Datenschutzbeauftragte über IFG-Umbau: „Ein Generalangriff auf die Informationsfreiheit“
Angebliches Sicherheitsrisiko und Verwaltungsaufwand: Das Recht auf Information soll deutlich eingeschränkt werden. Die Argumente sind vorgeschoben.
Foto: Martin Müller/imago
taz: Frau Hartge, Sie setzten sich für das Recht auf Informationsfreiheit ein. Was ist das genau?
Dagmar Hartge: Informationsfreiheit bedeutet, dass jedermann einen grundsätzlich freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen hat. Dieses Recht ist also erst mal unabhängig von weiteren Voraussetzungen. Deswegen sprechen wir auch von einem Jedermannsrecht.
taz: Welche Informationen können damit erfragt werden?
Hartge: Das kann alles Mögliche sein. Etwa Verträge der öffentlichen Hand, Bauvorhaben, Bauplanungen. Oder Gutachten und Studien. Finanzierungsfragen, Protokolle von Gemeindevertretungen oder auch interne Kommunikation von Behörden. Einmal ging es um eine Risikoanalyse zum Waldbrandschutz; ein anderes Mal um ein Schadstoffgutachten einer Schule, das nicht veröffentlicht werden sollte. Die Eltern haben sich dann an uns gewandt.
taz: Sie sind die Informationsfreiheitsbeauftragte für Brandenburg und haben aktuell den Vorsitz der Konferenz aller Beauftragten von Bund und Ländern. Was machen die Beauftragten?
Hartge: An uns können sich Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder auch andere Stellen wenden, wenn sie denken, ihr Antrag auf Information wurde von einer Behörde zu Unrecht abgelehnt. Wir gehen dem nach, bitten um Stellungnahmen und wenn es dazu kommt, sprechen wir auch eine sogenannte Beanstandung aus – eine Art Rüge.
taz: Was ist dann die Konsequenz für die Behörden?
Hartge: Erst mal keine, die Betroffenen müssen dann immer noch vor Gericht gehen. Oft muss es aber nicht so weit kommen, und wir können auch schon vorher helfen. Manchmal wissen die öffentlichen Stellen einfach nicht, wie sie Anfragen richtig bearbeiten. Da unterstützen wir auch.
taz: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) war dafür bisher auf Bundesebene die rechtliche Grundlage. Die Bundesregierung plant, einige grundsätzliche Sachen zu ändern. Wie ist die Stimmung bei den Beauftragten?
Hartge: Sehr besorgt. Vorhin habe ich über das IFG als Jedermannsrecht gesprochen. Setzt die Regierung ihre Pläne um, würde das nicht mehr so sein. Sie will den Zugang zu amtlichen Informationen von einem Nachweis eines sogenannten berechtigten Interesses abhängig machen. Das sehen wir als Generalangriff auf die Informationsfreiheit. Momentan kann ich den Antrag stellen und muss in keiner Weise sagen, warum oder was ich damit tun will. In Zukunft kann die entsprechende Behörde dann einfach sagen, nö, ihr Interesse ist nicht berechtigt. Das wirft uns praktisch zurück in die Zeit des Amtsgeheimnisses. Wir hätten praktisch nur noch ein Pro-forma-Gesetz, was suggeriert, einen freien Zugang zu gewährleisten.
taz: Was ist ein berechtigtes Interesse?
Hartge: Da fängt das Problem schon an. Was ein berechtigtes Interesse ist, ist total schwammig. Bisher ist gar nicht klar, wie Anträge dann begründet sein müssten. Oder welche Maßstäbe für die Seite, die mein Interesse prüft, gelten würden. Das finde ich hochgefährlich.
taz: Die Bundesregierung sagt, das diene dem Schutz kritischer Infrastruktur. Was halten Sie davon?
Hartge: Dieses Argument, was ja auch in Berlin bei dem Anschlag auf die Stromkabel sofort gebracht worden ist, ist kein Argument, das greift. Es gibt in den Gesetzen bereits Ausnahmen, die dazu dienen, die grundlegenden Einrichtungen des Staates – dazu gehört die Infrastruktur – zu schützen. Selbst, wenn jemand einen Antrag auf solche Informationen stellen sollte, würde der bereits heute abgelehnt werden. Dann kann sich die Person beschweren, aber rausgegeben wird da trotzdem nichts.
taz: Wie viele Anträge betreffen die kritische Infrastruktur in Brandenburg?
