piwik no script img

Debatte Besoldung von BundesrichternTransparenz statt Verbote

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Generelle Obergrenzen für Nebeneinkünfte bei Bundesrichtern sind nicht nötig. Die Nebeneinkünfte sollten aber offengelegt werden.

Hohe Nebeneinkünfte bei Bundesrichtern sind Einzelfälle Foto: dpa

M an kann die Nebeneinkünfte von Richtern am Bundesgerichtshof schlecht mit dem Fall Wendt vergleichen. Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, ließ sich vom Staat bezahlen, obwohl er nur noch für seine Gewerkschaft tätig war. Weitere Nebeneinnahmen aus Aufsichtsratsmandaten verschwieg er seinem Arbeitgeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, obwohl sie meldepflichtig waren.

Die Bundesrichter dagegen werden vom Staat bezahlt und arbeiten im Wesentlichen auch für den Staat. Dass sie Nebentätigkeiten verschweigen, ist bisher nicht bekannt geworden. Für Irritationen hat nur die Höhe der Nebeneinkünfte gesorgt, wenn etwa ein vorsitzender Richter nebenbei das Doppelte seiner staatlichen Besoldung verdient. Wie der Bundesgerichtshof jetzt offengelegt hat, handelt es sich dabei aber nur um Einzelfälle.

Richter müssen Streitfälle und Streitfragen entscheiden. Deshalb ist ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit so wichtig. Die bloßen Summen von Nebeneinkünften sagen dabei nichts über die Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit aus.

Ist ein Richter, der zugleich erfolgreicher Buchautor ist, nun von seinem Verlag abhängig oder von seinen Lesern? Pauschal lässt sich das nicht beurteilen. Es geht die Öffentlichkeit auch wenig an, ob ein Richter sich in seiner Freizeit nur erholt oder sich aktiv betätigt, indem er Schach spielt oder Vorträge hält. Entscheidend ist, dass er seine Arbeit in hoher Qualität erledigt.

Generelle Verbote oder Obergrenzen für Nebeneinkünfte sind bei Bundesrichtern daher nicht erforderlich. Weil allerdings das öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richter so wichtig ist, wäre es aber doch sinnvoll, wenn sie die Herkunft ihrer Nebeneinkünfte offenlegten. Dann sieht jeder, ob der Vorsitzende des Banken-Senats ständig gut bezahlte Vorträge bei den Verbänden der Bankwirtschaft hält.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • "Weil allerdings das öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richter so wichtig ist, wäre es aber doch sinnvoll, wenn sie die Herkunft ihrer Nebeneinkünfte offenlegten."

     

    Das scheint mir der Schlüsselsatz zu sein. Aus meiner Sicht kann ein Richter, dem sein Einkommen nicht ausreicht verdienen soviel er will. Ausschlaggebend ist doch, dass an seiner unbeeinflussten Urteilsfähigkeit keinerlei Zweifel aufkommen können.