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Debatte Obergrenze für FlüchtlingeMoral muss nachhaltig sein

Wird jetzt keine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen vereinbart, werden langfristig kaum noch Menschen zu uns kommen können.

Betten in holzverkleideten Kabinen im Wartezentrum Asyl in Erding (Bayern), einer ehemaligen Flugzeughalle. Foto: dpa

Es ist jetzt vernünftig und geboten, über Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen nachzudenken. Auch wer glaubt, dass Deutschland jährlich eine Million Flüchtlinge integrieren kann, kann nicht ausschließen, dass 2016 plötzlich 2,7 Millionen Menschen zu uns wollen – oder 3,4 Millionen. Gute Gründe, die Heimat zu verlassen, gibt es in viel zu vielen Teilen der Welt. Und in sehr vielen Fällen sind die Gründe auch asylrelevant, können also zu einem Bleiberecht in Deutschland führen.

Zwar könnte man schon irgendwie die Lüneburger Heide, das Emsland und die Uckermark mit Zeltstädten und Containern füllen. Deutschland will schutzberechtigte Flüchtlinge aber nicht nur irgendwie verwalten und durchfüttern (wie dies global eher üblich ist), sondern integrieren, das heißt sprachlich, beruflich und sozial zum Bestandteil der Gesellschaft werden lassen. Und eine so verstandene Aufnahmefähigkeit ist natürlich niedriger als die rein organisatorische.

Das Grundgesetz steht solchen Obergrenzen nicht entgegen. Wer hier noch mit dem deutschen Asylgrundrecht argumentiert, hat vergessen, dass CDU/CSU und SPD dieses 1993 weitgehend abgeschafft haben. Es wurde in den Folgejahren zwar durch ein eher großzügigeres europäisches Asylrecht ersetzt, allerdings ist das EU-Recht nicht so gestrickt, dass jeder Flüchtling sich den Staat seiner Zuflucht aussuchen kann. Formal gilt nämlich weiterhin die Dublin-Verordnung. Ihr zufolge ist das Asylverfahren in der Regel dort durchzuführen, wo der Flüchtling die EU betreten hat.

Deutschland pocht derzeit nicht allzu sehr auf die Dublin-Regeln, sondern macht weitgehend von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Das heißt, die Bundesregierung schickt asylberechtigte Flüchtlinge nicht weg, obwohl sie das rechtlich könnte. Unter anderem mit dem Selbsteintrittsrecht kann die Bundesregierung durchaus steuern, wie viele der Flüchtlinge, die nach Europa kommen, dann tatsächlich von Deutschland aufgenommen werden. Rechtlich ist sowohl ein großzügiger als auch ein restriktiver Kurs möglich.

Kontingentlösungen, über die die Bundesregierung derzeit spricht, sind zunächst etwas anderes als Obergrenzen. Kontingente haben den Vorteil, dass Flüchtlinge von den Aufnahmestaaten direkt in konfliktnahen Flüchtlingslagern abgeholt werden. Es ist also keine lebensgefährliche Reise erforderlich und die Flüchtlinge können sich auch das Geld für Schlepper sparen. Kontingente könnten sich zudem auf die schutzbedürftigsten Flüchtlinge konzentrieren. Problematisch ist aber, dass bei der demokratischen Bestimmung von Kontingenten meist lächerlich geringe Zahlen herauskommen, wie etwa in Großbritannien und den Vereinigten Staaten. Die USA wollen nur 10.000 syrische Flüchtlinge aufnehmen - so viele kommen nach Deutschland an einem Tag.

Merkel würde am Ende einen Kompromiss vermitteln

Dies spricht dafür, in Deutschland eher eine Obergrenze auszuhandeln, die von den derzeitigen Aufnahmezahlen ausgeht. Wenn heute eine Obergrenze bestimmt würde, könnte die SPD eine Million Flüchtlinge pro Jahr vorschlagen, die CSU würde nur 500.000 Flüchtlinge akzeptieren wollen und Merkel würde am Ende den Kompromiss von jährlich 800.000 Flüchtlingen vermitteln. Das wäre eine Zahl, für die sich – verglichen mit den anderen demokratischen Staaten – niemand zu schämen bräuchte und die voriges Jahr noch jeder als unvorstellbar bezeichnet hätte.

