Diskriminierung in Edeka-Markt: Job nur ohne Kopftuch
Der Geschäftsführer eines Hamburger Edeka verbot Meriam B., mit Kopftuch zu arbeiten. B. machte den Fall öffentlich – und bekam eine Entschuldigung.
„Ich hatte die ganze Zeit im Hinterkopf: Irgendwie werde ich nicht angenommen“, sagt B. Als sie mit ihren zwei Freundinnen an der Kasse eingearbeitet wurde, kam der Geschäftsführer des Edekas hinzu und fragte, was los sei. Eine Freundin von B. antwortete ihm, dass sie die neuen Aushilfen seien. Er habe daraufhin verächtlich mit dem Finger an der 16-jährigen Meriam B. herunter gezeigt, während er „Nimm dein Kopftuch ab, sonst kannst du hier nicht arbeiten“, sagte. Als sie daraufhin zum Personalabteilungschef geschickt wurde, meinte dieser, dass er sehe, „was das Problem“ sei.
„Wir bedauern den geschilderten Vorfall sehr“, sagt Helene Dahlke, Sprecherin der Edeka Handelsgesellschaft Nord mit Sitz in Neumünster. Man habe sich dafür öffentlich auf Instagram entschuldigt. „Wir lehnen jede Form der Diskriminierung entschieden ab“, teilt sie in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Über Instagram habe man die deutsche Schülerin zu einem klärenden Gespräch mit dem Geschäftsführer der Edeka-Filiale eingeladen.
„Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus zahlreichen Nationen und tragen zur kulturellen Vielfalt bei Edeka Märkl bei“, ließ er mitteilen. Die „Kritik“ der Schülerin nehme er „gerne an“. Für eine taz-Anfrage waren weder der Geschäftsführer Bernd Märkl noch sein Kollege von der Personalabteilung persönlich erreichbar.
Meriam B., Jobberin
Welche grundsätzliche Haltung der Lebensmittelriese gegenüber Frauen mit religiöser Kopfbedeckung hat, will Dahlke trotz mehrfachen Nachfragen nicht beantworten. Die Schülerin wurde jedoch zu einem Vorstellungsgespräch in einer anderen Filiale eingeladen. Eine formelle Entschuldigung, wie sie der Anwalt der Schülerin verlangt, kam aber noch nicht an.
„Meine Mandantin will natürlich nicht mehr in einem Edeka arbeiten“, sagt Meriams Anwalt. Seinen Namen möchte er nicht in der Zeitung sehen; er vertritt Menschen mit Migrationsgeschichte, die diskriminiert oder rassistisch angegriffen wurden.
„Wir werden jetzt eine Beschwerde an mehreren Antidiskriminierungsstellen zur Dokumentation einreichen“, sagt er. Eine Anzeige werde aber nicht nötig sein. „Man wird sich außergerichtlich einigen“, sagt er.
Was der Hamburgerin passierte, sei kein Einzelfall, sagt Eliza-Maimouna Sarr. Sie arbeitet für „Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion“, kurz „amira“, in Hamburg. „Insbesondere im Arbeitsleben berichten Betroffene von Ausschlüssen, Herabwürdigungen, unrechtmäßigen Kündigungen“, sagt sie. Gerade Frauen mit religiöser Kopfbedeckung würden solche Diskriminierungen den Zugang zu Arbeit erschweren – auch in Supermärkten.
„Der Job darf nicht wegen eines Kopftuchs verwehrt werden“, sagt auch Sebastian Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip, das im Grundgesetz verankert ist und in dem es unter anderem heißt, dass niemand wegen seines Glaubens benachteiligt werden dürfe. Bickerich rät der Schülerin, die Beschwerde auf jeden Fall einzureichen.
Meriam B. sagt, es sei für sie „eine Realitätsklatsche“ gewesen, dass sie durch erwachsene Männer Erfahrungen mit Rassismus machen musste. Sie will sich zukünftig noch mehr gegen jeden Rassismus engagieren. Menschen, die sie aufgrund ihres Kopftuchs ablehnen, nennt sie dumm. „Die wissen es nicht besser“, sagt sie. Die Kommentarspalte unter ihrem Video ist voller Solidaritätsbekundungen. Zu ihrem Kopftuch sagt die selbstbewusste Schülerin am Ende ihres Videos: „Ich liebe es und lege es auch nicht ab“.
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