Die Innenministerin will „massive“ Zurückweisungen an den Grenzen – und setzt auf Schnellverfahren an der Grenze. Doch der Union reicht das nicht.
Das Bremer Landgericht weist die Anklage im Bamf-Skandal fast ganz zurück. Asylrechtlich ist der Bremer Außenstellenleiterin nichts vorzuwerfen.
Italien setzt wegen der Epidemie das Dublin-Abkommen außer Kraft. Asylbewerber dürfen nun auf ein Verfahren in Deutschland hoffen.
Wenn EU-Länder freiwillig Gerettete aufnehmen, werden rechte Regierungen sich weiter sperren. Aber im Moment ist das der einzig richtige Weg.
Schlechte Lebensbedingungen sprechen nur in Ausnahmen gegen Abschiebung, so das Gericht. Es müsse mindestens „Verelendung“ drohen.
Menschen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden, aber bereits in Spanien Asyl beantragt haben, sollen rückgeführt werden. Dafür gebe es einen Deal.
Eine afghanische Familie sollte erst nach Bulgarien und dann nach Rumänien abgeschoben werden. Trotz eines Suizidversuchs droht nun ein dritter Versuch.
Die Quote ist gescheitert. Europa braucht einen Rettungsfonds für Flüchtlinge – und legale Einwanderungsmöglichkeiten.
In Italien droht keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, urteilt das Oberverwaltungsgericht NRW. Es bestätigt die Dublin-Verordnungen.
Wird jetzt keine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen vereinbart, werden langfristig kaum noch Menschen zu uns kommen können.
Um seiner Abschiebung zu entgehen, flüchtete ein Eritreer ins Kirchenasyl. Sein Anwalt sagt: Er müsste bleiben dürfen wie derzeit ein Syrer.
Lübecker sammeln Spenden, um Flüchtlingen Tickets nach Schweden zu kaufen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sich die Helfer damit strafbar machen.
Ein Deal zwischen Christen und Behörden sollte die Zahl der Kirchenasyle senken. Weil es an der Umsetzung hapert, setzen die Beteiligten neue Gespräche an.
Innenminister de Maizière droht damit, das Kirchenasyl auszuhebeln. Die Kirchen beharren aber darauf, bedrohten Flüchtlingen Schutz zu gewähren.
Der Innenminister will die Kritik der Kirchen am europäischen Verteilungssystem entkräften, sagt Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien zulässig. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Joachim Hermann wirft der italienischen Regierung vor, die EU-Asylbestimmungen zu missachten. Sie lasse die Flüchtlinge einfach weiterreisen.
Der Sudanese Ashraf Y. soll von Niedersachsen nach Ungarn abgeschoben werden - obwohl dort menschenunwürdige Umstände herrschen.
70 Afghanistan-Flüchtlinge warten in Karlsruhe auf einen Asylbescheid. In Ungarn hätten sie Aufenthaltsrecht – doch die Unterkünfte dort waren katastrophal.