Was aber passiert, wenn mehr als die vereinbarten 800.000 Flüchtlinge nach Deutschland kämen? Dann wären die anderen EU-Staaten mehr als heute in der Pflicht, sich stärker zu engagieren. Sie könnten sich dann nicht mehr darauf verlassen, dass die Bundesrepublik schon alle Bleibeberechtigten aufnehmen wird. Sollte sich auch unter diesen veränderten Rahmenbedingungen die europäische Solidarität nicht verbessern, müsste die EU an den Außengrenzen oder in Konfliktnähe Wartelager einrichten, die gut versorgt werden. Verboten ist laut Genfer Flüchtlingskonvention nur die Zurückschiebung in den Verfolgerstaat.

Eine so gestaltete Obergrenze wäre für Deutschland zugleich eine Selbstverpflichtung, dann tatsächlich so viele Flüchtlinge aufzunehmen. Derzeit ist die Bereitschaft noch da, 800.000 Menschen jährlich zu integrieren. Die Willkommenskultur und der Glaube an Merkels „Wir schaffen das“ hat vor allem gelitten, weil es keine Antwort auf die Frage gab, ob die Flüchtlingszahlen immer weiter steigen werden.

Falls aber auf eine Obergrenze verzichtet wird und die Flüchtlingszahlen weiter steigen, wäre der gesellschaftliche Rechtsruck kaum aufzuhalten. Sollte erst einmal die AfD in Sachsen regieren und sie im Bund 23 Prozent erzielen, so würde wohl auch die dann dekretierte Obergrenze ganz anders aussehen. Allenfalls würden dann noch 10.000 Christen aus dem Irak aufgenommen. Wenn jetzt auf Obergrenzen verzichtet würde, brächte dies also wohl nur einen recht kurzfristigen humanitären Vorteil.

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38 Kommentare

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  • Der kleine Libanon hat mehr als eine Million Flüchtlinge im Zuge des Syrienkriegs aufgenommen - bei einer Bevölkerungszahl von rund 4 Millionen. So berichtete die Tagesschau vor rund einem Jahr (http://www.tagesschau.de/ausland/libanon-fluechtlinge-syrien-101.html).

     

    Umgerechnet auf die Bundesrepublik wären das 20 (in Worten: ZWANZIG) Millionen Flüchtlinge in drei Jahren, also fast sieben Mio Flüchtlinge pro Jahr. Und unter Berücksichtigung der noch gravierenderen Unterschiede bezüglich des Reichtums und Wohlstandsindex zwischen beiden Ländern könnte man auch von einer vergleichbaren Belastung von 15 oder 20 Mio Flüchtlingen pro Jahr sprechen.

     

    Flüchtlinge stehen bei uns stundenlang an, um ein bisschen Essen oder einen Schlafplatz zu erhalten. Die Einheimischen, um als Erster das neueste Smartphone oder eine Eintrittskarte für eine Kinofilm-Premiere oder ein Rock-Konzert zu ergattern. Wir jammern hier immer noch auf einem sehr, sehr hohen Niveau.

     

    Die Moral endet nicht dort, wo wir Gefahr laufen, dass uns niemand mehr Champagner nachschenkt. Sie fängt dort erst an.

  • Die Alternative zur Obergreze mit mehr oder weniger schickem Zaun und Durchsetzung mit staatlicher Gewalt ist die Beseitigung der Fluchtursachen. => Merkel/Grünen-Plan.

     

    Wer Merkel/den Grünen nach 12Jahren Einsatz in Afghanistan die auch nur ansatzweise Beseitigung der Fluchtursachen zutraut, sollte wegen Visionen zum Arzt gehen.

     

    Man sollte Afghanistan endlich in Ruhe lassen und den Versuch aufgeben, dort westliche Werte einführen zu wollen. Besser ist es durch den Militäreinsatz dort offensichtlich nicht geworden.

     

    Gleiches gilt für Syrien.

  • Ich bin ganz klar gegen Obergrenzen. Für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen darf es keine Begrenzungen geben.

    • @Claudia Ebert:

      Na, dann besteht bzgl. Wirtschaftsmigrantinnen schon mal kein Problem mit der Obergrenze, gelle.

