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Diskriminierende WohnungsanzeigeNur mit „deutscher Abstammung“

Ein Wohnungseigentümer in Regensburg sucht Mieter – allerdings nur, wenn diese keinen Migrationshintergrund haben.

Wer keinen deutschen Namen trägt, hat auf dem Wohnungsmarkt manchmal schlechte Chancen Foto: imago/Blickwinkel

Drei Zimmer, Einbauküche und sogar eine Terrasse für 650 Euro Kaltmiete. Wer derzeit in Regensburg nach einer Bleibe sucht, ist vielleicht schon auf diese diese Online-Anzeige gestoßen. Allerdings sollte man Müller oder Meier heißen, um in die 65-Quadratmeter-Wohnung einziehen zu können. Auf Menschen mit Nachnamen wie Yilmaz oder Öztürk hat der Vermieter offenbar keine Lust. Nur „Bürger deutscher Abstammung“ mögen sich bewerben, war noch bis Dienstagmittag unter „Mietereigenschaften“ vermerkt, wie das Onlinemedium regensburg-digital berichtet.

In einer Email an die Redaktion, die der taz vorliegt, rechtfertigt das vermittelnde Immobilienunternehmen die Vorgabe des Vermieters. „(…) Sie (sollten) mal erleben, wie Wohnungen von anderen Kulturen und Traditionen gesetzlos ohne Wenn und Aber verlassen werden“, heißt es. Nach Angaben von regensburg-digital wurde die Abstammungs-Passage nach der Presseanfrage dennoch entfernt. In der aktuellen Version ist sie nicht mehr zu finden.

Dafür finden sich noch immer andere diskriminierende Vorgaben in der Anzeige. So will man beispielsweise keine Mieter mit Wohnberechtigungsschein und auch „kein Harz IV“. Dass der Autor des Beschreibungstextes das „T“ im Nachnamen des ehemaligen VW-Managers Peter Hartz vergisst, mutet besonders ironisch an, weil die künftigen Mieter über „einwandfreie Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift“ verfügen sollen.

Eigentlich müsste der Vermieter den Ausschluss von Menschen mit nichtdeutschen Namen gar nicht erst in die Wohnungsanzeige schreiben – faktisch werden Migranten auf dem Wohnungsmarkt ohnehin diskriminiert. Das belegt eine im Juni veröffentlichte Recherche des Bayerischen Rundfunks und des Nachrichtenmagazins Der Spiegel.

Bewerber mit türkischem und arabischem Migrationshintergrund werden demnach in jedem vierten Fall, in dem ein deutscher Interessent zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wird, übergangen. In München haben Bewerber mit ausländischem Namen den Recherchen zufolge sogar nur eine halb so große Chance wie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund, zu einer Wohnungsbesichtigung überhaupt eingeladen zu werden.

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9 Kommentare

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  • Für einen Vermieter ist das doch eine offene Ansage, er kann sich seine Mieter sowieso aussuchen. Menschen mit Migrationshintergrund bleibt dann wenigstens erspart anonym diskriminiert zu werden. Auch die deutschen Mieter können ja aus einer solchen Anzeige Rückschlüsse ziehen. Ich zumindest wollte nicht in einem Blockwartkomplex wohnen.

  • Manche Vermieter geben auch keine Kinder an - oder nur für ältere Solo Damen oder Herren...

  • Klare Ansage. Da weiß man/frau/andere, worauf er/sie/es sich einläßt und kann entscheiden, ob er/sie/es dort mieten möchte.

     

    Besser als ein verklemmtes "Leider-ist -die Wohnung- schon-vergeben" ist das allemal. Alles andere regelt der Markt. Es gibt ja auch Mieter, die bevorzugen Flüchtlinge, weil sie dann überhöhte Mieten beim Amt abrechnen können .... oder ALG II Empfänger, da sie damit relativ sicher vor Mietnomaden sind.

     

    Also ein bißchen Lust ablassen und nicht hinter jeder Äußerung den rechten Blockwart vermuten.

     

    Dass Anzeigen mittlerweile zensiert werden ist allerdings schon bedenklich ... ich stell mir gerade vor, wie Kontaktanzeigen zukünftig politisch korrekt aussehen müssten ...

  • Immerhin ein klare, ehrliche Ansage. Da weiss man gleich, dass man sich als Nichtarier gar nicht erst die Mühe machen muss. Aber wie wäre die Reaktion gewesen, wenn der Vermieter nicht an

     

    - Raucher

    - Veganer

    - NPD- oder AFD-Mitglieder

    - Kinderlose

    - Alleinerziehende

    - Lehrer

    - Juristen

    - ...

     

    vermieten würde und dies auch offen zugäbe?

     

    Prinzipiell herrscht im Mietrecht Vertragsfreiheit und ein privater Vermieter hat das Recht sich den Mieter auszusuchen, der ihm gefällt.

    • @Adele Walter:

      In den meisten Fällen erfolgt diese Einordnung nach der Besichtigung. Warum nicht schon im Vorfeld transparent sein? Erspart Interessenten und dem Vermieter Zeit.

  • Die Forderung, keine Haustiere halten zu dürfen, ist ja auch erlaubt...

  • Jeder kann seine Wohnung an denjenigen vermieten der am Besten passt. Und wenn bestimmte Bevölkerungsgruppe von vornherein ausfallen - dann lieber gleich kundtun. Der Wohungsmarkt ist eben mal per se nicht diskriminierungsfrei!

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...gibt es überhaupt Deutsche ohne sog. Migrationshintergrund?

    Ich denke nicht.

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)
      @81331 (Profil gelöscht):

      Und was ist mit Ausländern mit deutschem Migrationshintergrund? Fragen über Fragen...