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Coronamaßnahmen und DemokratieLandtage wollen mitentscheiden

Die Coronamaßnahmen sollen mehr demokratische Legitimation bekommen. Die Landesparlamente fordern deshalb mehr Beteiligung.

Merkel und Söder bei der Pressekonferenz zu den Bund-Länder-Beratungen Foto: Filip Singer/Pool/dpa

Freiburg taz | Die demokratische Grundlage der Shutdown-Entscheidung ist heikel. Schwere Grundrechtseinschränkungen für BürgerInnen und Unternehmen werden von den Landesregierungen stets per Verordnung beschlossen. Doch zunehmend schalten sich auch die Parlamente der 16 Bundesländer ein.

An diesem Dienstag tagte Kanzlerin Angela Merkel wieder mit der üblichen Runde aus 13 MinisterpräsidentInnen der Flächenländer und den drei regierenden Bürgermeistern der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Sie haben einen zehnseitigen Beschluss gefasst, wonach der massive Shutdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Im Nahverkehr und im Einzelhandel sollen medizinische Masken Pflicht werden.

Der Beschluss ist aber nicht mehr als eine politische Empfehlung. Die Länder versuchen sich – unter Moderation der Kanzlerin – möglichst gut zu koordinieren, weil zu große regionale Unterschiede die Akzeptanz der Maßnahmen gefährden würden. Rechtlich verbindlich sind erst die Rechtsverordnungen der Länder, die die Landesregierungen in den kommenden Tagen beschließen werden.

So ist es im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Und die Länder haben bisher alle Versuche des Bundes abgewehrt, die Entscheidungen über die Coronabeschränkungen zu zentralisieren.

Der Bund empfiehlt, das Land setzt um

Immer wieder wird nun kritisiert, wie wenig der Bundestag in dieses Verfahren eingebunden ist, obwohl es doch um massive Grundrechtseingriffe geht. Doch wenn die Entscheidungen auf Landesebene fallen, hat der Bundestag nun mal keinen Zugriff. Für demokratische Kontrolle und Legitimation sind vielmehr die 16 Landesparlamente zuständig.

Allerdings waren die zu Beginn der Pandemie völlig überfordert und ließen die jeweiligen Landesregierungen einfach gewähren. Dass nun ständig auf Landesebene zentrale politische Entscheidungen fallen, waren die Abgeordneten nicht gewöhnt und sie hatten auch keine passenden Instrumente hierfür.

Nach fast einem Jahr hat sich allerdings einiges getan. Der Landtag im grün-schwarz-regierten Baden-Württemberg war mit seinem Beteiligungsgesetz im Juli 2020 der Vorreiter. In der zweiten Coronawelle folgten ab Dezember 2020 Hessen, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Berlin mit eigenen Gesetzen. Das Saarland will bald nachziehen. Sachsen und Thüringen haben neue Regeln zur Parlamentsbeteiligung als Landtagsbeschlüsse gefasst. In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung.

Am weitestgehenden ist die Regelung, die das Berliner Abgeordnetenhaus vorige Woche beschlossen hat. Das Covid-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht vor, dass Coronaverordnungen des Berliner Senats, die die Grundrechte einschränken, erst nach einem „zustimmenden Beschluss des Abgeordnetenhauses“ in Kraft treten können. Zudem gelten die Berliner Coronaverordnungen nur noch vier Wochen lang und müssen dann per neuer Verordnung verlängert werden – wobei wieder ein zustimmender Beschluss des Abgeordnetenhauses erforderlich ist.

Berlin: Keine Grundrechtseinschränkungen ohne Parlament

In Baden-Württemberg ist zwar nicht sofort die Zustimmung des Landtags nötig, aber immer wenn eine Coronaverordnung länger als vier Wochen in Kraft bleiben soll, muss die Volksvertretung Mitverantwortung übernehmen. Ursprünglich waren „zwei Monate“ als Schwelle für einen Parlamentsbeschluss vorgeschrieben. Im Dezember wurde die Schwelle auf vier Wochen abgesenkt.

In Thüringen, wo Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mit einer rot-rot-grünen Minderheit regiert und sich auf einen Stabilitätspakt mit der CDU stützt, hat der Landtag auch besondere Verfahrensrechte. Eine Coronaverordnung tritt erst dann in Kraft, wenn der Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Jede Fraktion kann eine Landtagsdebatte verlangen. So findet an diesem Mittwoch in Thüringen auch eine Sondersitzung des Landtags zu den jüngsten Bund-Länder-Absprachen statt.

In den übrigen Bundesländern wird vor allem sichergestellt, dass die Landtage über die geplante Verordnung rechtzeitig informiert werden, sodass sie rechtzeitig intervenieren könnten. In neun Bundesländern findet die Information vor der Beschlussfassung der Landesregierung statt, in zehn Ländern (auch) danach.

In vier Ländern (Ba-Wü, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz) muss der Landtag sogar binnen 24 Stunden informiert werden. Nur in Sachsen-Anhalt findet weder vor noch nach dem Beschluss der Landesregierung eine obligatorische Einbindung des Landtags statt. Dort scheint sich seit Beginn der Pandemie parlamentarisch wenig geändert zu haben. Man wartet auf eine Kommission zur Parlamentsreform.

In Thüringen muss der Landtag Stellung beziehen können

Die mehr oder weniger starke Beteiligung der Landtage hat allerdings in keinem Bundesland dazu geführt, dass eine Coronaverordnung der jeweiligen Landesregierung gestoppt wurde. Das ist allerdings nicht überraschend, sondern entspricht dem parlamentarischen Regierungssystem, bei dem die Regierung von der Mehrheit im Parlament getragen wird.