  • Ich finde es gut undogmatisch sich Gedanken zu machen wie eine würdige uropäische Flüchtlingspolitik aussehen kann. Dabei versteht es sich von selbst, dass man nicht Sachen verteidigen kann wie Balkan als unsichere Herkunftstaaten usw. Wenn man jenseits von rechtspopulistischen Aufregen und RefugeeWelcome-Naivität sich drüber Gedanken macht wie man die Herausforderungen meistern kann und meistern wird.

  • Die TAZ kannste langsam einsalzen.

  • Zum Grundgesetz: In Artikel 16 Absatz 1 steht: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

    Seit 1993 steht aber im darauffolgenden zweiten Absatz: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."

    Danach kann sich nicht auf das grundgesetzlich garantierte Asylrecht berufen, wer über irgendeine Landgrenze einreist, insbesondere also keiner der vielen Flüchtlinge, die über Österreich kommen. Insofern hat der taz-Autor absolut recht, von einer "weitgehenden Abschaffung" 1993 zu schreiben.

    • @yohak yohak:

      Dem widerspricht ja niemand.

      Im Gegenteil - ceterum censeo.

       

      Nur - es bleibt in beiden Fassungen ein Menschenrecht -

      D.h. aus der Schleifung des Asyls a 1993 - der derzeit gültigen Fassung im Grundgesetz kann eine verfassungsrechtlich begründete Obergrenze!! - eben gerade nicht ab/hergeleitet werden.

       

      Wie & wo der menschenrechtsbegründete Anspruch auf Asyl eines

      Flüchtlings dann realisiert wird/werden kann - ist eine andere Frage.

      In diese Richtung zielen die

      Vorstöße Kontingente eines

      FrozenThomas DeHugo'not et al.!

    • @yohak yohak:

      Sehe ich auch so. Man hat den ersten Satz nur der Optik halber stehengelassen und weil ansonsten die verfassungsmäßige Arbeitsgrundlage für zahlreiche Behörden und Tausende von Beamte mit Pensionsanspruch entfallen wäre. So wurde aus einem elementaren Grundrecht eine reine Ermessensentscheidung. Wer hier Asyl begehrt, dem kann rechtliches Gehör gewährt werden, muss es aber nach Absatz 2 in den allermeisten Fällen doch gar nicht mehr. Würde man morgen alle Flüchtlinge, die über Österreich eingereist sind, wieder nach Österreich abschieben, so hätte man damit nur aus einem innenpolitischen Problem ein aussenpolitisches Problem gemacht. Wer kann daran eigentlich ein Interesse haben?

    • @yohak yohak:

      In diesem Fall ist jede Grenzüberschreitung als ziviler Ungehorsam zu sehen. Scheiß auf das Gesetz, hier geht´s um Leben und nicht um Paragraphen.

      • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        Na hoffen wir mal da ihre "Gesetzestreue" nicht auf noch mehr Bürger in Dresden oder Freital abfärbt.

        • 3G
          3784 (Profil gelöscht)
          @Thomas_Ba_Wü:

          Soweit mir bekannt gab es in Deutschland schon einmal Gesetze die sich nicht den Teufel scherten um das Leben eines Menschen. Es gab damals eine marginale Minderheit an Menschen in dem Land, die auf das Gesetz pfiffen, und dieser marginalen Minderheit gegenüber den Konsens, der durch “Gesetzestreue” weltberühmt wurde.

          Dies wissend formten die Gründungsväter des Grundgesetzes einst Paragraphen, die auch anständige Menschen erfüllen konnten. Und da sie ihre Pappenheimer nur zur Genüge kannten, gossen sie in ihrer Weitsicht noch einen Pragraphen, der ein für allemal jedem verbot, bestimmte Paragraphen in ihrem Wesensgehalt zu verändern. Beruft sich einer darauf, ist er gesetzestreu. Der Rest sind die Pappenheimer.

        • @Thomas_Ba_Wü:

          Falls Sie braune Gewalt und Brandstiftung meinen: Diese fallen nicht unter zivilen Ungehorsam, es sind Straftaten. Studieren Sie die Gesetzeslage dazu. Vor allem das jüngste Urteil zum Stuttgarter Schwarzen Donnerstag ist zur Differenzierung interessant.

