piwik no script img

Debatte FamilienpolitikDrei sind keiner zuviel

Kommentar von Jochen König

In Deutschland können bisher höchstens zwei Menschen rechtlich anerkannte Eltern eines Kindes sein. Warum nicht auch drei?

Hier gibt es noch genug Platz für ein drittes Elternteil Foto: Imago/Westend61

I m Kontext der Diversifizierung von Familienformen wurde in den letzten Jahren über verschiedene familienpolitische Aspekte gestritten. Eine Öffnung der Ehe sowie das damit zusammenhängende Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare gehören zu den lautesten Forderungen. Aber eine Debatte darüber, ob auch mehr als zwei Personen Eltern eines Kindes werden können, wird bisher nicht geführt.

Ich lebe in einer Drei-Eltern-Familie. Unser gemeinsames Kind lebt seit mittlerweile eineinhalb Jahren abwechselnd bei mir und bei zwei Müttern. In Deutschland werden bislang aber höchstens zwei Menschen als Eltern eines Kindes rechtlich anerkannt. In der Geburtsurkunde sind wir also nur zu zweit eingetragene Eltern – und nur zu zweit haben wir das Sorgerecht.

In der Praxis verstehen wir uns als drei gleichberechtigte Eltern. Wichtige Entscheidungen treffen wir zu dritt: Wir diskutieren so lange, bis wir zusammen eine Lösung gefunden haben. Wenn ein Elternteil alleine mit dem Kind unterwegs ist, fragt im Alltag kaum jemand nach Geburts­urkunde und Sorgerechtserklärung. Für die Kita und den Kinderarzt gibt es Vollmachten.

Mit meiner Drei-Eltern-Familie stehe ich seit einiger Zeit in der Öffentlichkeit und bekomme immer wieder Nachrichten von (werdenden) Eltern, die sich wie wir die Verantwortung zu dritt teilen (wollen). Meine Kontakte sind vielleicht nicht repräsentativ, aber sie zeigen ein breites Bild: Da ist das schwule Paar, das zusammen mit einer gemeinsamen Freundin ein Kind bekommen hat. Die drei wohnen in zwei Wohnungen im gleichen Haus und verstehen sich zu dritt als Eltern.

Vertrauen statt Rechtsgrundlage

Da ist die Mutter, die aufgrund der Unzuverlässigkeit des Vaters noch während der Schwangerschaft eine gute Freundin gefragt hat, ob sie auch Elternverantwortung übernehmen möchte. Die beiden Mütter wohnen zusammen mit dem Kind in einer WG, der Vater sieht sein Kind regelmäßig. Da sind viele lesbische Paare, die nicht nur einen Samen­spender gesucht haben, sondern einen Vater. Nur einige von vielen möglichen Konstellationen.

Die Personen ohne Elternstatus müssen bisher darauf vertrauen, dass die anderen beiden sich immer an die getroffenen Abmachungen halten werden. Umgekehrt müssen sich die beiden rechtlichen Eltern darauf verlassen, dass sich die Person ohne Rechte und auch ohne Pflichten an die Abmachungen hält und sich beispielsweise auch in Zukunft finan­ziell beteiligt.

Vor allem viele gleichgeschlechtliche Paare benötigen mindestens eine weitere Person, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Diese Person kann ein anonymer Samenspender sein, der im Alltag der Familie keine weitere Rolle mehr spielt oder, wie im Fall einiger in den Medien herumgereichter Paare, eine Leihmutter aus Kalifornien oder Indien. Immer mehr lesbische Paare fragen aber auch nach einem Samenspender im Freundeskreis. Nicht immer soll diese dritte Person dann auch gleichberechtigtes Elternteil mit allen Rechten und Pflichten sein. Aber bisher ist das auch in den Fällen, in denen es dem erklärten Wunsch aller Beteiligten entspricht, rechtlich gar nicht möglich.

