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Deutsche Renten für NS-KollaborateureBelgien fordert Stopp von Zahlungen

74 Jahre nach Kriegsende erhalten 18 belgische NS-Kollaborateure eine Rente aus Deutschland. Das belgische Parlament fordert den Stopp.

Rekrutierungsstelle der Waffen-SS in Belgien, zwischen 1940 und 1944 Foto: Imago / Belga

Berlin taz | Das belgische Parlament fordert die deutsche Bundesregierung auf, Zahlungen an ehemalige belgische Nazi-Kollaborateure einzustellen. Eine entsprechende Entschließung wurde bereits am Mittwoch im Auswärtigen Ausschuss der Abgeordnetenkammer einstimmig beschlossen. 18 Leistungsempfänger in Belgien, alle über 90 Jahre alt, beziehen nach Angaben des Bundessozialministeriums seit Jahrzehnten Zusatzrenten aus Deutschland, in Großbritannien erhalten 34 Personen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Beträge sollen monatlich zwischen 435 und 1275 Euro liegen, berichtet die Deutsche Welle in Bezug auf den Historiker und Nationalsozialismusforscher Alvin De Coninck.

Anspruch auf deutsche Opferrenten hätten in Belgien sowohl deutschsprachige Ostbelgier, die zwangseingezogen wurden, als auch Flamen und Wallonen, die sich freiwillig den deutschen Streitkräften anschlossen, sagte Christophe Brüll, Historiker an der Universität Luxemburg, der Nachrichtenagentur AFP. Für den Rentenbezug muss eine Kriegsverletzung nachgewiesen werden, verurteilte Kriegsverbrecher sind von den Bezügen ausgeschlossen.

Der Antrag im belgischen Parlament wurde von der regionalistisch-liberalen Démocrate Fédéraliste Indépendant und der sozialdemokratischen Partei PS gestellt. Darin wird von einer „völlig unannehmbaren Situation“ gesprochen. Es sei ungerecht, dass belgische Kollaborateure Renten bezögen. Dies würde der Erinnerung an den Nationalsozialismus und dem europäischen Friedensprojekt widersprechen.

„Die Namen dieser Personen sind dem deutschen Botschafter hier bekannt, werden jedoch nicht an die Bundesregierung weitergegeben“, heißt es im Beschluss weiter. Die Antragsteller vermuten deshalb, dass die Empfänger ihre Leistungen steuerfrei erhalten. „Den belgischen Behörden eine Liste über die Rentenberechtigten und die Höhe der Rentenleistungen zu übermitteln wäre auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich“, heißt es in einem Dokument aus dem vergangenen Jahr des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags.

„Führererlass“ Adolf Hitlers

Das betreffende Bundesversorgungsgesetz wurde bereits im Januar 1998 auf Initiative des damaligen Grünen-Abgeordneten Volker Beck geändert, damit ausländische NS-Kollaborateure keine deutschen Renten mehr erhalten können. „Leistungen sind zu versagen, wenn der Berechtigte während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, heißt es darin. „Der Gesetzeswortlaut ist heute eigentlich in Ordnung, nur um die Anwendung kümmerte sich im Sozialministerium nie jemand aktiv“, sagte Beck am Freitag zur Bild-Zeitung (kostenpflichtiger Inhalt).

„Nach dem 1950 in Kraft getretenen BVG werden Leistungen an Kriegsopfer erbracht. Das BVG ist anzuwenden bei gesundheitlichen Schäden u.a. durch militärischen oder militärähnlichen Dienst, unmittelbare Kriegseinwirkung oder weitere dort aufgeführte Sachverhalte“, teilte ein Sprecher des Bundessozialministeriums der taz mit. Unter den aktuellen Leistungsberechtigten in Belgien würden sich keine ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS befinden.

Im Juni 2018 fragte die Linken-Politikerin Ulla Jelpke in einer Fragestunde des Bundestags, wie die Bundesregierung auf die „Problematik von deutschen Rentenleistungen für ehemalige belgische Waffen-SS-Freiwillige und andere, in Belgien teilweise als Militärkollaborateure verurteilte Personen“ reagieren wolle. Der Bundesregierung lagen damals keine Erkenntnisse darüber vor, ob die damals noch 22 Leistungsempfänger Mitglieder der Waffen-SS waren. 2012 sollen noch über 2500 Belgier gelebt haben, die Renten aus Deutschland bezogen.

