Verfassungsschutz und AfD: Verbot des P-Worts akzeptiert
Ein Gericht hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Behörde geht dagegen nicht vor.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird nicht gegen eine Gerichtsentscheidung vorgehen, die es der Behörde verbietet, die AfD öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die „gerichtliche Klärung bestimmter Rechtsfragen“ solle „nicht weiter vom eigentlichen Thema ablenken“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Behörde vom Freitag.
Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD stattgegeben. Die Partei hatte das BfV zuvor auf Unterlassung verklagt und eine Stigmatisierung bemängelt. Grund dafür war, dass das BfV Mitte Januar verkündet hatte, die AfD als Gesamtpartei werde als „Prüffall“ eingestuft.
Die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Jugend „Junge Alternative“ wurden gar zu „Verdachtsfällen“ erklärt, bei denen „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen“. Das Amt erläuterte diesen Schritt in einer Pressekonferenz, einer Pressemitteilung, per Twitter und in einer sogenannten Fachinformation auf der Homepage des BfV, die inzwischen entsprechend des Gerichtsbeschlusses geändert wurde.
Das Gericht hatte erklärt, für die öffentliche Bezeichnung als „Prüffall“ habe es keine Rechtsgrundlage gegeben. Der Bezeichnung komme eine negative Wirkung zu, sie sei somit ein rechtswidriger und unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der AfD.
Am 8. März veröffentlichen wir auf taz.de nur Beiträge von Frauen* und nicht-binären Menschen, und auch nur diese kommen darin vor: als Expert*innen, als Protagonist*innen, auf den Fotos. Trotzdem beschäftigen wir uns nicht primär mit dem, was im allgemeinen Sprachgebrauch gern als „Frauenthemen“ bezeichnet wird – sondern mit dem Tagesgeschehen.
Eine Sprecherin des Bundesverfassungsschutzes zitierte den Präsidenten der Behörde und sagte, man konzentriere sich auf die „vorrangige Aufgabe“. Diese sei, „die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ zu beobachten“.
Prüfung geht weiter
Dabei würden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials sowie der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung eine wichtige Rolle spielen, ebenso die Entwicklung der „Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen“ und öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden ProtagonistInnen.
An der Einstufung der AfD als „Prüffall“ an sich ändert sich weder etwas durch die Gerichtsentscheidung noch dadurch, dass die Behörde keinen Rechtsbehelf einlegt. Das BfV akzeptiert lediglich, die Partei künftig nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen zu dürfen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Bis 1,30 Euro pro Kilowattstunde
Dunkelflaute lässt Strompreis explodieren
Studie Paritätischer Wohlfahrtsverband
Wohnst du noch oder verarmst du schon?
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Ansage der Außenministerin an Verbündete
Bravo, Baerbock!
Wissenschaftlerin über Ossis und Wessis
„Im Osten gibt es falsche Erwartungen an die Demokratie“
Armut in Deutschland
Wohnen wird zum Luxus