Diskriminierung im Jurastudium: Mittelfinger an den Rechtsstaat
Die Ausbildung von Jurist:innen in Deutschland ist sexistisch und rassistisch gefärbt. Das hat massive Folgen nicht nur für die Judikative im Land.
V or dem Gesetz sind alle gleich. Das fordert das Rechtsstaatlichkeitsprinzip. Eine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, insbesondere eine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder „Rasse“ verbietet außerdem Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes.
Wenn Richter:innen nicht gelernt haben, diskriminierende Vorurteile zu reflektieren und bei ihrer Entscheidungsfindung ihren unconcious bias identifizieren und entsprechend gegensteuern können, sind ihre Urteile rassistisch und sexistisch. Wenn Staatsanwält:innen nicht gelernt haben, ihre eigenen Rassismen zu erkennen, wird die Strafverfolgung People of Color zu Unrecht (härter) bestrafen. Menschen werden sexistisch und/oder rassistisch diskriminiert.
Vielleicht sind die mächtigen Juristen schlichtweg ignorant und haben die offensichtlichen Probleme in ihrer Ausbildung nicht erkannt. Jurist:innen wird jedoch von der Gesellschaft eine hohe Intelligenz zugesprochen, durch den Abschluss des anspruchsvollen Studiums zertifiziert. Die Befürchtung liegt also nahe, dass weiße Cis-Männer Diskriminierung durchaus gezielt tolerieren und perpetuieren.
Neben der exklusiven Macht über die Judikative, sind Jurist:innen auch überproportional in der Legislativen und der Exekutiven vertreten. Alle drei Säulen der Demokratie werden also maßgeblich von Jurist:innen geprägt. Unter Diversitäts-, und Teilhabeaspekten ist allein das problematisch. Haben die überproportional vertretenen Jurist:innen dann auch noch eine rassistische und sexistische Ausbildung genossen, ist es nicht verwunderlich, dass Deutschland ein systemisches und systematisches Rassismus- und Sexismusproblem hat.
Unreflektierte, mächtige Jurist:innen sind sicherlich nicht der einzige Grund für diskriminierende Strukturen in der Bundesrepublik. Aber sie sind ein Grund. Und es liegt in ihrer Verantwortung durch das Reformieren der eigenen Ausbildung dafür zu sorgen, dass Deutschland dem Rechtsstaatlichkeitsversprechen ein Stück näher kommt.
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