Freiwillige Angehörige der Waffen-SS, Wehrmacht und anderen NS-Kampfverbänden aus dem Ausland galten als Bedienstete des „Deutschen Reichs“ und haben dementsprechend das Recht auf Rentenzahlungen erhalten. Dies geht auf einen „Führererlass“ Adolf Hitlers zurück, der damit ausländische Freiwillige belohnen wollte, die ihm „Treue und Gehorsam“ geschworen hatten. Mitte der 1990er Jahre habe es allein in Lettland noch rund 1500 ehemalige Waffen-SS-Angehörige gegeben, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz bezogen, so der Historiker Martin Göllnitz gegenüber der Deutschen Welle. In Belgien wurden nach dem Zweiten Weltkrieg über 80.000 NS-Kollaborateure verurteilt.

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19 Kommentare

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  • Der letzte Blödsinn. Abgesehen von der Selbstverständlichkeit der finanziellen Versorgung im Alter, wurde das Gesetz 1998 geändert. Da hatten alle Empfänger die Rentengrenze schon überschritten. Ich glaube nicht, daß man die Leute nun und im Nachhinein, aus dem sozialen Netz wirft. Tz...

  • Das belgische Parlament fordert also, Zahlungen an Kollaborateure einzustellen?



    Auch an die Kollaborateure, die 1960 dafür gesorgt haben, dass der "Belgisch-Kongo" unter Mobutos Herrschaft wieder pariert?



    Auch an die Kollaborateure, die im Kongo bis 1960 "pour le roi" mordeten?



    Aber nee, klar, um diese Petitessen will sich der wackere belgische Parlamentarier natürlich nicht kümmern.

  • Leistungen an Opfer des 3. Reiches zu zahlen, ist der Bundesregierung immer schwerer gefallen. Na ja. Da konnte man sich auch nicht auf einen Führererlass stützen...

  • Man sollte eher den noch lebenden Opfern mehr und einfacher zahlen. So degoutant es auch sein mag, NS-Gehilfen Renten auszubezahlen, so wenig halte ich davon, aus politischen Gründen Renten zu kürzen. Entweder es liegt eine Verurteilung vor, und dieses Gesellen haben keinen Rentenanspruch, oder es muss gezahlt werden. Ansonsten wären Rentenansprüche tagespolitischer Willkür ausgesetzt: Soll man, um medial gut dazustehen, Kinderschändern, Reichsbürgern, und Salafisten je nach öffentlichem Empörungsgrad die Renten kürzen? Wem versagt eine Regierung mit Afd- Beteiligung die Rente - Blos Ausländern und Alt-RAFlern oder jedem Horstfeind und Gartenzwergverächter?



    Passen wir blos auf, wessen Fass wir wegen einem Problem, dass sich bald selbst beerdigt, zu öffnen bereit sind.

    • @Euromeyer:

      Gemach - Gemach -

      “…Bundesversorgungsgesetz „Leistungen... zu versagen (sind), wenn der Berechtigte während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat…“ - ist ne hohe Schwelle.



      (Wird nicht nur hier - gern übersehen.



      Siehe nämlich - wiki - et al. )

      de.wikipedia.org/w...die_Menschlichkeit



      &



      de.wikipedia.org/wiki/Kriegsverbrechen

      • @Lowandorder:

        Mann könnte das Gesetz auch so auslegen, dass der freiwillige Anschluss an ein System, dass einfachste Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit missachtet, ein Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ist.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          May be - bin da schlicht zu lange raus - sorry. Den Müll müssen mal jetzt andere runtertragen. Ehrenvoll.

          unterm——btw —



          Damals ist manches versucht worden -



          (m.W. gab es vereinzelt Gesetze - die diese Formel bereits enthielten)



          & unter uns Pastortöchtern: - ob all Solches - die Revisionsinstanz überstanden hätten - who knows^¿*

          Aber - Nicht selten waren die Tatbestände für sich - So derart niederschmetternd (dank preußischer Aktenführung & Korneli Münster (hück Bundesarchiv!). Daß nicht ins Rechtsmittel gegangen wurde. Ja.



          (…die Entscheidungsgründe bestanden dann aus s.ä. “…ergibt sich aus dem (unstreitigen) Vorstehenden - daß die Voraussetzungen des & 72 G 131 für eine Gewährung ersichtlich nicht vorliegen.“ Rechtsmittelbelehrung •)

          Da wir das alles ja nicht vorab “studiert“ hatten - war erst der von eher konservativ-reaktionären Kollegen (staats)getragene “Pointilismus“ zu überwinden. Newahr



          Zumal - vieles nicht “OVG Münster-lastig“ war & junge dynamische Karriereristen (doch doch) nicht die Bohne interessierte! = 'Nach ner halben Stunde - lag die Akte dorten wieder - im



          Ausgangsbock!' Woll.

