Debatte um Kulturstaatsminister Weimer: Wer Weimer kritisiert, darf den VS nicht schonen
Der Fokus muss von Weimer weg und auf den Verfassungsschutz. Denn es gibt eine dringende Frage: Schützt der Geheimdienst wirklich das Grundgesetz?
I n seltener Einhelligkeit verurteilen nahezu alle Medien mit Ausnahme der Bild-Zeitung den parteilosen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Er hatte drei Buchläden von der Liste des Buchhandlungspreises streichen lassen, mit dem wolkigen Verweis auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, und sich dann aus der Verantwortung gestohlen.
Die einen vermuten dahinter politisches Kalkül eines rechten Kulturkämpfers, die anderen Überforderung eines politisch Unerfahrenen. Einig sind sich linke und konservative Journalist:innen: Weimer muss weg.
Doch der Fokus auf seine Person lenkt von einem Problem ab, das größer ist als seine Amtsführung: Das Verhältnis einer hypernervösen Gesellschaft zu ihrem Inlandsgeheimdienst, von dem sie sich Erlösung von ihren Weltuntergangs-Ängsten verspricht. Je nach persönlicher Verfasstheit sind dies Nazis in Regierungsämtern oder genderfluide Linksradikale im Haus nebenan.
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Denn es geht nicht einfach um niedliche, von einem Herrn Weimer drangsalierte inhabergeführte Buchläden. Welcher Welt- oder FAZ-Redakteur würde einen Finger über die Tastatur krümmen, wenn irgendein Jugendclub kein Geld vom Staat kriegen würde – weil eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes dort mal einen Hund beobachtet hat, der einem stadtbekannten Autonomen gehört? Und welche taz-Redakteurin würde sich umgekehrt über fehlende staatliche Förderung des Jugendclubs echauffieren, wenn das Herrchen des Hunds auf Demos gegen Ausländer anzutreffen wäre?
Verfahren soll auf Wunsch des Innenministers flächendeckend eingesetzt werden
Der Jugendclub wäre wie die Buchläden als extremistisch gebrandmarkt, nur weil die Hundesichtung in einer Textdatei des Verfassungsschutzes stehen würde. Beim Durchlaufen des „Haber-Verfahrens“, von dessen Existenz bisher nur Eingeweihte wussten, wäre der Vorfall als „verfassungsschutzrelevant“ aufgeploppt, weil der Verfassungsschutz ihn für relevant hielt, und die geldgebende Behörde hätte die Förderung versagen können – wie es jetzt im Fall der drei Buchläden geschehen ist, die ähnlich nah dran sind, die deutsche Verfassung zu gefährden wie der fiktive Jugendclub.
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung war das übrigens erst der Anfang. Das bisher sporadisch durchgeführte Verfahren soll auf Wunsch des Innenministers flächendeckend eingesetzt werden. Rechtlich ist das heikel, weil der Verfassungsschutz nicht einfach Informationen an andere Behörden weitergeben darf – darauf bezieht sich Weimers Gerede vom „Geheimschutz“. Doch das irritiert die Kommentator:innen zur Causa Weimer weniger als der aus ihrer Sicht unzulässige Übergriff auf den Kulturbetrieb. Als existiere der unabhängig, erhaben über den Rest.
Dabei könnte man sich vor einem de facto mitregierenden Verfassungsschutz gruseln, und zwar nicht erst, wenn die AfD auf Landes- und Bundesebene Exekutivfunktionen bekommt. Das Beispiel mit dem links- beziehungsweise rechtsextremem Hund mag flapsig überzeichnet erscheinen – aber nur denen, die nicht mitbekommen haben, was in Bremen die letzten anderthalb Monate los war.
Nachdenken bei Journalisten und Politikern unterbinden
Um es aufs Wesentliche zu kompensieren: Ein Bremer Rechtsanwalt wurde mit tatkräftiger Unterstützung der Lokalmedien Weser Kurier und Radio Bremen von Parlamentarier:innen und Regierungsmitgliedern aus seinem Amt als stellvertretender Landesverfassungsrichter gedrängt; eine zweite Rechtsanwältin ging, bevor ihr Ähnliches widerfuhr. Sie gelten als des Linksextremismus verdächtig – auf Grundlage von Spiegel-Artikeln, die viel raunen und wenig belegen.
Alleine das darin erwähnte Wort „Verfassungsschutzbericht“ reichte aber, um das Nachdenken bei Journalisten und Politiker:innen fast aller Couleur zu unterbinden. Sonst hätten sie gemerkt, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung, die sie zu verteidigen vorgeben, mit Füßen treten, wenn sie die anwaltliche Unabhängigkeit und die Gewaltenteilung attackieren. Es folgten weitere Enthüllungen über angeblich von der rot-grün-roten Regierungskoalition protegierte „Linksextreme“.
Das Beunruhigende daran: Die Überzeugung weiter Teile der Bremer Stadtgesellschaft inklusive SPD und Grünen, es gehe alles mit rechten Dingen zu, obwohl so vieles offenkundig rechtswidrig war, einschließlich eines V-Mann-Einsatzes des Verfassungsschutzes. Motto: Im Kampf gegen Extremismus, egal ob von „links“ oder „rechts“, kann man keine Gefangenen machen.
Misstrauen und Verleumdung dienen in dieser Perspektive der Freiheit. Auf diese Idee kann man kommen, weil der Verfassungsschutz derzeit gesetzeskonform linksradikale Kleingruppen beobachtet, die der parlamentarischen Demokratie nicht zutrauen, allen Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen. Die AfD hat daran kein Interesse, im Gegenteil, will dafür aber den Staat nicht abschaffen, sondern nur für ihre Ziele nutzen.
Wenn man also weniger über den Kulturstaatsminister und mehr über den Verfassungsschutz reden würde, entstünde vielleicht eine Diskussion, ob der wirklich die Werte des Grundgesetzes vor denen schützen kann, die sie beiseite räumen wollen.
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