Dienstaufsichtsbeschwerde der AfD: AfD gegen Verfassungsschutzchef
Thomas Haldenwang, Chef des Verfassungsschutzes, hatte die AfD öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet. Dagegen reicht die Partei jetzt Beschwerde ein.
Haldenwang habe „massiv und in rechtswidriger Weise in den grundgesetzlich geschützten Parteienwettbewerb“ eingegriffen, indem er die AfD in der Öffentlichkeit „als ‚Prüffall‘ ausgerufen“ habe, heißt es in der Beschwerde, die der taz vorliegt. Durch die damit einhergehende Stigmatisierung habe Haldenwang der AfD erheblichen Schaden zugefügt.
Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz mitgeteilt, sein Amt führe die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“, weil die Behörden Anzeichen für extremistische Bestrebungen sehen. Den „Flügel“, die Parteiströmung um den Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ hatte der Verfassungsschutz sogar zum „Verdachtsfall“ erklärt.
Das Problem: Anders als der „Verdachtsfall“ ist der „Prüffall“ nicht im Bundesverfassungsschutzgesetz vorgesehen. Die AfD zog deshalb vor das Kölner Verwaltungsgericht und bekam Recht. Ende Februar gab das Gericht einem Eilantrag der Partei statt und entschied, dass das Bundesamt die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf, weil für diese Äußerung die Rechtsgrundlage fehle. Da sie in der Öffentlichkeit zudem negativ sei, sei dieser Eingriff in die Rechte der AfD „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.
Auf diese Gerichtsentscheidung, die die AfD bewusst abgewartet hatte, bezieht sich nun auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang. Dessen Behörde hatte keine juristischen Mittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Seine Behörde konzentriere sich, sagte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang jüngst zur Begründung, auf die vorrangige Aufgabe, Aktivitäten verdächtiger AfD-Organisationen zu beobachten.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Polarisierung im Wahlkampf
„Gut“ und „böse“ sind frei erfunden
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links
Nach Absage für Albanese
Die Falsche im Visier
Wahlverhalten junger Menschen
Misstrauensvotum gegen die Alten
Soziologische Wahlforschung
Wie schwarz werden die grünen Milieus?
Donald Trump zu Ukraine
Trump bezeichnet Selenskyj als Diktator