Corona-Eindämmung: Bußgelder geplant: Draußen sitzen ist noch kostenfrei
Der Senat verschiebt einen Beschluss zu Bußgeldern für Verstöße gegen Corona-Abwehrmaßnahmen. Maskenpflicht ist kein Thema.
Streit soll es nicht gegeben haben, sondern maximal auseinandergehende Meinungen. Weitgehend an einer fehlenden konkreten Vorlage soll es gelegen haben, dass der rot-rot-grüne Senat am Dienstag wider Erwarten noch keinen Bußgeldkatalog für Corona-Ignoranten beschlossen hat. Das soll nun in einer Sondersitzung am Donnerstag geschehen, war in einer Pressekonferenz nach der Senatssitzung gleich von drei Regierungsmitgliedern zu hören. Dann soll es auch darum gehen, die bis zum 5. April begrenzten Anti-Corona-Maßnahmen zu verlängern.
Das müsse man sich vorstellen „wie bei Ihnen in der Redaktionskonferenz“, wo doch auch diskutiert werde, sagte Kultursenator Klaus Lederer (Linkspartei) vor den Journalisten. „Es gibt keinen Dissens“, sagte er. „Im Senat besteht Einigkeit, dass wir einen Bußgeldkatalog beschließen werden, wie andere Länder auch.“ Zur möglichen Höhe einzelner Bußgelder mochten weder er noch Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) oder Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) etwas sagen. Zuvor war kolportiert worden, Verstöße gegen den Mindestabstand von 1,5 Metern würden beispielsweise mit 50 bis 500 Euro geahndet. Wer ohne Ausweis angetroffen werde, müsse 25 bis 75 Euro zahlen.
Laut Kollatz hat man sich im Senat grundsätzlich dafür entschieden, Verstöße gegen die Anti-Corona-Maßnahmen nicht mit dem Strafrecht zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeiten einzustufen, was einer sanfteren Maßnahme gleichkommt. Lederer wehrte sich dagegen, dass es in den Medien stets als negativ aufgenommen werde, wenn die Landesregierung nicht sofort beschließe, sondern sich Zeit zum Diskutieren nehme. „Wenn das nicht mehr möglich ist und als Ausdruck von Senatsversagen ausgelegt wird“, sagte Lederer, dann könne man das Regieren gleich einstellen.
In gleicher Weise wiesen Kollatz und Pop Kritik am zeitweiligen Bearbeitungsstau der Hilfsanträge bei der Investitionsbank Berlin zurück. Es sei zugegebenermaßen ein holpriger Start gewesen, sagte Kollatz. Aber keiner, der aus seiner Sicht Grund für die von ihm konstatierte „billige Häme“ in Medienberichten wäre. Am Montag gab es nach Senatszahlen 52.000 Hilfsanträge auf die beiden Hilfsprogramme. Aktuell würden 6.000 Anträge pro Stunde bearbeitet – „da können wir nicht so viel falsch gemacht haben“, sagte Pop.
Ausgangsbeschränkungen werden verlängert
Bis wann die Landesregierung am Donnerstag Ausgangsbeschränkungen über den 5. April hinaus verlängern will, blieb am Dienstag noch offen. Die Senatsvertreter deuteten an, dass der Termin auch vom Ausgang einer Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am Mittwoch abhängen wird.
Eine Vorschrift, das Haus nur noch mit Schutzmaske verlassen zu dürfen, wird es in Berlin hingegen auf absehbare Zeit nicht geben – alleine schon aus Mangel an Material. „Ich würde frank und frei sagen: Solange es nicht ausreichend Schutzmasken überhaupt für das Pflegepersonal gibt, für diejenigen, die mit potenziellen Corona-Infizierten zu tun haben, solange das nicht gesichert ist, halte ich eine Schutzmaskenpflicht für eine schwierige Angelegenheit“, sagte Pop. Ähnlich äußerten sich auch andere Landesregierungen, nachdem die thüringische Stadt Jena angekündigt hatte, ab kommender Woche sei eine Maske Pflicht im Nahverkehr, in öffentlichen Gebäuden oder beim Einkäufen.
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