Drei Mal erben

Die Rechtsfrage betrifft zwei Ebenen. Erstens geht es darum, wer in der Geburtsurkunde auftaucht und damit rechtlich Elternteil ist, zweitens um das Sorgerecht. Für beides sind in Deutschland höchstens zwei Personen vorgesehen. Eltern und Sorgeberechtigte sind jedoch nicht zwangsläufig die gleichen Personen – und beides funktioniert auch heute schon unabhängig von einer konkreten Beteiligung der jeweiligen Personen bei Geburt und Zeugung eines Kindes, beispielsweise durch die automatische Elternschaft von Ehemännern gebärender Frauen sowie bei Adoptionen.

Warum darf das dritte Elternteil in den von mir genannten Familien (inklusive meiner eigenen) das Kind nicht adoptieren, ohne dass eines der anderen Elternteile den Elternstatus verliert? Warum darf das dritte Elternteil nicht auch einen Teil des Sorgerechts übernehmen, wenn es im Sinne aller Beteiligten ist?

Es kann kaum zum Nachteil eines Kindes sein, wenn sich drei Personen kümmern, sorgen und finanziell einstehen. Ein Kind mit drei Eltern hätte einen Unterhaltsanspruch gegenüber drei Personen. Es könnte auch drei Mal erben. Mit der Elternschaft hätten außerdem drei Personen ein Umgangsrecht, also das Recht, Zeit mit dem Kind zu verbringen – wenngleich dieses auch heute schon nicht auf zwei Personen beschränkt ist.

Beim Sorgerecht ist die Sache eventuell etwas komplizierter. Ein möglicher Einwand gegen ein Sorgerecht für drei Personen wäre, dass Familiengerichte schon jetzt genug mit den ganzen getrennten Elternpaaren zu tun haben, die sich zu zweit nicht darüber einigen können, wo das Kind wohnen, ob es geimpft werden und auf welche Schule es gehen soll.

Mehrheitsprinzip als Chance

Man kann also fragen: Wenn nun in Zukunft in einigen Fällen drei Elterninteressen zu berücksichtigen wären, endet das dann nicht in völligem Chaos? Vielleicht wird es bei drei Beteiligten aber auch einfacher. Stehen sich zwei unterschiedliche Positionen gegenüber, gibt es immer noch eine dritte Person, die theoretisch zwischen diesen Positionen vermitteln kann. Wenn eine Person an einen anderen Ort ziehen möchte – Ausgangspunkt vieler Sorgerechtsstreitigkeiten –, wäre von vornherein klar, dass sie das Kind nicht mitnehmen kann, wenn eine Mehrheit der Eltern dagegen ist. Der Gesetzgeber könnte für solche strittigen Fragen beispielsweise das Mehrheitsprinzip festlegen, wonach zwei Unterschriften ausreichen würden, um etwa ein Kind in der Schule anzumelden.

Für eine genauere Ausgestaltung einer Dreierelternschaft gäbe es also durchaus noch einige Punkte zu klären. Die familienpolitischen SprecherInnen der Fraktionen im Bundestag antworteten mir auf meine Anfrage zu ihrer Position zu Drei-Eltern-Familien bisher überwiegend mit völligem Unverständnis. „Ich verstehe Ihre Frage nicht“, bekam ich unter anderem als Antwort. Schade. Wir sollten mit der Diskussion beginnen.

Mehr Texte aus der Debattenreihe „Familienangelegenheiten“ finden Sie unter www.taz.de/Familie

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

26 Kommentare

 / 
  • Muss man alles dekonstruieren und relativieren? Ich finde nicht, sonst macht es irgendwann keinen Spass mehr hier im Lande,

    • @Ansgar Reb:

      Richtig. Keinen Stein mehr auf dem anderen lassen und sich dann fragen, wo das Haus hingekommen ist.

