Informationsfreiheitsgesetz in Gefahr: Abschottung als Prinzip
Die Bundesregierung möchte das Auskunftsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beschränken. Das ist keineswegs nur für den Journalismus übel.
I m Windschatten ihres Reformpakets holt die Bundesregierung zum großen Schlag gegen die Transparenz aus: Das Papier des Koalitionsausschusses enthält unter dem Punkt 32 auch die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Dieser Kahlschlag bei einem wichtigen Bürgerrecht ist de facto das Ergebnis, wenn die Änderungspläne wie geplant umgesetzt werden. Strategisch geht die Regierung dabei geschickt vor: Während sich die öffentliche Debatte auf sozialpolitische Punkte wie die Beschäftigtenrechte oder die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung konzentriert, werden im gleichen Zuge demokratische Errungenschaften abgeräumt.
Das betrifft auch den Journalismus. Denn für die investigative Recherche ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein wichtiges Instrument.
Zwar haben Journalist:innen auch auf der Basis der Landespressegesetze einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Doch die garantieren nur die Gewährung der Information – nicht eine bestimmte Form der Informationsübermittlung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Pressestellen mündlich oder per Mail Auskunft geben. Ein Recht auf Akteneinsicht gibt es auf der Grundlage der Landespressegesetze nicht.
Einsicht in Originalakten
Gerade für die vertiefte Recherche ist es aber zentral, sich nicht nur auf mündliche Auskünfte einer Pressestelle zu stützen, die zudem das eigene Amt oder die jeweilige Behörde möglichst positiv darstellen möchte. Bei der Einsicht in Originalakten, in den internen Mail-Verkehr einer Behörde oder in Gutachten und Studien, die im Auftrag der Verwaltung erstellt worden sind, ergibt sich dagegen eine ganz andere Recherchequalität.
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Das haben auch Politiker:innen immer wieder erfahren, wenn über das IFG zum Beispiel die Lobbybriefe von Philipp Amthor bekannt wurden oder wenn die Fördermittelaffäre im Land Berlin detailreich anhand von Aktenvermerken nachgezeichnet werden konnte.
Jens Spahn musste es hinnehmen, dass durch einen IFG-Antrag publik wurde, wie er sich im ersten Corona-Jahr über die Empfehlung seiner Fachabteilung im Ministerium hinweggesetzt und das unverhältnismäßig teure Geschenk von drei FFP-2-Masken für alle Bürger über 60 angeordnet hat. Dass dann eine Debatte entsteht, ob hier vor allem eine wichtige Wählerklientel bedient werden soll, ist für die Politik natürlich unangenehm. Aber genau diese Kontrollfunktion ist die Aufgabe der Presse, die sie auch mithilfe des IFG wahrnehmen konnte.
Mit diesem Instrument einer vertieften Recherche, die vielleicht auch etwas für die Behörden Peinliches zutage fördert, soll es nun aber vorbei sein. Denn im Papier des Koalitionsausschusses heißt es: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“
Die Beschränkung auf ein „berechtigtes Interesse“ widerspricht per se schon dem Grundsatz des voraussetzungslosen Informationszugangs. Bisher brauchte man für die Nutzung des IFG keine Begründung. Wenn künftig nur noch Bürger:innen Anträge auf Akteneinsicht oder Übermittlung von Daten stellen können, fallen Verlage und andere Medienorganisationen als Antragsteller weg.
Langfristig dranbleiben
Diese Beschränkung auf sogenannte natürliche Personen schließt zudem alle Organisationen der Zivilgesellschaft aus, von FragDenStaat über Foodwatch oder Greenpeace bis zu einer lokalen Bürgerinitiative.
Oft sind es aber gerade diese Gruppierungen, die langfristig an einem Thema dranbleiben und über IFG-Anträge interessante Informationen zutage fördern, über die dann wiederum Journalist:innen berichten. Weil brisante Informationen nicht selten einen Rechtsstreit um die Freigabe der Akten erfordern, sind es die Verbände und Organisationen wie FragDenStaat, die strategische Musterprozesse nach dem IFG führen und Urteile erstreiten.