          • 1G
            12294 (Profil gelöscht)
            @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

            Gemach, gemach... was ziviler Ungehorsam ist und was nicht, liegt immer im Auge des Betrachters. Diejenigen etwa , die zukünftige Asylbewerberheime im Brand stecken, würden das sicher auch als notwendigen zivilen Ungehorsam gegen den Asylwahn bezeichnen. Aber keine Sorge: wir fragen in Zukunft alle beim Dloch nach, ob es nun gerechtfertigt ist oder nicht.

            • @12294 (Profil gelöscht):

              Die hier angesprochene Brandstiftung ist eine Straftat, die Täter gemeingefährliche Verbrecher. Die Gemeingefährlichkeit ergibt sich allein daraus, dass die Häuser zum teil bewohnt sind und sich in der Regel weitere bewohnte Häuser in der Nachbarschaft befinden.

               

              "Ungehorsam" bedeutet lediglich eine gesetzlich vorgegebene Handlung passiv zu unterlassen. Brandstiftung ist keine passive Unterlassung, sondern ein aktiver Rechtsbruch und immer auch ein Angriff auf die körperliche Unversehrheit Unbeteiligter. Aktive Handlungen zur Verhinderung gesetzlicher Vorgaben gehören in den Bereich des "Widerstandes".

               

              "Zivil" ist das Verhalten der Brandstiftung ebenfalls nicht, da dieses weitgehende Gewaltfreiheit voraussetzt. Angriffe auf bzw. billigende Inkaufnahme der Verletzung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit lassen sich damit nicht in einklang bringen. Solches Verhalten wird als "militant" eingestuft.

               

              Bei den Brandstiftungen handelt es sich somit um Aktionsformen aus dem militanten Widerstand. Die Täter, da sie zumeist aus purem Eigennutz handeln und keinem objektiv erkennbaren "höheren Recht" zum Durchbruch verhelfen wollen, sind als "Terroristen" zu bezeichnen und zu behandeln.

            • 3G
              3784 (Profil gelöscht)
              @12294 (Profil gelöscht):

              Auch nach ausgiebigem "gemach, gemach...": Es wäre hilfreich, wenn Sie sich vor der Nutzung eines Begriffs erst einmal informieren würden, was der Begriff bezeichnet. Was ziviler Ungehorsam ist, liegt keineswegs im Auge des Betrachters. Bereits seit der Antike ist ziviler Ungehorsam nur dann ziviler Ungehorsam, wenn er sich an einem höheren Recht orientiert. Herr Dloch orientiert sich an einem höheren Recht.

              Folgt einer jedoch Ihrem Wunsch, könnte auch die NSDAP zivilen Ungehorsam geltend machen.

  • 3G
    3784 (Profil gelöscht)

    „Falls aber auf eine Obergrenze verzichtet wird und die Flüchtlingszahlen weiter steigen, wäre der gesellschaftliche Rechtsruck kaum aufzuhalten.“

     

    Der gesellschaftliche Rechtsruck wird mit einer Obergrenze keineswegs aufgehalten, das genaue Gegenteil wird darüber gefördert, er wird beschleunigt.

     

    Vom Kompromiss

    http://www.textlog.de/tucholsky-lied-kompromiss.html

     

    zum "Konsens ist ein Wert an sich" des deutschen "Philosophen" Kretschmann führt – was den Intellekt betrifft – ein schnurgerader Weg. Steil abwärts. Und unaufhaltsam.

  • Es geht also nicht in erster Linie um die deutsche Wirtschaft und ihre "Nachfrage" nach "Arbeitskräften", sondern um Menschenrechte.

    • @nzuli sana:

      Das eine schließt das andere ja nicht unbedingt aus - oder?

  • Sorry ich glaub es nicht -

     

    Art. 16. GG ursprüngl.F.

    ......

    (2)....

    Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

     

    & heute

     

    Art 16 a GG (n.F.)

    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

     

    Und jetzt Herr Rath - unfaßbar ->

     

    "....Das Grundgesetz steht solchen Obergrenzen nicht entgegen. Wer hier noch mit dem deutschen Asylgrundrecht argumentiert, hat vergessen, dass CDU/CSU und SPD dieses 1993 weitgehend abgeschafft haben. Es wurde in den Folgejahren zwar durch ein eher großzügigeres europäisches Asylrecht ersetzt, allerdings ist das EU-Recht nicht so gestrickt, dass jeder Flüchtling sich den Staat seiner Zuflucht aussuchen kann. Formal gilt nämlich weiterhin die Dublin-Verordnung. Ihr zufolge ist das Asylverfahren in der Regel dort durchzuführen, wo der Flüchtling die EU betreten hat.. .."

