Deutscher Völkermord an Herero: New Yorker Gericht vertagt sich
Die Bundesregierung erscheint erstmals offiziell vor Gericht in den USA – und will mehr Zeit. Kritik kommt von Herero- und Nama-Vertretern aus Namibia.
epd/dpa/taz Der Justizstreit in New York über eine Klage von Vertretern der Herero- und Nama-Volksgruppen aus Namibia gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung wegen des an ihren Vorfahren begangenen Völkermords während der deutschen Kolonialzeit geht in eine weitere Runde. Das zuständige Bundesbezirksgericht in New York vertagt eine Anhörung über die Zulässigkeit der Klage am Donnerstag nach 15 Minuten auf 3. Mai, wie namibische Medien am Freitag berichteten.
Es folgte damit einem Antrag des Anwalts der Bundesregierung, die erstmals seit Einreichung der Klage vor einem Jahr offiziell vertreten war und jetzt mehr Zeit zur Vorbereitung verlangte.
Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte die Verschiebung, nicht aber den Termin, und wollte sich inhaltlich nicht zu dem Verfahren äußern. Die Bundesregierung sieht die Klage wegen des Grundsatzes der Staatenimmunität als unzulässig an.
Die Klage war im Januar 2017 eingereicht worden, nachdem Herero- und Nama-Vertreter mit Rufen nach Direktverhandlungen mit der Bundesregierung ohne Gehör geblieben waren. Sie stützt sich auf dieselben juristischen Grundlagen wie frühere Klagen von NS-Zwangsarbeitern gegen Deutschland in den USA.
Vertreter der Herero und Nama, die am Freitag Berlin besuchten, warfen Deutschland vor, auf Zeit zu spielen. Sie forderten bei einem Treffen mit der Linksfraktion im Bundestag, die Bundesregierung müsse in direkte Gespräche mit den Volksgruppen eintreten und die deutschen Kriegsverbrechen an den Herero und Nama als Völkermord anerkennen.
Die Entwicklungspolitikerin der Linksfraktion im Bundestag, Helin Evrim Sommer, forderte die Bundesregierung auf, auf die Kläger zuzugehen und „jeden Zweifel auszuräumen, ob die Verbrechen zwischen 1904 und 1908 ein Völkermord waren“.
Herero – Andenken eines Volkes
Deutschland verhandelt mit der namibischen Regierung über eine offizielle Entschuldigung für den Völkermord und eine deutsch-namibische Zukunftsstiftung, die Bildungs- und Forschungsprojekte fördern soll. Eine rechtswirksame Anerkennung der von deutschen Soldaten an Herero und Nama verübten Massaker zwischen 1904 und 1909 im damaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord lehnt Deutschland im in New York anhängigen Verfahren jedoch ab und spricht dort lediglich von „mutmaßlichen Gräueltaten“.
Verhandlungen zwischen dem Namibia-Beauftragten der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), und Vertretern der namibischen Regierung reichten nicht aus, sagte der frühere namibische Vizeminister für Landwirtschaftsreformen, Bernadus Swartbooi. Die Nachfahren der Ermordeten müssten mit am Tisch sitzen. Die Vorsitzende des Genozidkomitees der Herero, Esther Muinjangue, sagte, Deutschland müsse die Verantwortung für den Völkermord vorbehaltlos übernehmen.
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