          So geht das



          (Elend & Chance - zugleich!)



          Wollnichwoll.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Dann müsste man jedem NSDAP Mitglied und dessen Witwe(r) die Rente versagen - Schied aber auch - sind aber auch fast alle schon tot.



          Bleiben noch SEDler - so in ca 20-25 Jahren, wenn diese Truppe inkl. Angehöriger zu einem ausreichend kleinen Resthaufen geschrumpft ist, um als Alibi-Handwaschpaste der öffentlichen Selbstwahrnehmung zu dienen (Nein, weder habe ich Mitleid mit NS-Altschergen, noch setze ich Faschos und Kommis gleich, nur hat die SED halt auch Grundsätze der Menschlichkeit + Rechtsstaatlichkeit missachtet und empörungswürdige Tätergruppen hinterlassen)

          • @Euromeyer:

            "Dann müsste man jedem NSDAP Mitglied und dessen Witwe(r) die Rente versagen - Schied aber auch - sind aber auch fast alle schon tot."

            Nein. Die Belgier (und auch andere) erhalten die Rente explizit als Belohnung für den Verrat ihres Heimatlandes an das Großdeutsche Reich. Eine Rente für die Mitgliedschaft in der NSDAP gibt es (zum Glück) nicht. Mit der SED sieht es ähnlich aus.

          • @Euromeyer:

            Deswegen - mit Verlaub - entscheidet sojet auch nicht der Stammtisch & die e-taz-kommune.

            Sondern ist darüber nach Recht&Gesetz zu befinden. Die ggfls erst noch zu schaffen wären - Rückwirkungsverbot etc & btw - hm!). Einerseits.

            Andererseits. Wie bei anderen Artikeln auch. Dürfte den wenigsten unserer so klugen & weitsichtigen - doch doch -



            Müttern&Vätern des Grundgesetzes* - die mögliche Tragweite des Art. 131 GG - klar gewesen sein! (“Kannst halt nur bis zum Horizont gucken" - wa!)

            “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



            Art 131



            Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln. Entsprechendes gilt für Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhalten. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes können vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelung Rechtsansprüche nicht geltend gemacht werden."

            Daß da ein gut hoch angesiedelter mal verbeamteter Nazi - nach post 8. Mai 45 Anwalt - in den 70ern sich altersweise noch ne zusätzliche Nachversicherung gutschreiben lassen könnte haben wollen sollen^¿^ Nich to glöben. Ja.

            Aber. Hätten Sies gewußt*¿*



            Zumal ja ein gewisser Rainer Candidus Barzel* aka Ölprinz noch Mitte der 50er - anders als kurz vor Ableben -



            Nò. Ooch wieder klar - wa.



            Diesem 'Provisorium Grundgesetz'- ja fein jesuitisch-rabulistisch - keine lange Lebensdauer meinte bescheinigen zu können. Gellewelle.

            Nunja - Es kam Beitritt & Viel - Anderes.

            unterm----



            de.m.wikipedia.org...fallenden_Personen

            • @Lowandorder:

              Wo Sie Recht haben , haben Sie recht :)

  • Treue- und Gehorsamsrenten

    Zitat: „Dies geht auf einen „Führererlass“ Adolf Hitlers zurück, der damit ausländische Freiwillige belohnen wollte, die ihm „Treue und Gehorsam“ geschworen hatten.“

    74 Jahre nach der Zertrümmerung des auf Tausend Jahre angelegten Reiches der Hakenkreuzler beruft sich also die Verwaltungsbürokratie der Freiheitlich-Demokratischen Berliner Republik immer noch auf einen Führererlaß als Rechtsgrundlage. Das muß man sich mal vorstellen! Bleibt die Frage, ob von diesen Renten Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden und sie demnächst gleichermaßen unter die von der SPD geplante Mindestsicherung fallen, mithin ggfs. angehoben werden...

    Wenn nach dem im Januar 1998 nach der dankenswerten Initiative des damaligen Grünen-Abgeordneten Volker Beck geänderten Bundesversorgungsgesetz „Leistungen... zu versagen (sind), wenn der Berechtigte während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, so bedeutet dies im Umkehrschluß, bis dahin hätten auch die elsässischen Angehörigen des SS-Panzergrenadier-Regiments 4 „Der Führer“ der 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ eine solche Treue- und Gehorsamsrente beanspruchen können, die an dem Massaker von Oradour-sur-Glane am 10. Juni 1944 mit 642 z. T. lebendigen Leibes verbrannten Opfern, darunter über 400 Frauen und Kinder beteiligt waren.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Verweise auf -

