschaften verteilen.

    Es wäre undemokratisch, wenn Muslime, die kaum steuerpflichtige Einnahmen haben, die Kosten ihrer Moscheegemeinden, Immobilien und Kulturvereine am Ende nicht mehr allein schultern könnten und weiter auf Spenden aus dem Ausland angewiesen wären. Eine Querfinanzierung der Moscheen von Seiten der Nicht-Muslime über die Kirchensteuer ist deshalb dringend geboten.

  • Soweit der Autor Beucker davon spricht, dass die Moscheegemeinden es selbst in der Hand hätten, sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu organisieren und so in den Genuss des staatlichen und kostenlosen Einzugs einer Steuer/Abgabe –ähnlich wie die Kirchen oder die jüdische Gemeinden-, zu kommen, habe ich persönlich ganz gegenteilige Erfahrungen vor Gericht gemacht. Es ist faktisch unmöglich, dass die Behörden die Moscheegemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen. Zumindest in Bayern ist das so. Auch die Verwaltungs- und Finanzgerichte sind in dieser Frage deutlich und weisen die Klagen regelmässig ab. Stattdessen werden zahlreiche Moscheegemeinden durch die Justiz nicht selten gegängelt und schikaniert. Meistens kommt dann die sog. (widerlegbare) Staatliche Vermutung, dass Anhaltspunkte gegeben sind, dass Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.



    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts (VGH München, Urteil v. 22.10.2015 – 10 B 15.1320) sowie auf die Entscheidung des Finanzgerichts München (Finanzgericht München: Urteil vom 07.02.2011 – 7 K 1794/08



    ) hingewiesen.

    Die römisch-katholische Kirche ist in Deutschland mit Abstand der größte Arbeitgeber und dürfte die vermögendste Organisation sein. Und in diesem Punkt hat der Autor Beucker freilich recht, der Staat sollte überhaupt nicht als Dienstleister für die kostenlose Einziehung der Mitgliedsbeiträge fungieren, zwar für gar keine nichtstaatliche Organisation. Auch sollten die Sonderrechte für die Amtskirchen (Arbeitsrecht: Katholisches Krankenhaus darf Arzt kündigen, der nach Scheidung erneut heiratet, Katholisches Arbeitsrecht heißt auch: Kein Betriebsrat, kein Streikrecht, Und wieso darf die katholische Kirche die Frauen diskriminiert, Kitas und Schulen betreiben?)



    ersatzlos abgeschafft werden.

  • „Warum soll der Staat überhaupt als Dienstleister für die Einziehung der Mitgliedsbeiträge für irgendwelche nichtstaatlichen Organisationen agieren?“

    Das ist genau der springende Punkt. Ich schließe mich Pascal Beuckers Fazit an, dass wir es hier mit einem Anachronismus zu tun haben, der abgeschafft gehört. Ein Hauptgrund für das Entstehen dieser Verfahrensweise, war ja das - nachvollziehbare und berechtigte - Interesse des Staates gewesen, über die Finanzen auch größtmögliche Kontrolle über die Kirchen zu behalten. Ob das jemals gelungen ist, darf man bezweifeln. Der Vorschlag Seyran Ateşs entspringt doch vor allem dem durchaus berechtigten, aber einigermaßen hilflosen Wunsch, der deutsche Staat möge in seinem eigenen Interesse irgendwie die weitgehende finanzielle Abhängigkeit der hiesigen Moscheen von ausländischen halbstaatlichen Institutionen wie der Ditib abstellen. Auch hier stimme ich Pascal Beucker zu, dass dieses Pronblem in erster Linie durch die muslimischen Gemeinden selbst gelöst werden könnte und müsste. Ganz unabhängig von den Fortschritten in dieser Frage muss der Staat selbstredend und unmissverständlich auf alle Einflußnahmen, die nicht kompatibel mit der hiesigen Verfassung und Gesellschaftsordnung sind, angemessen reagieren. Der staatliche Einzug von Kirchensteuern für einen überwiegend unorganisierten Haufen von Gläubigen ist da überhaupt keine Option.

  • Weshalb sollte der Staat auf die Eintreibung der Kirchensteuer verzichten? Er erhält ohne großen Aufwand eine Verwaltungskostenvergütung in Höhe von 3% bis 5% der eingenommenen Kirchensteuer. Bei 10 Mrd. Euro Kirchensteuer kommt da einiges für die Länder zusammen, ohne dass ein weiterer Beamter eingestellt werden müsste.

  • "Obwohl sie seit dem 19. Jahrhundert das Kirchensteuerprivileg in Anspruch nehmen kann, hat sich jedenfalls die deutsche Filiale der römisch-katholischen Kirche bis heute nicht vom Vatikan emanzipiert. Trotz finanzieller Unabhängigkeit entscheidet noch immer der Papst, wer einem Bistum vorsteht. Er ernennt die Bischöfe, nicht irgendeine kirchliche Institution in der Bundesrepublik."

    Das tut echt weh zu lesen. Offenbar ist dem Autor einer der fundamentalsten Unterschiede zwischen Islam und kath. Kirche nicht bewusst. Erstere ist vollständig hierarchisiert und zentralisiert, während es im Islam viele unterschiedliche große Strömungen ohne Zentralorgan gibt. Natürlich setzt der Papst den Bischof ein. Der ist aber idR immer ein Deutscher.

    Und klar kommen orthodoxe Kräfte aus dem Ausland, weil sie hier nicht ausgebildet werden, dafür gibt es zu wenig Orthodoxe in Deutschland. Wahrscheinlich weniger als Muslime.

    Die Moscheesteuer ist insofern eine gute Idee, als dadurch die Bezahlung der Imame gewährleistet wird. Die werden eben derzeit aus dem Ausland finanziert, könnte durch eine Weiterleitung an die einzelnen Gemeinden aber von diesen gestemmt werden. Würde man die Weitergabe des Geldes an die Gemeinden an die Bedingung verknüpfen, in Deutschland ausgebildete Imame zu engagieren, könnte man schon viel erreichen.