  • "Mehrheitsprinzip" als Vorteil? Ein Elternteil auszubooten, ist nie gut. Gerade Dreiecksbeziehungen sind schwierig auszubalancieren. Es gab schon immer mehr Personen, als die beiden Eltern, die sich um ein Kind gekümmert haben. Grosseltern, Onkel oder Tanten haben häufig zentrale Rollen übernommen. Jede_r soll so leben, wie sie oder er es möchte. Aber müssen wir alle Formalien deshalb auf alle möglichen Formen des Zusammenlebens anpassen? Warum nur 3 Eltern - warum nicht 4 oder 5? Da gibt es Scheinväter, soziale Väter, Stiefväter und Stiefmütter.

    Doch solange es der Gesetzgeber und die Familiengerichtsbarkeit es noch nicht einmal schaffen, den Vätern einklagbare Rechte zu geben, sind solche Ideen sinnlose Utopien. In Deutschland hat defakto nur eine Person das Sorgerecht - die Mutter - für alle anderen ist das (meistens) nur papierene Augenwischerei.

  • Warum keine 3-xx Eltern?

     

    Weil "Beliebigkeit" NIEMANDEN weiter bringt!

    Unsere sowieso schon voellig orientierungslose Gesellschaft noch weiter zu "verbeliebigen" wuerde zwar irgendwie in die Zeit passen und den laufenden Prozess der "Selbstabwicklung" auch huebsch beschleunigen.

    Was soll DAS?

    Schlimm genug, dass wir eifrigst der Natur ins Handwerk pfuschen und teilweise ja auch bereits die Rechnung praesentiert bekommen, aber sich derart an Kindern auszulassen ist eine abartig-schamlose Spitze in der total individualisierten "ICH-Gesellschaft"!

    So kann dann jeder noch ein Stueckchen vom Kuchen aeh, Kindchen abbekommen...

    Aber so ist das in Gesellschaften, die "ueber den Berg" sind: Vor lauter Nichtstun (bei der EU-AZV "Vollzeit"-Arbeitswoche...) kommt man natuerlich auch staendig auf irgendwelche Ideen. Ich haette da auch einige, aber das behalte ich, soweit es dabei lediglich um MICH geht, der Allgemeinheit!

  • Jede® Alleinerziehende® weis dass es nur Stress bereutet wenn das Sorge- und schlimmer noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt ist. Und das soll jetzt eskalieren wenn noch mehr Personen mitbestimmen?

    Auch wenn es ideologisch manchen nicht ins Konzept passt, die Eltern sind überwiegend ein Mann und eine Frau. Wenn das Familienrecht die rechtlichen Grundlagen der Personensorge auf andere Formen des Zusammenlebens erweitert folgt es nur der gesellschaftlichen Entwicklung.

    Im Mittelpunkt steht allerdings in erster Line das Kindswohl und nicht die Befindlichkeiten und ideologischen Thesen der "Eltern".

    • @Saccharomyces cerevisiae:

      wenn Sie ein Problem damit haben, dass der andere Elternteil mitbestimmt, dann sehe ich das Problem eher bei Ihnen als beim Familienrecht. Gute Eltern schaffen es auch nach der Trennung, die Interessen des Kindes im Auge zu behalten und dem Kind beide Eltern zu lassen.

      • @Dr. McSchreck:

        Es besteht kein Grund, mich persönlich anzugreifen. Wenn Ihnen die Problematik nicht geläufig ist sollten Sie einfach einmal einen Gesprächskreis alleinerziehender Mütter und Väter besuchen und aufmerksam zuhören. Das Geschwafel von den "guten Eltern" geht so am Thema vorbei.

        • @Saccharomyces cerevisiae:

          ich bin durchaus mit dem Thema vetraut, sogar beruflich und daher eher unemotional. Ihnen sagt sicher der Begriff "Bindungstoleranz" etwas, also dem Kind die Möglichkeit zu lassen, zu beiden Eltern ein gutes Verhältnis zu halten.

          Das kann daran scheitern, dass ein Elternteil sich aus dem Staub macht - es kann aber auch daran scheitern, dass ein Elternteil den anderen aus dem Leben des Kindes herausdrängen will. Beides ist schädlich.