     

    Sorry - aber sie haben doch mal Jura studiert - odr?

    Sumsubtion etc - schon mal gehört?

    Fein.

     

    @MOWGLI hat´s Ihnen ja schon inhaltlich-sachlich um die Ohren gekloppt.

    Aber auch juristisch -> verfassungsrechtlich-handwerklich:

    Geht´s noch?

    Mit Peter Häberle

    (ganz früher mal Freiburg;) ->

    "Desch ist under Ihrem Niveauo."

     

    kurz - Einfach bodenlos.

    (Rumschwadronieren auf 3.Sem Niveau; allenfalls!)

    • @Lowandorder:

      Es wäre gerade angesichts der Flüchtlingsfrage zu begrüßen, wenn die klarsichtige Einschätzung von

      Bernhard Schlink: " Politiker sind keine Juristen - auch wenn sie zwei Staatsexamina haben." -

      Auch fürderhin auf diese Personen - & öh Berufsgruppe beschränkt bliebe.

    • @Lowandorder:

      Ich bin nur juristischer Laie, aber ich denke nicht, das Kriegsfluechtlinge als politisch Verfolgte gelten.

      • @Trollator:

        Damit - machen Sie zu recht das nächste Faß auf -

         

        Diese gezielte Vermischung von Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten -

        Die ja auch hier wieder betrieben wird Um Obergrenzen politisch zu puschen -

        Wollt ich nicht noch zusätzlich anführen.

        Sondern lediglich klarstellen -

        Daß Obergrenzen aus dem Verfassungsartikeln (a.F. & n.F.) des Grundgesetzes - GG - zum

        Menschenrecht Asyl für politisch Verfolgte nicht ableitbar sind.

        kurz - alles hat weder Hand noch Fuß.

  • Lustige Logik: Wenn wir jetzt nicht Menschen an der Grenze sterben lassen, werden wir später Menschen an den Grenzen sterben kassen müssen.

     

    Aber solange wir Politiker, die die Bombadierung ganzer Landstriche durchwinken, solange wir diese Kerle nicht mit Mistgabeln in die Wüste schicken, sind wir selber schuld an der Situation.

  • Aha. Christian Rath schlägt also vor, einen sogenennten "Folgefehler" zu begehen. Folgefehler sind Fehler, die sich nicht vermeiden lassen, weil zuvor bereits grundlegende Fehler begangen wurden, die nicht erkannt worden sind und/oder nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Am falschen Ergebnis ändern Folgefehler leider gar nichts.

     

    Nein, es ist nicht "vernünftig und geboten", das Asylgesetz mit Obergrenzen zu kombinieren. Menschen, deren Leben akut bedroht ist, an der Grenze abzuweisen, weil das "Boot" angeblich schon "voll" ist (keine saubere Bettwäsche mehr), ist unmenschlich und also falsch.

     

    "Vernünftig und geboten" wäre es gewesen, es gar nicht erst zu einem Bürgerkrieg kommen zu lassen in Syrien. Schon gar nicht zu einem, der nicht zu gewinnen ist. Dazu allerdings war offenbar der "Druck" zu groß, den Assad mit seiner "Politik" aufgebaut und den DER Westen mit seiner eigenen nicht reduziert hat.

     

    "Vernünftig und geboten" wäre es darüber hinaus, mit den europäischen Nachbarn eine Art Lastenausgleich zu verhandeln. Dafür gäbe es mit der UN-Flüchtlings- bzw. mit der UN-Menschenrechtskonvention nicht nur eine moralische Rechtfertigung bzw. Verpflichtung. Es gäbe innerhalb der EU auch ökonomische und politische Möglichkeiten, unwillige Partner zu "überzeugen".

     

    "Vernünftig und geboten" wäre es außerdem, endlich ein Einwanderungsgesetz zu erlassen. Damit wäre einerseits etwas "Druck" vom Asylgesetz genommen und andererseits das Instrument der Obergrenze legitim.