      FORSCHUNGSBERICHT



      Die Neufassung des § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG): Streichung von Kriegsopferrenten für NS-Täter



      – Schlussbericht –



      Die Neufassung des § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG):



      Streichung von Kriegsopferrenten für NS-Täter



      - Gründe für die geringe Zahl der Streichungen trotz der Vielzahl der vom Simon Wiesenthal Center übermittelten Daten -



      Ein Gemeinschaftsprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Simon Wiesenthal Centers



      Schlussbericht



      September 2016

      Kurzbeschreibung



      Der neue § 1a des Bundesversorgungsgesetzes trat im Januar 1998 in Kraft. Die Medienöf- fentlichkeit setzte große Erwartungen in die neue Regelung. Sie sollte dadurch Gerechtigkeit schaffen, dass Personen, die in der NS-Zeit gegen Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hatten, die Kriegsopferrente entzogen werden konnte. Im Zuge der Umsetzung der neuen Vorschrift hat das Simon Wiesenthal Center über 70.000 Namen ermittelt, bei denen eine Entziehung der Kriegsopferrente in Betracht kam. Bis heute wurden aber nur 99 Kriegsopfer- renten entzogen. Es blieb die Frage nach den Gründen für diese hohe Diskrepanz. Dieser Fra- ge sind jetzt erstmals die beiden Historiker Dr. Stefan Klemp und Martin Hölzl nachgegan- gen. Dabei haben sie auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und seine praktische Um- setzung von 1998 bis 2013 erforscht.

      & 216 Seiten!

      www.bmas.de/Shared...ublicationFile&v=3

      & z. B.



      www.anstageslicht....worten1994-red.pdf

      unterm——dess —



      War als junger VerwRi - mit dem sog. Kriegsfolgenrecht - LAG - vor allem aber post - Art. 131 Grundgesetz



      (- G 131) aber auch HHG etc befaßt.

      Es dauerte eine Weile - bis mir & vor allem den mit Rentenrecht & BVG - befaßten SozRi - uns “Unfrisierten“ - die teils ungeheuerlichen Verwerfungen dämmerten.

      • @Lowandorder:

        Ich denke dass 70000 + Angehörige und Partei+Verbandsfreunde einfach noch eine zu große und damit politisch zu relevante Gruppe waren, um gegen sie vorzugehen. Auch im europ. Ausland war es politisch opportun, Gras darüber wachsen zu lassen, bis die meisten in selbiges gebissen haben. Warum die Handlungsentschlossenheit in Belgien jetzt und nicht vor 20 Jahren? Evtl, weil dass dies als Anti-flämisch von gewissen relevanten Gruppen bezeichet worden wäre?

        • @Euromeyer:

          Es war doch schon vor einigen Jahren berichtet worden, dass nun nach dem Ende "der kommunistischen Gewaltherrschaft im Baltikum" dorthin für ehemalige Waffen-SS-Angehörige Renten überwiesen worden. Sicherlich nur klein, weil die 1000 Jahre im Baltikum ja 1944 schon wieder endeten, aber es war für die Empfänger schon ein ordentliches Zubrot zu ihren kleinen staatlichen Renten.



          Und prompt gab es dann auch jährliche Traditions-Aufmärsche z.B. in Riga ....



          Horror für Opfer und Nachkommen ..



          ich wunderte mich schon Sommer 1977 wieviele alte Letten uns lieber immer auf deutsch statt russisch ansprachen ... DDR-Studenten fielen im Straßenbild auf .....

        • @Euromeyer:

          Jung - Spekulatius - nich noch was früh im Jahr^¿^ - hm.

  • Auch in Frankreich Empörung. In einem Bericht im Figaro wird darauf verwiesen, dass es 54 Bezieher in Frankreich gibt, sehr viele auch in Polen, 573. Slovenien 184, Österreich 101, Tschechien 94. Usw. - Afrika: 9 Süd-Afrika, 4 in Namibia. USA 250, 121 Canada, 18 Brasilien, 8 Argentinien. 44 Australien. - Insgesamt über 2000 Personen ...

    www.lefigaro.fr/in...au-regime-nazi.php

    • @Christoph :

      In einigen Ländern wohnen noch Volksdeutsche, die z.B. nach den Abspaltungen vom Deutschen Reich 1919-1923 (Posen, Oberschlesien) nach 1939 wieder deutsche Staatsbürgerschaft bekamen und in der Wehrmacht gedient hatten. Sie als Kollaborateure zu bezeichnen ist ein Witz.

  • Schau an. Und Leute, die Zwangsarbeit geleistet haben, kriegen nichts, weil angeblich kein Geld da ist.