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Corona-Unterstützung für UnternehmenKeine Hilfe bei Dividendenzahlung

Dänemark führt Bedingungen für die Rettung von Firmen ein. Deutschland macht ebenfalls Vorgaben, aber weniger verbindlich.

Adidas muss wegen Corona-Hilfen derzeit auf eine Dividendenzahlung verzichten Foto: Reuters

Berlin taz | Nachdem Dänemark seine Coronahilfe für die Wirtschaft an Bedingungen geknüpft hat, werden ähnliche Forderungen auch für Deutschland erhoben. Die Regierung in Kopenhagen hatte am Freitag mitgeteilt, dass Unternehmen Hilfsgelder und andere Unterstützungen nur erhalten können, wenn sie in diesem und im nächsten Jahr keine Dividende auszahlen, keine eigenen Aktien zurückkaufen und ihren Sitz nicht in Steueroasen haben. Das seien „Anforderungen, die auch in Deutschland gelten sollten“, sagte die Linken-Vorsitzende Katja Kipping am Montag.

Tatsächlich gibt es in Deutschland allerdings teilweise schon vergleichbare Regelungen, allerdings weniger verbindlich und umfassend als in Dänemark. In den Konditionen für die neuen KfW-Kreditprogramme, die wegen der Corana-Epidemie aufgelegt wurden, findet sich die Bedingung, dass „Gewinn- und Dividendenausschüttungen“ während der Laufzeit „nicht zulässig“ sind. Zudem ist das Einkommen der Geschäftsführung auf 150.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Adidas etwa hat wegen eines beantragten KfW-Kredits über 2,4 Milliarden Euro bereits angekündigt, in diesem Jahr die Dividendenzahlung auszusetzen und auf Aktienrückkäufe und Boni zu verzichten. Ein Ausschluss von Unternehmen mit Firmensitz in einer Steueroase ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nicht notwendig, weil ohnehin nur „Hilfe für Bedarf in Deutschland“ gewährt werde.

Beim zweiten großen Hilfsprogramm, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich vor allem an größere Unternehmen richtet, sind Dividendenzahlungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies kann laut Gesetz in einer Verordnung geregelt werden; diese liegt derzeit aber noch nicht vor. Zum Rückkauf eigener Aktien findet sich keine explizite Regelung. Es ist aber denkbar, dass dies als Umgehung des Ausschüttungsverbots gewertet würde.

Kurzarbeitergeld ohne spezielle Bedingungen

Überhaupt keine Vorgaben gibt es beim Kurzarbeitergeld: Dies können Unternehmen auch beantragen, wenn sie Dividenden ausschütten. Nach Recherchen des Handelsblatts wollen allein die 30 Dax-Konzerne ihren Aktionären 2020 knapp 35 Milliarden Euro überweisen. Gleichzeitig nutzen viele von ihnen Kurzarbeit. Das will Carsten Schneider, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, nicht hinnehmen. „Kurzarbeitergeld ist eine Staatshilfe“, schrieb er auf Twitter. „Wer auf Staatshilfe setzt, kann nicht gleichzeitig Gewinne an Aktionäre ausschütten.“

Völlig ohne Einschränkung gelten die Vorgaben übrigens auch im Nachbarland Dänemark nicht: Dort greift das Dividenden- und Aktienrückkaufverbot erst ab einer Staatshilfe von rund 8 Millionen Euro.

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5 Kommentare

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  • Kein Unternehmen bekommt Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld erhalten die Arbeitnehmer der Unternehmen. Die Unternehmen profitieren allenfalls mittelbar.

    Der Sachverstand macher Politiker reicht leider häufig seltend weiter als bis zum Tellerrand.

    • @DiMa:

      Und die Gewinne und Dividenden erhalten auch die „Arbeitnehmer“...

      In der Krise trägt der Staat und die Gesellschaft das Risiko und die Schulden - Gewinn und Profit fließen stets nur in wenige Hände. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.

      • @jaybob:

        Naja, auch das ist sehr verkürzt dargestellt. Der Staat profitiert an den Gewinnen durch Steuereinnahmen insbesondere bei Arbeitnehmern doch ganz erheblich.

        Fällt die Arbeitsstelle ersatzos weg, wird aus dem vormaligen Arbeitnehmer schnell eine Ausgabenposition.

      • @jaybob:

        Ja, wenn Dividenden ausfallen trifft das auch die Arbeitnehmer. Sie würden sich wundern, wie viele Angestellte Einzelaktien oder ETFs halten und sich durch Disziplin und Sparsamkeit ein kleines Polster aufbauen. Ein Ausfall der Dividende für 2019 wäre eine Frechheit. Nicht alle Anleger sind Millionäre oder Gesellschaften.

  • Wenn Unternehmen Staatshilfe erhalten, muss dies an Bedingungen geknüpft sein. Sonst sind Mitnahmeeffekte garantiert. So wird bspw. in Unternehmen durchgerechnet, ob mit Hilfe von gezielt eingesetzter Kurzarbeit das geplante Jahresergebnis erreicht werden kann: also Staatshilfe mitnehmen, um die Gesellschafter zu bedienen. Andere melden Kurzarbeit in einem Umfang an, dass dann 20% der Anrufe auf der Beratungs- und Bestellhotline verloren gehen und Lieferzeiten deutlich steigen mit dem Ziel, in den traditionell schwachen Sommerwochen dann den Rückstand aufzuholen (produzierendes Gewerbe und Großhandel). Nur: wie lassen sich die Bedingungen kontrollieren? Mit welchen Instrumenten und welchen personellen Kapazitäten?