     

    Das Dumme an Entscheidungen, die "vernünftig und geboten" sind, ist leider, dass sie fast immer sehr viel Arbeit und Ärger machen. Zu viel, als dass die „verantwortlichen Entscheidungsträger“ sie angehen wollten.

     

    Übrigens: Das Argument, das Grundgesetz stehe Obergrenzen nicht entgegen, weil CDU/CSU und SPD das Asylgrundrecht "weitgehend abgeschafft haben", verbietet sich von selbst. Das ist Trittbrettfahrerei der übelsten Sorte.

    • @mowgli:

      Die wenigen Rettungsboote der Titanic haben nicht alle retten können. Wenn alle in die Botte gekommen wären, hätte niemand Rettung erfahren.

      • @TazTiz:

        Also retten "wir" erstmal die erste Klasse (uns selbst), den Champagner und den Kaviar. Dem dreckigen Rest können "wir" dann übers Wasser zurufen: "Sorry, aber schön dass ihr dabei ward..."

  • Flüchtlingskontingente, bei der Flüchtlinge vor Ort an Hand klarer humanitärer Kriterien selektiert werden und dann ohne lebensgefährliche Reisen in die Aufnahmeländer kommen, sind auf jeden Fall die bessere Lösung.

    Trotzdem muss es auch eine Minimallösung für die Menschen geben, die auf anderem Weg zu uns kommen.

  • Solange man keine Untergrenzen, bspw

    für Beiträge in UNHCR , radikal flache Obergrenzen für Waffenlieferungen, für die Geduld mit Diktaturen, wie S-Arabien und Katar und folglich Machbarkeit kapitalist. Vorhaben zieht, sollte man über Obergrenzen der Flüchtlingsaufnahme schweigen !

    Das hat doch alles Ursachen, Herr Rath und dagegen sollten Sie anschreiben, wenn Sie ein Tazler sind. Die- nehmen uns- die- Bonbons- weg-Gülle wird anderswo schon genug verbreitet.

  • Jetzt spricht sich sogar die TAZ für Obergrenzen aus. Die Welt wir immer verrückter.

    Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Grenzen und darf dies auch nicht tun.

  • "Wird jetzt keine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen vereinbart, werden langfristig kaum noch Menschen zu uns kommen können."

     

    Und wird eine vereinbart, dann auch nicht. Tolle Logik. Wird so auch heute abend in Dresden wieder verbreitet.

  • ob Obergrenze oder nicht, wichtig wäre mit diesem Lamento und den Horrorszenarien aufzuhören. Es gibt soviel freiwillige Helfer, die gilt es zu unterstützen und wert zu schätzen. Bürger sollten angeleitet werden, wie sie sich einbringen können, dann hört auch das Rumgenöhle auf und das CSU-Geschwafel kann als das erkannt werden, was es ist: Fischen am rechten Rand.

    • @Jochen Rohwer:

      Aha, und wo kommen die Freiwilligen für die Flüchtlinge vom nächsten Jahr her? Irgendwann müss die jetzigen übrigens auch mal wieder arbeiten, studieren und sich um ihre Familien kümmern.

      Es gibt einen guten Grundsatz: versprich keine Dinge, die Du nicht halten kannst.

      • @Breitmaulfrosch:

        Sehr guter Grundsatz!

  • schade, dass das kein autorengezeichneter Beitrag ist.

    Verntwortet sowas die Chefredaktion?

     

    Das soll keine Kritik sein, sondern ist nur ein Verständnisfrage

  • Rein technisch betrachtet ist das Hauptproblem ja auch nicht die Menge der Flüchtlinge, sondern die Geschwindigkeit, in der sie ankommen. "Obergrenze" würde nicht heißen "absolute Obergrenze", sondern Kanalisierung des Zustroms zu jährlich schaffbaren Zuwanderungsmengen.

     

    ÜBRIGENS: Wenn mehr Leute kommen, kommen mehr Leute. Daran würde auch eine "Obergrenze" nichts ändern. Aber der Gebrauch des Wortes würde den Politikern helfen, nun einmal vorhandene Ängste beruhigen zu können.

  • "…Es ist jetzt vernünftig und geboten, über Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen nachzudenken…"

     

    Eh ich mit Letzterem anfange -

    Hätt ich schon gern gewußt -

    Wer der tazler - dieses freihändige

    Elaborat - Verantwortet -

    Geschrieben hat!

    Danke.