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Dienstaufsichtsbeschwerde der AfDAfD gegen Verfassungsschutzchef

Thomas Haldenwang, Chef des Verfassungsschutzes, hatte die AfD öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet. Dagegen reicht die Partei jetzt Beschwerde ein.

Die AfD findet, Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang habe der Partei Schaden zugefügt Foto: dpa

Berlin taz | Die AfD hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang eingereicht. Das habe der Bundesvorstand der Partei am Montag beschlossen, bestätigte Parteisprecher Bastian Behrens der taz. Inzwischen sei die Beschwerde per Einschreiben an Innenminister Horst Seehofer (CSU) gegangen. Aus dem Innenministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Haldenwang habe „massiv und in rechtswidriger Weise in den grundgesetzlich geschützten Parteienwettbewerb“ eingegriffen, indem er die AfD in der Öffentlichkeit „als ‚Prüffall‘ ausgerufen“ habe, heißt es in der Beschwerde, die der taz vorliegt. Durch die damit einhergehende Stigmatisierung habe Haldenwang der AfD erheblichen Schaden zugefügt.

Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz mitgeteilt, sein Amt führe die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“, weil die Behörden Anzeichen für extremistische Bestrebungen sehen. Den „Flügel“, die Parteiströmung um den Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ hatte der Verfassungsschutz sogar zum „Verdachtsfall“ erklärt.

Das Problem: Anders als der „Verdachtsfall“ ist der „Prüffall“ nicht im Bundesverfassungsschutzgesetz vorgesehen. Die AfD zog deshalb vor das Kölner Verwaltungsgericht und bekam Recht. Ende Februar gab das Gericht einem Eilantrag der Partei statt und entschied, dass das Bundesamt die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf, weil für diese Äußerung die Rechtsgrundlage fehle. Da sie in der Öffentlichkeit zudem negativ sei, sei dieser Eingriff in die Rechte der AfD „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.

Auf diese Gerichtsentscheidung, die die AfD bewusst abgewartet hatte, bezieht sich nun auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang. Dessen Behörde hatte keine juristischen Mittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Seine Behörde konzentriere sich, sagte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang jüngst zur Begründung, auf die vorrangige Aufgabe, Aktivitäten verdächtiger AfD-Organisationen zu beobachten.

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5 Kommentare

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  • Wie jeder Jurist weiß, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde form-, frist- und fruchtlos. Heiße AfD-Luft eben.

  • Für den „grundgesetzlich geschützten Parteienwettbewerb“ ist die öffentliche Nennung der AfD als „Prüffall“ im Hinblick auf ihre Zielgruppe ja eher ein Vorteil als ein Nachteil. „Stigmatisierung“ erledigt die Partei regelmäßig doch schon selbst bei jedem möglichen und unmöglichen Anlass. Mit ihrer Klage möchte die AfD hier offensichtlich einfach nur wieder klarstellen, wer im „Verfassungsschutz“ wirklich das Sagen hat.

    • @Rainer B.:

      Jung - Schon richtig. Aber Lesen. Hilft.

      ”…Die AfD hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang eingereicht…“

      & Däh! FFF - Beschwerde — lach Ach.



      Darin liegt nu nich das Glück der Erde!

      Denn da gilded die alte Bauernregel:



      FFF - Form Frist Fruchtlos - Normal.



      Da lach ja de letzt Hunn mit sin Wedel!

      kurzmal - Alle mal den Ball - aber ech!



      Nò Hool ihn - fläch. Aber getzt mal äch!

      • @Lowandorder:

        Iss scho recht. Da hätt' ich dann für die Juristen unter den Foristen besser gleich das alte Wort Wehklage gesetzt. Alles doch kein Grund zu klagen, gell.

        • @Rainer B.:

          …öh - nach Diktat vergreist^¿*

          Anyway. Keep a stiff upperlip.