Corona-Maßnahmen in Hamburg: Maskenlose büßen selbst

In Hamburg muss bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht im Laden das Bußgeld nun der Kunde zahlen. Früher drohte das Bußgeld den Händlern.

Frau mit Maske am sucht Gemüse aus

Einkaufen ohne Maske kann in Hamburg 80 Euro Bußgeld kosten Foto: Tobias Hase/dpa

HAMBURG taz | Ein Einkauf ohne Maske wird teuer. Seit dem 10. September­ gibt es dafür ein Bußgeld von 80 Euro. Damit ist die Regel umgedreht, mit der im April die Maskenpflicht begann: Damals galt, dass die Betreiber der Läden Kunden ohne Maske den Zugang verweigern sollten. Taten sie das nicht, konnte es 500 bis 1.000 Euro kosten; das entfällt nun.

Das neue 80-Euro-Bußgeld, das auch für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gilt, verkündete Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am 8. September auf der Landespressekonferenz, wo es noch Aufregenderes gab: Prostitution wurde wieder erlaubt.

Eine eigene Begründung für das neue Laden-Bußgeld gab es nicht. Nur für den HVV war das Thema: Der hatte festgestellt, dass seit den Ferien 15 Prozent der Fahrgäste keine Maske trugen, und führte schon am 24. August eine „Vertragsstrafe“ von 40 Euro ein. Die soll bewirkt haben, dass binnen einer Woche die „Tragequote“ auf 95 Prozent stieg.

Laut Brigitte Nolte vom Handels­verband Nord haben dessen Mitglieder Probleme mit der Maskenpflicht in Läden nicht bestätigt. Nur vereinzelt habe es Kunden gegeben, die provozierten. Als belastend hätten die Händler allerdings die Regel empfunden, für die Maskenpflicht verantwortlich zu sein. Mit dem Bußgeld für Kunden hätten die Ordnungskräfte nun eine Handhabe.

Beim HVV hängt Bußgeld vom Verhalten ab

Anders als beim HVV gibt es beim Handel keine Zahl, die auf Masken-Müdigkeit deutet. Die „allermeisten“ Hamburger hielten sich bereits an die Pflicht, erklärt die Gesundheitsbehörde. Gleichwohl hätten sich wegen steigender Infektionszahlen die Länderminister unlängst darauf verständigt, ein einheitliches Bußgeld zu verlangen. Laut Wirtschaftsbehörde gilt die Pflicht für Händler, Maskenverweigerern die Tür zu weisen, immer noch, obgleich das Bußgeld im Katalog fehlt.

Das neue Bußgeld wirft die Frage auf, ob eine Person, die versehentlich ohne Maske einen Laden betritt, schon zahlen muss. Die Gesundheitsbehörde gab dazu keine Antwort. Die Innenbehörde sah sich nicht zuständig. Nur die Verkehrsbehörde wurde für ihren Bereich konkret: Die Kontrolleure des HVV hätten einen „gewissen Ermessensspielraum“, sagt Sprecher Dennis Heinert. „Beispielsweise in Form einer Ermahnung, wenn die Maske nicht 100 Prozent sitzt oder schlicht vergessen wurde, aufzusetzen.“ Die Strafe von 40 Euro werde fällig, wenn ein Fahrgast ohne Maske kontrolliert wird. Ob daraus das doppelt so hohe Bußgeld werde, hänge davon ab, ob Anzeige erstattet wird. Und das wiederum hänge vom „Verhalten des Fahrgastes“ ab: etwa, ob er zum ersten Mal kontrolliert wird.

Die Linke kritisiert, dass bisher die meisten Corona-Bußgelder Einzelpersonen trafen. „Wir finden es nicht richtig, die Geschäfte aus der Verantwortung zu nehmen“, sagt Haushaltspolitiker David Stoop. Außerdem brauche man „Härtefallregeln für Kunden mit wenig Geld“.

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