Hartge: Wir haben keine Übersicht über alle Anträge, die bei informationspflichtigen Stellen in Brandenburg gestellt werden. Bei uns kommen nur die an, die sich darüber beschweren, wenn ihr Antrag abgelehnt wird. Nur darüber führen wir eine Statistik.
taz: Und wie viele der abgelehnten Anträge, die Ihre Stelle erreichen, haben mit kritischer Infrastruktur zu tun?
Hartge: Kein einziger.
taz: Laut Regierungsplänen, sollen nur noch EU-Bürger:innen und natürliche Personen das IFG ausüben können. Das diene dazu, den Aufwand, die Anträge zu bearbeiten, zu verringern. Ist das logisch?
Hartge: Nicht wirklich. Erst mal brauchen auch Verbände oder Bürgerinitiativen Zugang. Menschen organisieren sich und wollen gemeinsam Dinge bewegen. Da sehe ich auch nicht, warum ich Menschen das verweigern soll, nur weil sie von einem anderen Kontinent kommen und nicht Europäer und Europäerinnen sind. Zumal ich bezweifle, dass es da viele Anfragen von anderen Kontinenten gibt. Trotzdem müsste man dann jedes Mal prüfen, woher die Person kommt. Das ist nicht weniger, sondern viel mehr Verwaltungsaufwand.
taz: 2025 wurden knapp 19.000 Anfragen an die Bundesbehörden gestellt, tatsächlich stattgegeben wurde circa die Hälfte. Gekostet hat das die meisten Antragsteller:innen weniger als 100 Euro. Das liegt am Gebührendeckel. Maximal kann eine Anfrage 500 Euro kosten. Auch das will die Regierung abschaffen.
Hartge: Ich bin der Meinung, dass die Informationen immer kostenfrei sein sollten. Trotzdem, der Gebührendeckel ist wichtig. Ohne ihn könnten Anfragen schnell mehrere tausend Euro kosten. Das wird Menschen abschrecken. Zumal es oft nur schwer abzuschätzen ist, wie viel Arbeit in einer Anfrage steckt. Zum Beispiel, wenn personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden müssen oder erst ein großer Aktenberg gesichtet werden muss.
taz: Eine Recherche des MDR deckte auf, dass das Bundesinnenministerium wohl auch plant, den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit abzuschaffen. Warum?
Hartge: Was die Pläne der Bundesregierung betrifft, ist uns unklar, von welchen Fakten sie überhaupt ausgeht. Vermeintliche Sicherheitsinteressen, eine angebliche Entbürokratisierung und die Hoffnung auf Einsparungen wären jedenfalls eine sehr weit gefasste Begründung. Solange wir keine konkreten, evidenzbasierten Kenntnisse über die Praxisprobleme haben, die hier gelöst werden sollen, gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung hier nach dem Motto handelt: „Lösungen suchen sich ihre Probleme.“
taz: Was passiert, wenn es keinen Bundesbeauftragten mehr gibt?
Hartge: Dass es keine Stelle mehr gibt, an die man sich kostenlos wenden kann, wenn eine Bundesbehörde eine Anfrage ablehnt. Wer sich dagegen wehren will, muss dann gleich den Rechtsweg gehen. Mit der Ungewissheit, ob und wie viel Kosten bei einem Gerichtsverfahren auf einen zukommen können. Viele werden ihr Recht auf Information aus Angst vor den Kosten, obwohl sie im Recht wären, dann nicht verfolgen.
taz: Das IFG gilt auf Bundesebene. Fast alle Länder – bis auf Bayern und Niedersachsen – haben ihre eigenen entsprechenden Gesetze. Wen sollte sich der Bund zum Vorbild nehmen und wen auf keinen Fall?
Hartge: Berlin ist ein Negativbeispiel. Hier wurde das Informationsfreiheitsgesetz im Schnellverfahren geändert und ist jetzt viel nebulöser als zuvor. Wie im Bund wurde auch in Berlin mit kritischer Infrastruktur argumentiert. Was da genau dazu gehört, ist aber nicht klar definiert. Das ist hochproblematisch. Gut läuft es in Hamburg. Dort gibt es sogar eine Transparenzplattform, bei der Behörden proaktiv ihre Unterlagen zur Verfügung stellen.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert