Coronamaßnahmen und Demokratie: Landtage wollen mitentscheiden
Die Coronamaßnahmen sollen mehr demokratische Legitimation bekommen. Die Landesparlamente fordern deshalb mehr Beteiligung.
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An diesem Dienstag tagte Kanzlerin Angela Merkel wieder mit der üblichen Runde aus 13 MinisterpräsidentInnen der Flächenländer und den drei regierenden Bürgermeistern der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Sie haben einen zehnseitigen Beschluss gefasst, wonach der massive Shutdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Im Nahverkehr und im Einzelhandel sollen medizinische Masken Pflicht werden.
Der Beschluss ist aber nicht mehr als eine politische Empfehlung. Die Länder versuchen sich – unter Moderation der Kanzlerin – möglichst gut zu koordinieren, weil zu große regionale Unterschiede die Akzeptanz der Maßnahmen gefährden würden. Rechtlich verbindlich sind erst die Rechtsverordnungen der Länder, die die Landesregierungen in den kommenden Tagen beschließen werden.
So ist es im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Und die Länder haben bisher alle Versuche des Bundes abgewehrt, die Entscheidungen über die Coronabeschränkungen zu zentralisieren.
Der Bund empfiehlt, das Land setzt um
Immer wieder wird nun kritisiert, wie wenig der Bundestag in dieses Verfahren eingebunden ist, obwohl es doch um massive Grundrechtseingriffe geht. Doch wenn die Entscheidungen auf Landesebene fallen, hat der Bundestag nun mal keinen Zugriff. Für demokratische Kontrolle und Legitimation sind vielmehr die 16 Landesparlamente zuständig.
Allerdings waren die zu Beginn der Pandemie völlig überfordert und ließen die jeweiligen Landesregierungen einfach gewähren. Dass nun ständig auf Landesebene zentrale politische Entscheidungen fallen, waren die Abgeordneten nicht gewöhnt und sie hatten auch keine passenden Instrumente hierfür.
Nach fast einem Jahr hat sich allerdings einiges getan. Der Landtag im grün-schwarz-regierten Baden-Württemberg war mit seinem Beteiligungsgesetz im Juli 2020 der Vorreiter. In der zweiten Coronawelle folgten ab Dezember 2020 Hessen, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Berlin mit eigenen Gesetzen. Das Saarland will bald nachziehen. Sachsen und Thüringen haben neue Regeln zur Parlamentsbeteiligung als Landtagsbeschlüsse gefasst. In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung.
Am weitestgehenden ist die Regelung, die das Berliner Abgeordnetenhaus vorige Woche beschlossen hat. Das Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht vor, dass Coronaverordnungen des Berliner Senats, die die Grundrechte einschränken, erst nach einem „zustimmenden Beschluss des Abgeordnetenhauses“ in Kraft treten können. Zudem gelten die Berliner Coronaverordnungen nur noch vier Wochen lang und müssen dann per neuer Verordnung verlängert werden – wobei wieder ein zustimmender Beschluss des Abgeordnetenhauses erforderlich ist.
Berlin: Keine Grundrechtseinschränkungen ohne Parlament
In Baden-Württemberg ist zwar nicht sofort die Zustimmung des Landtags nötig, aber immer wenn eine Coronaverordnung länger als vier Wochen in Kraft bleiben soll, muss die Volksvertretung Mitverantwortung übernehmen. Ursprünglich waren „zwei Monate“ als Schwelle für einen Parlamentsbeschluss vorgeschrieben. Im Dezember wurde die Schwelle auf vier Wochen abgesenkt.
In Thüringen, wo Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mit einer rot-rot-grünen Minderheit regiert und sich auf einen Stabilitätspakt mit der CDU stützt, hat der Landtag auch besondere Verfahrensrechte. Eine Coronaverordnung tritt erst dann in Kraft, wenn der Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Jede Fraktion kann eine Landtagsdebatte verlangen. So findet an diesem Mittwoch in Thüringen auch eine Sondersitzung des Landtags zu den jüngsten Bund-Länder-Absprachen statt.
In den übrigen Bundesländern wird vor allem sichergestellt, dass die Landtage über die geplante Verordnung rechtzeitig informiert werden, sodass sie rechtzeitig intervenieren könnten. In neun Bundesländern findet die Information vor der Beschlussfassung der Landesregierung statt, in zehn Ländern (auch) danach.
In vier Ländern (Ba-Wü, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz) muss der Landtag sogar binnen 24 Stunden informiert werden. Nur in Sachsen-Anhalt findet weder vor noch nach dem Beschluss der Landesregierung eine obligatorische Einbindung des Landtags statt. Dort scheint sich seit Beginn der Pandemie parlamentarisch wenig geändert zu haben. Man wartet auf eine Kommission zur Parlamentsreform.
In Thüringen muss der Landtag Stellung beziehen können
Die mehr oder weniger starke Beteiligung der Landtage hat allerdings in keinem Bundesland dazu geführt, dass eine Coronaverordnung der jeweiligen Landesregierung gestoppt wurde. Das ist allerdings nicht überraschend, sondern entspricht dem parlamentarischen Regierungssystem, bei dem die Regierung von der Mehrheit im Parlament getragen wird.
Es geht bei der Parlamentsbeteiligung also vor allem um Transparenz, Debatte und Legitimation. Dabei beteiligen sich die Landtage nicht nur am Beschluss neuer Coronaverordnungen. Zahlen aus Nordrhein-Westfalen belegen, welch dominierendes Thema Corona im Jahr 2020 auch sonst für den Landtag war. Es gab 280 kleine Anfragen sowie 18 Fraktionsanträge zu diesem Thema – und sogar fünf Sondersitzungen des Landtags, so viele wie noch nie.
Für die Kontrolle der Coronaverordnungen sind zudem auch die Verwaltungsgerichte zuständig, die insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen prüfen. Verwaltungsgerichte können von allen betroffenen BürgerInnen und Unternehmen angerufen werden. Als die Infektionsraten noch relativ niedrig waren, haben sie einige Verordnungen beanstandet, etwa zu Beherbergungsverboten.
Der politische Pluralismus findet auf Bundesebene vor allem im Umfeld der Bund-Länder-Konferenzen seinen Ausdruck. Weil es inzwischen Regierungschefs aus fünf Parteien gibt (SPD, CDU, CSU, Grüne und Linke) sind die Debatten im Vorfeld der Coronagipfel nicht nur föderal, sondern auch politisch relevant.
Was am Ende beschlossen wird, ist deutlich unberechenbarer als jede Landtags- oder Bundestagssitzung. Und eine gewisse Unberechenbarkeit war schon immer gut für öffentliche Aufmerksamkeit und politische Legitimation.
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