Digitalisierung des Sozialsystems: Eine URL für alle Ämter
Schwarz-Rot will den Sozialstaat übersichtlicher machen, Leistungen bündeln. Nach der großen Ankündigung vom Winter beginnt die mühsame Detailarbeit.
So viel Aufmerksamkeit erhalten Regierungsbeamte selten, wenn sie zu Beratungen über Verwaltungsfragen zusammenkommen: Gleich zwei Kabinettsmitglieder eröffneten am Mittwoch in Berlin die Auftaktsitzung des „Expertengremiums Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) legten dabei die Latte hoch: Man wolle „das Behörden-Labyrinth“ abschaffen und „gemeinsam den Weg zu einem digitalen Sozialstaat“ gehen.
Das große Tamtam kommt nicht von ungefähr: Im Januar hatte eine von Schwarz-Rot eingesetzte Kommission Empfehlungen für einen übersichtlicheren Sozialstaat vorgelegt. Zentrales Ziel war, bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht mehr an zig verschiedenen staatlichen Stellen zu verwalten, sondern sie so weit wie möglich zusammenzulegen. Ein ambitionierter Vorschlag, der von vielen Seiten positiv aufgenommen wurde.
Seitdem ist aber wenig Sichtbares passiert – abgesehen von einem Gesetzesentwurf, durch den in einem ersten Schritt das Kindergeld automatisch ausgezahlt werden soll. Hier und da kam schon die Frage auf, warum die Regierung nicht mehr Tempo macht. Jetzt will sie demonstrieren, dass es im Maschinenraum sehr wohl vorangeht. Zumindest sind Arbeitsgruppen zusammengestellt, in denen Vertreter*innen von Bund, Ländern und Kommunen die Reform ausbuchstabieren sollen.
Eine davon ist eben das Expertengremium zur Digitalisierung. Die Sozialstaatskommission hatte in ihrem Bericht vom Januar eine solche Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die bis Ende 2027 Ergebnisse liefern soll. Das Problem, um das sie sich kümmern soll: So unübersichtlich das Sozialsystem bislang ist, so uneinheitlich ist auch seine digitale Infrastruktur. Die verschiedenen Behörden nutzen jeweils unterschiedliche IT-Systeme und noch immer viel Papier.
Aus dem Sozialministerium heißt es, für die Zukunft sei „ein zentrales digitales Sozialportal“ vorgesehen. Infos zu den von der Reform betroffenen Leistungen sollen auf einer einzigen Online-Plattform gebündelt werden. Antragssteller*innen sollen ihre Daten nur noch einmal an dieser Stelle eingeben müssen statt in diversen Formularen unterschiedlicher Behörden. Auf die Ämter sollen sie seltener gehen müssen. Auf der anderen Seite soll das Personal durch automatisierte Abläufe und den Einsatz von KI entlastet werden.
Wunde Punkte und offene Fragen
Als Ministerin Bas im März im Digitalausschuss des Bundestags über die Pläne sprach, setzte die Linkspartei an dieser Stelle mit ihrer Kritik an. Die Abgeordnete Sonja Lemke verwies auf Berichte aus den Niederlanden, wo wegen KI-gestützter Fehlentscheidungen „massiv Menschen ohne niederländischen Namen des Sozialleistungsbetrugs beschuldigt“ worden seien.
Die Grünen erinnerten an gleicher Stelle an ihr Angebot, über eine gemeinsame Grundgesetzänderung zur Sozialstaatsreform ins Gespräch zu kommen – und legten den Finger damit in eine weitere Wunde. Denn eine wirklich einheitliche digitale Infrastruktur ist nur möglich, wenn jedes kommunale Sozialamt mitmacht. Das Grundgesetz erlaubt es dem Bund aber nicht, den Kommunen in diesem Punkt Vorschriften zu machen. Die Sozialstaatskommission empfahl, das Problem durch eine Verfassungsänderung zu beheben.
Das lehnt jedoch die Union ab, weil die Koalition für die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag neben den Grünen auch die Linke einbeziehen müsste. Alternativ kommt ein Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern infrage. Fraglich ist aber, ob die Digitalpläne auf diesem Weg ohne Abstriche umgesetzt werden können.
Und noch eine weitere Unwägbarkeit bleibt in Zeiten, in denen der Finanzminister die Ressorts zum Sparen anhält. Die Sozialstaatskommission schrieb im Januar in ihren Empfehlungen: „Der Ausbau der digitalen Infrastruktur wird eine erhebliche Anschubfinanzierung erfordern.“ Für die Vorschläge gelte daher: alles unter Vorbehalt.
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