        • @Saccharomyces cerevisiae:

          Ich bin nah genug am Thema um das beurteilen zu können. Die Problematik ist mehr sehr geläufig - aus beruflichen Gründen. Ihnen wird sicher der Begriff "Bindungstoleranz" etwas sagen: wenn Eltern nicht bereit sind anzuerkennen, dass ein Kind beide Elternteile braucht, haben sie ein Defizit in der Erziehungsfähigkeit. Das gilt sowohl für Eltern, die sich einfach verdrücken (oft Männer) wie für Eltern, die den anderen Elternteil ausschließen wollen (häufiger Frauen).

          • @Dr. McSchreck:

            Darum geht es hier doch gar nicht. Wenn unter den Beteiligten Einigkeit herrscht ist eine gesetzliche Regelung nicht nötig. Im Familienrecht geht es jedoch um einklagbare Rechte und Pflichten. Wenn Gerichte angerufen und Gesetze und Verordnungen durchgesetzt werden müssen ist der Konflikt bereits vorhanden.

            • @Saccharomyces cerevisiae:

              natürlich ist ein Konflikt vorhanden, wenn Eltern sich nicht einig sind. Dann wird der Konflikt aber mit einer vernünftigen Lösung beendet werden müsse, wozu Kompromissbereitschaft beider Seiten gehört.

               

              Nicht dagegen, dass postuliert wird, wie es ihr erster Beitrag andeutet, dass besser eine® allein entscheidet.

               

              Dass es nicht sogar 3 oder mehr werden sollten, da bin ich ganz bei ihnen.

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)
      @Saccharomyces cerevisiae:

      "Wenn das Familienrecht die rechtlichen Grundlagen der Personensorge auf andere Formen des Zusammenlebens erweitert folgt es nur der gesellschaftlichen Entwicklung."

       

      Richtig. Aber das ist dann keine Frage der in der Geburtsurkunde eingetragenen Eltern da es dort um die biologischen Eltern geht. Sondern es ist eine Frage wie in Zukunft Lebenspartnerschaften vom Gesetzgeber definiert und geregelt werden.

      • @4845 (Profil gelöscht):

        Ich habe auch bewusst nichts von "biologischen Eltern" geschrieben. Es geht auch nicht um die Definition oder die "Regelung" von Lebenspartnerschaften. Es geht einzig und allein um die Frage, wie die Verantwortung für ein Kind, also die Elterliche Sorge, geregelt ist. Ein Erweitern auf mehr als zwei Personen ist nicht sinnvoll.

  • "Es kann kaum zum Nachteil eines Kindes sein, wenn sich drei Personen kümmern, sorgen und finanziell einstehen"

     

    und im umgekehrten deutlich teueren Versorgungsanspruch?

     

    Also wenn das "Kind" erwachsen ist und Geld verdient und die Eltern z.B. altersschwache Literaten ohne festes Einkommen sind?

    • @Justin Teim:

      Das passt doch gut. Das Kind ist schließlich ein Besitzstand. In einer Gesellschaft die ihren Hauptzweck darin sieht, Eigentum zu erwerben und zu sichern, kann auch der Besitzstand an einem Kind nicht ignoriert werden. Am besten wäre es, das Kind in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln und es dann an die Börse zu bringen.

  • Schön und gut, von mir aus gerne. ABER: Wie wäre es mit ein paar Geschwistern für das so gut umsorgte und finanziell ausgestattete Kind von mehr als zwei Eltern mit 6 Großeltern etc.?

  • Doch

  • „Aber eine Debatte darüber, ob auch mehr als zwei Personen Eltern eines Kindes werden können, wird bisher nicht geführt.“

     

    Vielleicht, weil diese Debatte nicht ganz dringend ist?