Bürger:innen fehlt dafür in der Regel sowohl die Zeit, das juristische Hintergrundwissen als auch das Geld. Genau dieser Effekt ist offenbar gewollt: Schließt man die hartnäckigste Gruppe vom Anspruch nach dem IFG aus, lebt es sich als Behörde weitaus ungestörter.
Nun könnten Journalist:innen in Zukunft Anträge in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen stellen. Allerdings sieht das Regierungspapier auch vor, dass das IFG nur noch greifen soll, wenn andere Regelungen nicht zur Verfügung stehen.
Wer zahlt die Prozesskosten?
Hier ist ein Streit absehbar, ob denn der Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz nicht eine solche andere Regelung ist. Journalist:innen müssten sich also stets mit den Behörden darüber streiten, dass das Landespressegesetz oft einen schwächeren Anspruch gewährt als das IFG und deshalb keine gleichwertige Alternative ist.
Verfassungsrechtlich wird es ohnehin kaum vorstellbar sein, dass ausgerechnet der Journalismus, der zur Erfüllung seiner demokratietheoretischen Rolle einen privilegierten Informationsanspruch gegenüber Behörden genießt, plötzlich bei den Akteneinsichtsrechten schlechter gestellt werden soll als sogenannte normale Bürger:innen. Aber im Verwaltungsalltag dürfte bei der Recherche ein Streit mit den Ämtern um diesen Punkt vorprogrammiert sein.
Zudem wird es für Journalist:innen aus einem weiteren Grund komplizierter, wenn sie nur noch als Privatpersonen IFG-Anträge stellen können, nicht mehr über ihren journalistischen Arbeitgeber. Denn falls es zum Rechtsstreit um die Freigabe der Informationen kommt, wer zahlt dann die Prozesskosten? Wird der journalistische Arbeitgeber die in jedem Fall übernehmen, auch wenn der Antrag in anderer Rolle gestellt wurde? Die abschreckende Wirkung solcher Hürden dürfte beabsichtigt sein.
Für Journalist:innen greifen zudem die Nachteile, die der Koalitionsausschuss generell beim IFG einführen will: Dies gilt für die geplanten kostendeckenden Gebühren, die sich bei komplexen Recherchen auf Tausende Euro summieren können. Und wenn nur noch in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger ein Antragsrecht haben sollen, kollidiert dies mit dem professionellen Trend zu grenzüberschreitenden Rechercheprojekten.
Denn längst ist es Normalität, bei Themen wie Klimawandel oder globalen Handelsverbindungen auch die Auskunftsrechte anderer Länder für die Recherche zu nutzen. Die nationalistische Wende beim Auskunftsrecht schafft nicht nur eine Zweiklassengesellschaft beim Informationsanspruch, sie steht auch international einmalig da: Selbst in den USA unter Donald Trump können deutsche Medienvertreter den Freedom of Information Act zur Recherche nutzen. Umgekehrt soll dies nun nicht mehr möglich sein.
Ein Schaden für den Journalismus entsteht durch die geplante De-facto-Abschaffung des IFG aber auch auf einer übergeordneten Ebene. Wenn die Geheimhaltung in deutschen Amtsstuben wieder zum Regelfall gemacht wird, ist der zaghafte Kulturwandel hin zu einer offeneren Verwaltungskultur erst mal abgeblasen. Das schadet ganz grundsätzlich einer Profession, die auf Öffentlichkeit angelegt ist.
Mit dem Angriff auf das IFG will die Regierung die Zeit offenbar um 20 Jahre zurückdrehen. Dabei wird angesichts einer zunehmenden Entfremdung von den demokratischen Institutionen eigentlich das Gegenteil gebraucht: Vertrauen in das Regierungshandeln gewinnt man am ehesten durch mehr Transparenz, nicht durch Abschottung.
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