Es geht bei der Parlamentsbeteiligung also vor allem um Transparenz, Debatte und Legitimation. Dabei beteiligen sich die Landtage nicht nur am Beschluss neuer Coronaverordnungen. Zahlen aus Nordrhein-Westfalen belegen, welch dominierendes Thema Corona im Jahr 2020 auch sonst für den Landtag war. Es gab 280 kleine Anfragen sowie 18 Fraktionsanträge zu diesem Thema – und sogar fünf Sondersitzungen des Landtags, so viele wie noch nie.

Für die Kontrolle der Coronaverordnungen sind zudem auch die Verwaltungsgerichte zuständig, die insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen prüfen. Verwaltungsgerichte können von allen betroffenen BürgerInnen und Unternehmen angerufen werden. Als die Infektionsraten noch relativ niedrig waren, haben sie einige Verordnungen beanstandet, etwa zu Beherbergungsverboten.

Der politische Pluralismus findet auf Bundesebene vor allem im Umfeld der Bund-Länder-Konferenzen seinen Ausdruck. Weil es inzwischen Regierungschefs aus fünf Parteien gibt (SPD, CDU, CSU, Grüne und Linke) sind die Debatten im Vorfeld der Coronagipfel nicht nur föderal, sondern auch politisch relevant.

Was am Ende beschlossen wird, ist deutlich unberechenbarer als jede Landtags- oder Bundestagssitzung. Und eine gewisse Unberechenbarkeit war schon immer gut für öffentliche Aufmerksamkeit und politische Legitimation.

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5 Kommentare

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  • Mehr Legitimation? Na wenn solche Ehrenrunden und Showveranstaltungen in den Parlamenten dann wenigstens wirklich zu mehr Legitimation führen würden, dann könnte man überhaupt erstmal anfangen über die Notwendigkeit zu streiten. Da die Parlamente aber natürlich so abstimmen wie die von ihnen getragenen Regierungen das möchten, ist dergleichen so oder so überflüssig. Überhaupt die Demokratie. Ist das wirklich mehr Demokratie, wenn die gewählte Exekutive ständig noch die Legislative fragen muss? Nein, die Exekutive verliert dabei an Legitimation und auch insgesamt entsteht eher so etwas wie ein gegenseitiges Sich- Stützen der Institutionen als ein Aus- eigener- Kraft- Gehen. Von mehr Legitimation und mehr Demokratie kann nicht die Rede sein, höchstens von einem Forum für und einer billigen Forderung von Leuten wie Lindner, derverzweifelt nach irgendetwas sucht, das ihm Zustimmung bringt und vor lauter Einfallslosigkeit schon wie sein eigener Wackel- Dackel wirkt.



    Demokratie wird jedenfalls nicht einfach so mehr. Alle paar Jahre erhebt sich hier ja zum Beispiel gerne die Forderung nach einer Direktwahl des Bundespräsidenten, immer gerne verbunden mit dem Hinweis, dies sei mehr Demokratie. Das Gegenteil ist aber der Fall. Wer gewählt werden wollte müsste Versorechungen machen, um die einhalten zu können wird er Macht fordern und damit die bereits vorhandenen, demokratisch legitimierten, Institutionen schwächen. Dergleich führt nur zu Populismus und einer Schwächung der demokratischen Strukturen und genau dies ist meust auch die Absicht von Leuten, die nach mehr Demokratie rufen.

    • 0G
      02612 (Profil gelöscht)
      @Benedikt Bräutigam:

      ... hier sollte und muss die EU klare Kante zeigen !

  • "Die Landesparlamente fordern deshalb mehr Beteiligung."

    Eine irreführende Überschrift, die allenfalls als Teaser taugt. Laut Artikel ist diese ja Beteiligung gegeben.

  • "Und eine gewisse Unberechenbarkeit war schon immer gut für öffentliche Aufmerksamkeit und politische Legitimation."



    Das mag ja schön sein bei fast allen Themen - aber hier geht es darum eine Pandemie zu bekämpfen. Und ein Virus interessiert sich nun mal nicht für schöne parlamentarische Debatten, öffentliche Aufmerksamkeit für Politiker oder eine politische Legitimation von Maßnahmen. Dafür freut es sich über die Unberechenbarkeit der Bundesländer, die jetzt schon seit Monaten dafür sorgen, dass wir nicht entschieden gegen das Virus vorgehen. Das Virus fühlt sich unter diesen bedingungen richtig wohl bei uns.



    Der Preis sind tausende unnötig kranke und verstorbene Menschen. Ist das daraus resultierende Leid tatsächlich so unwichtig, dass man damit politische Spielchen spielen darf/soll/muss?



    Ist der Amtseid nicht immer zum Wohle des Volkes?!?

    • 0G
      04105 (Profil gelöscht)
      @Mainzerin:

      Manchen scheint es eben nicht gegeben zu sein, zwischen dem Grundziel, nämlich der Bekämpfung der Pandemie, und den dazu notwendigen Maßnahmen zz unterscheiden. Issja auch schwierig. Vielleicht mal ein Beispiel: Wenn man von Hamburg nach Berlin will, kann man mit Bahn, Flieger, Auto, Fahrrad... reisen. Das Grundziel ist bekannt, das Verkehrsmittel die Maßnahme. Die die Emtscheidung für eine Maßnahme kann und sollte nicht nur auf der notwendigen Zeitdauer beruhen, oder...Capito?