     

    „In der Praxis verstehen wir uns als drei gleichberechtigte Eltern.“

     

    „Die Personen ohne Elternstatus müssen bisher darauf vertrauen, dass die anderen beiden sich immer an die getroffenen Abmachungen halten werden.“

     

    Damit kommen wir zum eigentlichen Problem. So lange sich alle gut verstehen, gibt es keine Probleme. Zerbricht das gegenseitige Einverständnis, wird oft Krieg um das Kind geführt. Dabei ist es jetzt schon schlimm, wenn es dabei 2 Kriegsparteien gibt. Es entspricht bestimmt nicht dem Kindeswohl, per Gesetz die Zahl möglicher Kriegsparteien zu erhöhen. Wo soll also der Handlungsbedarf liegen?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Es gibt jede Menge Debatten, die sehr viel weniger dringlich sind und trotzdem bis zum Abwinken gefüht werden.

  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    Vielleicht weil es aus biologischen Gründen eben immer nur einen Vater und nur eine Mutter geben kann? Darum auch zwei Personen in der Geburtsurkunde, eben die biologischen Eltern. Wer und wieviele sich dann um das Kind kümmern ist dann eine andere Sache und am ehesten noch eine Angelgenheit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (also das was sich bisher noch Ehe nennt). Und wenn es ums Erben geht ist es eben eine Sache des Erbrechrts. Die Frage ob also mehr als zwei Elterrn in die Geburtsurkunde eingetragen und anerkannte werden können ist also völlig unsinnig.

  • 3G
    34420 (Profil gelöscht)

    Was ist eigentlich der wirkliche Grund für die Annahme, dass Leben so völlig frei verfügbar sein könnte?

     

    Und wäre eine 5-Elternschaft nicht sogar noch besser? Das wären dann sage und schreibe 10 Großeltern. Die Geschenkeberge kann man sich gar nicht vorstellen. Die Streitereien um das und später dann mit dem Kind allerdings dann schon.

    Und wie wäre das übrigens, wenn einer oder zwei Teilnehmer einer solchen Elternschaft noch in ein oder zwei anderen Elternschaften "gebunden" sein möchte. Mit den dort aufwachsenden Kindern?

    Und wenn eine/r aus der Dreiertruppe noch ein Kind auf die Welt bringt, der/die andere sexuell Unbeteiligte aber dies nicht wollte?

    Wie sieht dann eigentlich eine "Scheidung" aus? Die wirds ja nach aller Lebenserfahrung geben.

     

    Aber eigentlich gibt es gar keine Fragen. Denke ich mal.

    • @34420 (Profil gelöscht):

      Das 1-Kind-3-Eltern-Kind hat dann vor lauter Umgangsansprüchen keine Zeit mehr zur Schule etc. zu gehen. Das ist ja schon bei 2-Kindern-2-Eltern-getrennt+Partner_innen-und-noch-mehr Kindern so ;-)

       

      Umgangsanspruch haben nicht nur die Eltern.

       

      Mit drei Erwachsenen und einem Kind hört es sich organisatorisch recht luxuriös an: 3 Vollzeiterwerbstätige mit ausreichend Einkommen dritteln sich das Abholen und Bringen zu xy, die Krankenbetreuung, die Wochenenden und die Ferien.

       

      Ist sicher gut machbar, aber doch sehr beschränkt auf das eine sicher geliebte Kind.

       

      Es stellt sich auch für mich die Frage, wie es mit mehreren Kindern von mehreren Partner_innen aussehen würde.

       

      Finanziell und organisatorisch kann man den Alltag mit Kind sicher bestens mit mehreren Erwachsenen bewältigen, am besten eben das bekannte Dorf für die Erziehung. Aber müssen dann alle "Tanten" etc. auch rechtlich sorgeberechtigt sein? (Ver)erben kann man doch auch so, oder? Es kommt doch letztendlich immer auf die Beziehung zum Kind an, ob die über ein Alter von 16 hinweg besteht oder fallen gelassen wird.

  • Warum zwei Eltern genug sind? Weil es reicht, wenn zwei in den familiären Genuss von Steuerprivilegien und Subventionen kommen.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      Schlechtes Argument: die "Steuerprivilegien/Subventionen" werden auch bisher nur pro Kind verteilt, und bei Bedarf halbiert.

      • @R R:

        Sag ich doch. Die werden es aber nicht dritteln wollen. Stattdessen wird man dann drei halbe Teile fordern.