Die Bahn in der Corona-Krise: Gutschein für BahnCard-Kunden
Für BahnCards 25 und 50 verspricht der Konzern bis zu 50 Euro Entschädigung. Wegen der Coronaseuche werden Rabattkarten derzeit kaum genutzt.
Voraussetzung ist eine aktuell gültige BahnCard und bei Neukunden zusätzlich ein Kauf der BahnCard bis einschließlich 13. März 2020. „Der Gutscheinwert orientiert sich dabei an der Art Ihrer BahnCard und liegt zwischen 10 und 50 Euro“, schreibt das Unternehmen. Die Entschädigung wird nur nach Antrag auf dieser Internetseite gewährt.
Die Gutscheine sollten nach 3 bis 4 Wochen per Post oder E-Mail zugeschickt werden, kündigte der Konzern an. Sie sollen 3 Jahre gültig sein.
Für BahnCard-100-Kunden gilt diese Regelung nicht. Die Bahn bittet sie, sich an den BahnComfort-Service für eine individuelle Lösung zu wenden. Das kritisierte der Fahrgastverband Pro Bahn auf seiner Internetseite als intransparent.
Pro Bahn: „Erster guter Schritt“
Die Regelungen für die anderen BahnCard-Typen begrüßte die Organisation aber. „Das ist ein guter erster Schritt“, sagte der Ehrenvorsitzende von Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, der Zeitung Die Welt. Noch lasse sich nicht abschätzen, wie groß der Schaden durch die Corona-Pandemie für die einzelnen Besitzer von Bahncards tatsächlich sein werde.
Wer viel fahre und schon deutlich vor Beginn der Krise eine Rabattkarte gekauft habe, bei dem könne sich die Bahncard bereits gelohnt haben. „Allerdings kann der gefühlte Schaden natürlich höher ausfallen, weil man die Bahn derzeit nicht nutzen kann“, sagte Naumann dem Zeitungsbericht zufolge. „Man muss nach dem Ende der Krise schauen, ob die Bahn noch einmal nachlegen und die Gültigkeit der Bahncards beispielsweise um jeweils einen oder zwei Monate verlängern kann“, so Naumann.
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